30.12.2024

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO: Voraussetzungen und Registrierung

Voraussetzungen für den Start als Immobiliardarlehensvermittler
von
Franziska Boll
Überblick

Wer als Immobiliardarlehensvermittler tätig sein möchte, muss die Voraussetzungen des § 34i GewO erfüllen und eine entsprechende Gewerbeerlaubnis beantragen. Seit dem 21. März 2016 gelten für die Vermittlung von Immobiliardarlehen in Deutschland klare gesetzliche Vorgaben. 

In diesem Beitrag erfährst du, welche Voraussetzungen erforderlich sind, wie die Registrierung abläuft und wie du dich optimal auf die Sachkundeprüfung 34i vorbereiten kannst.

Wer braucht eine Gewerbeerlaubnis nach § 34i GewO?

Laut der Gewerbeordnung § 34i GewO ist jeder verpflichtet, eine Gewerbeerlaubnis zu besitzen, der beruflich:

  • Immobiliardarlehen vermittelt oder
  • die Anbahnung von Darlehensverträgen für Immobilien betreibt.

Diese gesetzliche Vorschrift dient der Sicherstellung von Fachkompetenz und Vertrauenswürdigkeit der Vermittler und wird durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder das Gewerbeamt überwacht.

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Voraussetzungen für die Gewerbeerlaubnis nach § 34i GewO

Um als Immobiliardarlehensvermittler starten zu können, müssen folgende vier Kriterien erfüllt sein:

1. Persönliche Zuverlässigkeit

Die Zuverlässigkeit eines Antragstellers wird geprüft, um sicherzustellen, dass keine Verstöße gegen geltende Gesetze vorliegen.

  • Personen, die in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wurden, gelten in der Regel als nicht zuverlässig.

Benötigte Nachweise:

  • Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

2. Geordnete Vermögensverhältnisse

Die Vermögensverhältnisse des Antragstellers müssen in geordnetem Zustand sein. Ein laufendes Insolvenzverfahren oder Einträge im Schuldnerverzeichnis können zur Ablehnung führen.

Benötigte Nachweise:

  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Insolvenzgerichts
  • Auskunft aus dem zentralen Vollstreckungsportal

3. Berufshaftpflichtversicherung

Ein Immobiliardarlehensvermittler muss eine gültige Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, die für alle EU-Mitgliedsstaaten und den Europäischen Wirtschaftsraum gilt.

Mindestdeckungssummen:

  • 460.000 € pro Versicherungsfall
  • 750.000 € für alle Versicherungsfälle pro Jahr

4. Sachkundenachweis nach § 34i GewO

Der Sachkundenachweis ist der wichtigste Bestandteil der Voraussetzungen. Er kann auf zwei Wegen erbracht werden:

  1. Anerkannte Ausbildung oder Studium: Eine Ausbildung als Bankkaufmann/-frau oder ein betriebswirtschaftliches Studium mit Schwerpunkt Finanzen erfüllt die Anforderungen.
  2. Sachkundeprüfung 34i bei der IHK: Wer keine anerkannte Ausbildung vorweisen kann, muss eine IHK-Sachkundeprüfung 34i bestehen.

Die Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler prüft sowohl theoretisches Wissen als auch die praktische Anwendung von Beratungssituationen.

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Registrierungspflicht nach § 34i GewO

Nach Erhalt der Gewerbeerlaubnis ist jeder Immobiliardarlehensvermittler verpflichtet, sich im Vermittlerregister nach § 11a GewO registrieren zu lassen. Hier geht es zum Vermittlungsregister. Die Registrierung erfolgt bei der zuständigen IHK. Das Anmeldedokument, beispielsweise von der IHK Berlin, findest du hier.

Ausnahme: Angestellte eines Gewerbetreibenden, die die Voraussetzungen für die Sachkundeprüfung 34i erfüllen, werden direkt über den Arbeitgeber bei der IHK registriert.

Sachkundeprüfung 34i: Inhalte und Vorbereitung

Die IHK-Sachkundeprüfung 34i besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Inhalte der Prüfung umfassen:

  1. Rechtliche Grundlagen: Gewerbeordnung, Verbraucherschutz, Vertragsrecht
  2. Finanzierungswissen: Berechnung von Darlehen, Zinsgestaltung
  3. Immobiliardarlehensvermittlung: Beratung zur Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Tipp zur Prüfungsvorbereitung:

Eine gezielte Vorbereitung ist entscheidend. Online-Selbstlernprogramme bieten dir die Möglichkeit, die Prüfungsfragen 34i gezielt zu üben. Mit Lernmaterialien für Immobiliardarlehensvermittler, simulierten Prüfungen und praxisnahen Fallbeispielen bereitest du dich optimal vor.

Empfehlung: Das Komplett-Prüfungspaket für die Sachkundeprüfung 34i bietet umfassende Unterstützung, um die IHK-Prüfung sicher zu bestehen.

Vorteile einer Gewerbeerlaubnis nach § 34i GewO

Mit einer erfolgreichen Registrierung nach § 34i GewO stehen dir zahlreiche Karrieremöglichkeiten offen:

  • Tätigkeit als selbstständiger Immobiliardarlehensvermittler
  • Karriere in Banken oder Finanzdienstleistungsunternehmen
  • Erweiterung deines Leistungsportfolios als Versicherungsvermittler

Die Gewerbeerlaubnis schafft nicht nur Vertrauen bei Kunden, sondern ist auch ein wichtiger Schritt zur Professionalisierung.

Die Voraussetzungen für die Erlaubnis nach § 34i GewO sind anspruchsvoll, aber gut zu bewältigen. Persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und der Sachkundenachweis 34i sind die Grundpfeiler für deinen Einstieg. Mit der richtigen Vorbereitung – zum Beispiel durch Selbstlernprogramme oder Prüfungspakete – gelingt die IHK-Sachkundeprüfung 34i sicher.

Wichtig: Vergiss die Registrierung im Vermittlerregister nicht, um rechtssicher als Immobiliardarlehensvermittler arbeiten zu können!

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