Die Tätigkeit eines WEG-Verwalters ist rechtlich stark reguliert. Viele Pflichten ergeben sich direkt aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), andere aus Verträgen, technischen Vorschriften oder Haftungsregeln. Wer diese Pflichten nicht korrekt erfüllt, riskiert Konflikte, Anfechtungen oder sogar Schadensersatzforderungen.
Damit du sicher, souverän und rechtskonform arbeitest, findest du hier eine kompakte und praxisnahe Anleitung, wie du die wichtigsten gesetzlichen Aufgaben eines WEG-Verwalters korrekt umsetzt.
1. Ordnungsmäßige Verwaltung sicherstellen (§ 18 & § 19 WEG)
Der Kern aller Pflichten: Du musst die ordnungsmäßige Verwaltung gewährleisten. Das bedeutet:
- wirtschaftliche und rechtssichere Bewirtschaftung
- Erhalt und Pflege des Gemeinschaftseigentums
- Transparenz gegenüber Eigentümern
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben
- Umsetzung von Beschlüssen
Diese Grundpflicht zieht sich wie ein roter Faden durch alle Aufgabenfelder.
2. Eigentümerversammlung korrekt durchführen (§ 23 WEG)
Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Entscheidungsorgan.
So setzt du die Pflichten korrekt um:
- Einladung mindestens 3 Wochen vorher versenden
- Tagesordnung vollständig und klar formulieren
- Versammlungsleitung übernehmen oder bestimmen
- Beschlüsse ordnungsgemäß fassen
- Abstimmungen dokumentieren
- Protokoll erstellen und unterschreiben
- Protokoll zeitnah an alle Eigentümer versenden
Fehler in der Versammlung können schnell zu anfechtbaren Beschlüssen führen.
3. Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen erstellen (§ 28 WEG)
Der Verwalter ist verantwortlich für:
- Erstellung des Wirtschaftsplans
- Prüfung und Darstellung der Kosten
- Erstellung der Einzel- und Gesamtabrechnung
- Einzug von Hausgeldern
- Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
Achte besonders auf:
- klare Kostengliederung
- korrekte Umlageschlüssel
- transparente Darstellung
- fristgerechte Vorlage
Kaufmännische Fehler gehören zu den häufigsten Haftungsfällen.
4. Instandhaltung und Instandsetzung steuern (§ 19 & § 27 WEG)
Verwalter müssen dafür sorgen, dass das Gemeinschaftseigentum intakt bleibt.
Dazu gehören:
- regelmäßige Kontrolle von Anlagen
- rechtzeitige Reparaturen
- Einholung und Vergleich von Angeboten
- Koordination von Handwerkern
- Überwachung der Arbeiten
- Dokumentation aller Maßnahmen
Du darfst Maßnahmen treffen, die notwendig sind, um Schäden abzuwenden - auch ohne vorherigen Beschluss.
5. Bauliche Maßnahmen korrekt behandeln (§ 20 WEG)
Bauliche Maßnahmen sind einer der komplexesten Bereiche. Du musst unterscheiden zwischen:
- Erhaltung (Pflicht)
- Modernisierung (Mehrheit)
- baulichen Veränderungen (Zustimmungspflichten)
Wichtig:
- sauber formulierte Beschlussvorlagen
- korrekte Mehrheitsermittlung
- klare Kostenzuordnung
- technische und rechtliche Prüfung
Fehler führen schnell zu Anfechtungen.




