Regulierung · Verbraucherkreditvermittlung

§ 34k GewO – was sich ändert. Und was das für dich bedeutet.

Wir bereiten alle relevanten Informationen zur neuen Regulierung der Verbraucherkreditvermittlung verständlich und praxisnah auf – kompakt, aktuell und ohne Fachchinesisch.
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Neue Regulierung
ab November 2026
Übergangsregelung
Verbraucherkredit
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Mit dem neuen § 34k wird künftig die Verbraucherkreditvermittlung reguliert.
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Dies tritt am 20.11.2026 in Kraft. Sei dabei, wenn es losgeht!

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Wer benötigt die §34k Prüfung ?

Künftig ist der Sachkundenachweis eine zwingende Voraussetzung für die gewerbliche Tätigkeit. Dafür wird eine neue IHK-Sachkundeprüfung eingeführt, die den erforderlichen Kenntnisstand nachweist.

Zusätzlich ist der Gewerbetreibende verpflichtet sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden, die unmittelbar in Beratung oder Vermittlung eingebunden sind, über ausreichende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Alte-Hasen-Regelung
Im aktuellen Gesetzentwurf ist eine Alte-Hasen-Regelung vorgesehen. Sie ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen auf die neue Sachkundeprüfung zu verzichten.

Voraussetzungen: Der Antrag auf die Alte-Hasen-Regelung muss bis spätestens 31.05.2027 gestellt werden. Es ist eine ununterbrochene Tätigkeit seit dem 01.01.2021 nachzuweisen. Anerkennung anderer Qualifikationen

Voraussichtlich wird die Sachkunde nach § 34i GewO als gleichwertig anerkannt. Weitere anzuerkennende Qualifikationen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt durch die Darlehensvermittlungsverordnung konkret festgelegt, die die Ausgestaltung des neuen § 34k GewO regelt.

Was sind die Inhalte?

Kreditvermittlerinnen und Kreditvermittler müssen künftig über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Diese beziehen sich insbesondere auf die Gestaltung, das Anbieten und den Abschluss von Kreditverträgen, die Kreditvermittlung selbst, die Erbringung von Beratungsleistungen sowie auf die Verbraucherrechte im jeweiligen Tätigkeitsbereich.

Welche Inhalte konkret verlangt werden, legt der deutsche Gesetzgeber erst mit der Darlehensvermittlungsverordnung fest. Diese wird die Vorgaben des neuen § 34k GewO im Detail ausgestalten. Sie ist vergleichbar mit der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) zum § 34d GewO. Mit einem Inkrafttreten ist frühestens ab Winter 2025 zu rechnen.

Gibt es eine Weiterbildungspflicht?

Mit dem neuen § 34k Abs. 6 GewO plant die Bundesregierung die Einführung einer jährlichen Weiterbildungspflicht. Der aktuelle Stand geht von einem Umfang von voraussichtlich fünf Stunden pro Jahr aus.

Die Pflicht betrifft sowohl den Gewerbetreibenden selbst als auch alle Mitarbeitenden, die in der Kreditvermittlung oder Beratung tätig sind.

Welche Weiterbildungsinhalte anerkannt werden, wird in der Darlehensvermittlungsverordnung geregelt. Diese konkretisiert die Vorgaben des § 34k GewO, muss noch vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht und anschließend vom Bundesrat beschlossen werden.

Welche Angebote wird es geben?

Sachkundegurus wird einen professionellen Vorbereitungskurs zur Sachkundeprüfung nach § 34k GewO anbieten.
Sobald die offizielle Prüfungsordnung und der verbindliche Rahmenplan vorliegen, entwickeln wir einen passgenauen Vorbereitungskurs – analog zu unseren bewährten Kursen für die Sachkundeprüfungen nach §§ 34d, 34f und 34i GewO.

Bis dahin informieren wir fortlaufend über:
- gesetzliche Entwicklungen
- Prüfungsinhalte
- Zeitpläne
- Kursstart und Voranmeldemöglichkeiten

Inkrafttreten und Übergangsfrist

Anwendungsbeginn nach EU-Richtlinie

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die neuen Regelungen des § 34k GewO ab dem 20.11.2026 anzuwenden sind.

