Immobiliardarlehens-vermittler nach § 34i GewO: Voraussetzungen und Registrierung

Voraussetzungen für den Start als Immobiliardarlehensvermittler
Inhalt

Der Beruf des Immobiliardarlehensvermittlers nach § 34i GewO bietet hervorragende Karrierechancen, insbesondere aufgrund der anhaltend starken Nachfrage nach Immobilienfinanzierungen. Seit dem 21. März 2016 gelten für die Vermittlung von Immobiliardarlehen klare gesetzliche Vorgaben, die unbedingt einzuhalten sind.

In diesem Beitrag erfährst du ausführlich, welche Voraussetzungen du für diesen Beruf benötigst, wie die Registrierung bei der zuständigen IHK abläuft und wie du dich optimal auf die IHK-Sachkundeprüfung 34i vorbereiten kannst. Zudem informieren wir dich über potenzielle Gehälter und Karrierewege.

Wer braucht eine Gewerbeerlaubnis nach § 34i GewO?

Gemäß der Gewerbeordnung § 34i GewO benötigt jeder, der beruflich:

  • Immobiliardarlehen vermittelt oder
  • die Anbahnung von Darlehensverträgen für Immobilien durchführt,

eine spezielle Gewerbeerlaubnis. Betroffen sind neben selbstständigen Vermittlern auch Bankberater, Finanzierungsberater, Baufinanzierer sowie Finanzmakler, die Immobiliendarlehen vermitteln möchten.

Diese Regelung stellt sicher, dass Verbraucher umfassend geschützt sind und ausschließlich von fachlich kompetenten und vertrauenswürdigen Personen beraten werden.

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Voraussetzungen für die Gewerbeerlaubnis nach § 34i GewO

Um als Immobiliardarlehensvermittler tätig zu werden, sind vier wesentliche Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Persönliche Zuverlässigkeit

Deine persönliche Zuverlässigkeit wird geprüft, um sicherzustellen, dass du für die verantwortungsvolle Tätigkeit geeignet bist. Personen, die in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wurden, erfüllen diese Anforderung in der Regel nicht.

Benötigte Nachweise:

  • Polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

2. Geordnete Vermögensverhältnisse

Geordnete Vermögensverhältnisse bedeuten, dass du nicht überschuldet sein darfst. Ein laufendes Insolvenzverfahren oder Einträge im Schuldnerverzeichnis können ein Ausschlusskriterium sein.

Benötigte Nachweise:

  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Insolvenzgerichts
  • Auskunft aus dem zentralen Vollstreckungsportal

3. Berufshaftpflichtversicherung

Um Kunden und dich selbst finanziell abzusichern, ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend. Diese muss im gesamten EU-Raum und Europäischen Wirtschaftsraum gelten.

Erforderliche Mindestdeckungssummen:

  • 460.000 € pro Versicherungsfall
  • 750.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres

4. Sachkundenachweis nach § 34i GewO

Der Sachkundenachweis bestätigt deine fachliche Qualifikation und Kompetenz. Er kann erbracht werden durch:

  • eine anerkannte Berufsausbildung (z.B. Bankkaufmann/-frau, Immobilienkaufmann/-frau)
  • ein betriebswirtschaftliches Studium mit Schwerpunkt Finanzen
  • das Bestehen der speziellen Sachkundeprüfung 34i bei der IHK, sofern keine Ausbildung vorliegt.

Die IHK-Sachkundeprüfung besteht aus einem theoretischen (schriftlichen) und einem praktischen (mündlichen) Teil, wobei insbesondere rechtliche Grundlagen, Finanzierungstechniken und Beratungsprozesse geprüft werden.

Gezielte Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung 34i

Gerade für Quereinsteiger empfiehlt es sich, sich gründlich auf die IHK-Sachkundeprüfung vorzubereiten. Spezialisierte Online-Lernprogramme bieten hier optimale Unterstützung, indem sie Prüfungsfragen gezielt trainieren und praxisnahe Fallbeispiele durchgehen.

Ein Komplett-Prüfungspaket 34i bietet umfassende Unterstützung und gewährleistet, dass du mit fundiertem Wissen in die Prüfung gehst. Es enthält häufig echte IHK-Fragen, Übungsmaterialien und Prüfungssimulationen, mit denen du die Prüfung erfolgreich meisterst.

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Registrierungspflicht nach § 34i GewO

Nach erfolgreicher Prüfung und dem Erhalt der Gewerbeerlaubnis bist du verpflichtet, dich im Vermittlerregister nach § 11a GewO zu registrieren. Diese Registrierung wird bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) vorgenommen.

Wichtig: Angestellte Mitarbeiter, die die Voraussetzungen erfüllen, werden üblicherweise direkt vom Arbeitgeber bei der IHK registriert.

Wie hoch ist das Gehalt eines Immobiliardarlehensvermittlers?

Das Einkommen als Immobiliardarlehensvermittler kann stark variieren. Berufseinsteiger im Immobilienvertrieb verdienen oft zwischen 40.000 und 60.000 Euro brutto pro Jahr. Mit zunehmender Erfahrung, Fachwissen und einem großen Kundenbestand können Vermittler deutlich höhere Einkommen erzielen. Insbesondere selbstständige Vermittler erreichen häufig Gehälter von mehr als 80.000 bis 100.000 Euro pro Jahr.

Karrierechancen als Immobiliardarlehensvermittler

Mit einer Gewerbeerlaubnis nach § 34i GewO eröffnen sich vielfältige Karrierechancen:

  • Selbstständigkeit als eigenständiger Immobiliardarlehensvermittler
  • Anstellung bei Banken, Kreditinstituten oder renommierten Finanzierungsvermittlern
  • Erweiterung des Leistungsspektrums als Versicherungsmakler oder Finanzberater
  • Möglichkeit zur Spezialisierung, beispielsweise auf nachhaltige Immobilienfinanzierungen oder Anschlussfinanzierungen

Neben guten Verdienstmöglichkeiten bietet der Beruf hohe Flexibilität, insbesondere für Selbstständige, die ihren Tagesablauf eigenständig gestalten können.

Fazit: Starte jetzt deine Karriere als Immobiliardarlehensvermittler!

Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO bietet dir eine solide Grundlage für eine erfolgreiche und erfüllende Karriere im Finanzvertrieb. Die zu erfüllenden Anforderungen – persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Berufshaftpflichtversicherung und der Sachkundenachweis – sind zwar anspruchsvoll, jedoch mit gezielter Vorbereitung gut machbar.

Mit umfassenden Lernpaketen, gezielten Weiterbildungsmöglichkeiten und der richtigen fachlichen Unterstützung bist du bestens aufgestellt, um als qualifizierter

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