Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist das zentrale Regelwerk für die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften - und damit das Fundament für jeden WEG-Verwalter. Wer professionell verwalten möchte, muss die wichtigsten Strukturen, Begriffe und Abläufe des WEG sicher beherrschen.
Damit du schnell einen klaren Überblick bekommst, findest du hier die wichtigsten WEG-Grundlagen kompakt und leicht verständlich zusammengefasst.
Was regelt das WEG überhaupt?
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt das Zusammenleben und die Organisation innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Es legt fest:
- wem was gehört
- wer welche Rechte und Pflichten hat
- wie Entscheidungen getroffen werden
- welche Aufgaben der Verwalter hat
- wie das Gebäude wirtschaftlich geführt wird
Ohne diese Grundlagen kann keine WEG professionell verwaltet werden.
Gemeinschaftseigentum vs. Sondereigentum
Ein zentraler Punkt des WEG: Was gehört wem?
Sondereigentum
Gehört dem jeweiligen Eigentümer allein.
Typisch:
- Wohnräume
- abgeschlossene Kellerräume
- Abstellräume
Gemeinschaftseigentum
Gehört allen Eigentümern gemeinsam.
Typisch:
- Dach, Fassade, Fenster
- Treppenhaus
- Leitungen bis zur Abzweigung
- Außenanlagen
Für Verwalter ist diese Unterscheidung essenziell, denn sie bestimmt:
- wer Reparaturen bezahlen muss
- welche Arbeiten die Gemeinschaft beschließen muss
- wie Abrechnungen erstellt werden
Beschlüsse - das Entscheidungsinstrument der Gemeinschaft
Eigentümer treffen Entscheidungen grundsätzlich über Beschlüsse.
Wichtige Grundlagen:
- Beschlüsse werden in der Eigentümerversammlung gefasst
- Einladung und Tagesordnung müssen korrekt sein
- Beschlüsse müssen klar formuliert sein
- Es gibt gültige, anfechtbare und nichtige Beschlüsse
Als Verwalter musst du Beschlüsse rechtssicher vorbereiten, durchführen und dokumentieren.
Eigentümerversammlung - das Herzstück der WEG
Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Entscheidungsorgan.
Wichtige Grundlagen:
- Einladung muss mindestens 3 Wochen vorher zugehen
- Tagesordnungspunkte müssen klar angegeben sein
- Die Versammlung entscheidet über Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Baumaßnahmen u. v. m.
- Die Beschlüsse müssen protokolliert und den Eigentümern zugeleitet werden
Eine professionell geführte Versammlung ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren guter Verwaltung.
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
Der Verwalter ist das ausführende Organ der Gemeinschaft und trägt große Verantwortung.
Er darf und muss:
- Maßnahmen zur Erhaltung des Gebäudes durchführen
- Angebote einholen und prüfen
- Rechnungen prüfen und bezahlen
- Verträge schließen und überwachen
- Eigentümerversammlungen einberufen
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung vorbereiten
- Schäden melden und beheben lassen
Seine genauen Aufgaben sind in § 27 WEG festgelegt.