Das bedeutet: Im laufenden Geschäftsbetrieb müssen ab diesem Zeitpunkt bereits die neuen Informationspflichten, die Verwendung des SECCI sowie weitere Vorgaben umgesetzt werden.

Übergangsfristen für bestehende Darlehensvermittler

Für Darlehensvermittler, die vor dem 20.11.2026 bereits eine Erlaubnis nach dem bisherigen § 34c GewO besitzen („Alt-Vermittler“), ist ein mehrstufiges Übergangsverfahren vorgesehen:

Antragsfrist für die neue Erlaubnis:
Wer weiterhin tätig sein möchte, muss bis spätestens 31.05.2027 eine Erlaubnis nach dem neuen § 34k GewO beantragen.

Fortführung der Tätigkeit:
Bis zur Entscheidung über den neuen Antrag – spätestens jedoch bis zum 19.11.2027 – gilt die bisherige § 34c-Erlaubnis als Erlaubnis nach neuem Recht fort.
Danach erlischt die alte § 34c-Erlaubnis endgültig.

Michael Bickel

IHK-Prüfer mit 35 Jahren Erfahrung zeigt dir, wie du bestehst.

Michael Bickel
IHK-Prüfer und Leiter des Expertenteams bei Sachkundegurus
  • 35 Jahre Erfahrung im Finanzvertrieb
  • IHK-Prüfer & Trainer seit 2014
  • 12 Jahre Direktor bei der Deutschen Bank
  • Ausbilder in der Finanzdienstleistung seit 25 Jahren
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Jürgen Fiedler

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Jürgen Fiedler
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Daniel Nieländer

Ich bin über Google auf Sachkundegurus gestoßen. Als Verkäufer aus dem Bereich Elektrotechnik war ich totaler Quereinsteiger, aber die Rezensionen haben mich überzeugt und jetzt habe ich einen neuen, gut bezahlten Job. Für mich war besonders gut, dass ich auch unterwegs mit dem Handy lernen konnte.

Daniel Nieländer
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Häufig gestellte Fragen zu Sachkundegurus

Was ändert sich bei der Verbraucherkreditvermittlung ab 2026?

Ab dem 20. November 2026 treten neue gesetzliche Anforderungen für die Vermittlung von Verbraucherkrediten in Kraft. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 in deutsches Recht. Damit wird die Verbraucherkreditvermittlung erstmals umfassend neu reguliert und stärker an bestehende Finanzvermittlerregime angepasst.

Wer ist von den neuen Regelungen betroffen?

Betroffen sind insbesondere:
- gewerblich tätige Verbraucherkreditvermittler
-
Darlehensvermittler nach bisherigem § 34c GewO, soweit sie Verbraucherkredite vermitteln
- Unternehmen und Personen, die Allgemein-Verbraucherdarlehen oder entsprechende Finanzierungshilfen vermitteln
Auch bisher „nebenbei“ tätige Vermittler können künftig unter die neuen Anforderungen fallen.

Wird es eine Sachkundepflicht für Verbraucherkreditvermittler geben?

Ja. Mit der neuen Regulierung wird eine verpflichtende Sachkunde für Verbraucherkreditvermittler eingeführt. Diese orientiert sich systematisch an den bereits bekannten Sachkundeprüfungen nach den §§ 34d, 34f und 34i GewO.

Details zu:
- Prüfungsinhalten
- Prüfungsform (schriftlich/mündlich)
- zuständigen Prüfungsstellen (voraussichtlich IHK)
stehen derzeit noch nicht verbindlich fest.

Ab wann gilt die neue Sachkundepflicht?

Die neuen Regelungen gelten ab dem 20. November 2026.
Bis dahin gelten Übergangs- und Bestandsschutzregelungen, deren konkrete Ausgestaltung ebenfalls noch präzisiert wird (z. B. für bereits tätige Vermittler).

Gibt es Übergangsregelungen oder Bestandsschutz?

Ja, der Gesetzgeber sieht Übergangsregelungen vor. Für bestehende Vermittlungsverhältnisse und bereits tätige Vermittler wird es voraussichtlich Bestandsschutz- bzw. Übergangsfristen geben.
Die genauen Voraussetzungen (z. B. Berufserfahrung, Nachweispflichten, Fristen) hängen jedoch von der noch ausstehenden Prüfungsordnung und dem Rahmenlehrplan ab.

