Wer als Immobiliardarlehensvermittler tätig sein möchte, muss die Voraussetzungen des § 34i GewO erfüllen und eine entsprechende Gewerbeerlaubnis beantragen. Seit dem 21. März 2016 gelten für die Vermittlung von Immobiliardarlehen in Deutschland klare gesetzliche Vorgaben.
In diesem Beitrag erfährst du, welche Voraussetzungen erforderlich sind, wie die Registrierung abläuft und wie du dich optimal auf die Sachkundeprüfung 34i vorbereiten kannst.
Wer braucht eine Gewerbeerlaubnis nach § 34i GewO?
Laut der Gewerbeordnung § 34i GewO ist jeder verpflichtet, eine Gewerbeerlaubnis zu besitzen, der beruflich:
- Immobiliardarlehen vermittelt oder
- die Anbahnung von Darlehensverträgen für Immobilien betreibt.
Diese gesetzliche Vorschrift dient der Sicherstellung von Fachkompetenz und Vertrauenswürdigkeit der Vermittler und wird durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder das Gewerbeamt überwacht.
Voraussetzungen für die Gewerbeerlaubnis nach § 34i GewO
Um als Immobiliardarlehensvermittler starten zu können, müssen folgende vier Kriterien erfüllt sein:
1. Persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit eines Antragstellers wird geprüft, um sicherzustellen, dass keine Verstöße gegen geltende Gesetze vorliegen.
- Personen, die in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wurden, gelten in der Regel als nicht zuverlässig.
Benötigte Nachweise:
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
2. Geordnete Vermögensverhältnisse
Die Vermögensverhältnisse des Antragstellers müssen in geordnetem Zustand sein. Ein laufendes Insolvenzverfahren oder Einträge im Schuldnerverzeichnis können zur Ablehnung führen.
Benötigte Nachweise:
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Insolvenzgerichts
- Auskunft aus dem zentralen Vollstreckungsportal
3. Berufshaftpflichtversicherung
Ein Immobiliardarlehensvermittler muss eine gültige Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, die für alle EU-Mitgliedsstaaten und den Europäischen Wirtschaftsraum gilt.
Mindestdeckungssummen:
- 460.000 € pro Versicherungsfall
- 750.000 € für alle Versicherungsfälle pro Jahr
4. Sachkundenachweis nach § 34i GewO
Der Sachkundenachweis ist der wichtigste Bestandteil der Voraussetzungen. Er kann auf zwei Wegen erbracht werden:
- Anerkannte Ausbildung oder Studium: Eine Ausbildung als Bankkaufmann/-frau oder ein betriebswirtschaftliches Studium mit Schwerpunkt Finanzen erfüllt die Anforderungen.
- Sachkundeprüfung 34i bei der IHK: Wer keine anerkannte Ausbildung vorweisen kann, muss eine IHK-Sachkundeprüfung 34i bestehen.
Die Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler prüft sowohl theoretisches Wissen als auch die praktische Anwendung von Beratungssituationen.