Welche Inhalte wird die Sachkundeprüfung voraussichtlich abdecken?

Auch wenn der offizielle Rahmenplan noch nicht veröffentlicht ist, zeichnen sich folgende Themenfelder ab:
- Rechtliche Grundlagen des VerbraucherkreditrechtsInformations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten
- Kreditwürdigkeitsprüfung und Verbraucherschutz
- Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen und Finanzierungshilfen
- Haftung, Compliance und Aufsicht
- Abgrenzung zu anderen Finanzprodukten
Die Struktur wird sich sehr wahrscheinlich an den etablierten IHK-Sachkundeprüfungen orientieren.

Wird es einen Vorbereitungskurs bei Sachkundegurus geben?

Ja.
Sachkundegurus wird einen professionellen Vorbereitungskurs zur Sachkundeprüfung nach § 34k GewO anbieten.
Sobald die offizielle Prüfungsordnung und der verbindliche Rahmenplan vorliegen, entwickeln wir einen passgenauen Vorbereitungskurs – analog zu unseren bewährten Kursen für die Sachkundeprüfungen nach §§ 34d, 34f und 34i GewO.
Bis dahin informieren wir fortlaufend über:
- gesetzliche Entwicklungen
- Prüfungsinhalte
- Zeitpläne
- Kursstart und Voranmeldemöglichkeiten

Wo halte ich mich über den aktuellen Stand auf dem Laufenden?

Über:
- unseren Blog bei Sachkundegurus
- unsere Landingpage zur Sachkunde § 34k GewO
- Newsletter und Kursankündigungen
veröffentlichen wir alle relevanten Updates zeitnah und verständlich aufbereitet.

Was ist der Inhalt des Prüfungs-Vorbereitungs-Webinars?

Ein echter Blick hinter die Kulissen! 👀 Ein erfahrener IHK-Prüfer zeigt dir, wie die Prüfung abläuft, worauf du achten musst und mit welcher Strategie du am besten punktest. Natürlich kannst du auch all deine Fragen direkt an unsere Experten stellen.

Wie kann ich mich für die IHK-Prüfung anmelden?

Ganz einfach – direkt bei deiner zuständigen IHK. 📝 Die Anmeldung läuft über die Website der IHK, bei der du deine Prüfung ablegen möchtest. Die Plätze sind oft schnell vergeben, also lieber früh dran sein! In unseren Ratgebern findest du hilfreiche Übersichten zu Terminen und Ansprechpartnern.

Handelt es sich bei den Fragen im Programm um echte Prüfungsfragen?

Nein – echte IHK-Prüfungsfragen sind nicht öffentlich zugänglich. 🧠 Unsere Fragen orientieren sich aber eng an der Logik und dem Stil der Originale – inklusive typischer Formulierungen und Themen. So bist du bestens vorbereitet!

Wie kann ich einen Kurs kaufen?

In der App hast du die Wahl zwischen einem schriftlichen Kurs, einem mündlichen Kurs oder dem vergünstigten Komplettpaket, das beide Vorbereitungsteile kombiniert. Um deinen Wunschkurs zu buchen, klicke einfach auf "Kurs auswählen“.

Was bedeutet “Geld-zurück-Garantie”?

Wir glauben an deinen Erfolg – und an unsere Lernpakete. 💸 Bestehst du die Prüfung trotz Vorbereitung mit Sachkundegurus zweimal nicht und willst nicht weiter lernen, bekommst du dein Geld zurück. Ohne Kleingedrucktes.

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Ganz flexibel: Du kannst mit Kreditkarte, PayPal, Klarna, GPay, ShopPay oder per Banküberweisung bezahlen. 💡Tipp: Bei allen Zahlungsarten außer Überweisung wird dein Kurs sofort freigeschaltet – bei Überweisung nach Geldeingang.

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Ja! Wählst du PayPal als Zahlungsart, kannst du direkt dort eine Ratenzahlung vereinbaren – ganz unkompliziert und flexibel.

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