Mit der Einführung des § 26a WEG hat sich die WEG-Verwaltung grundlegend verändert. Die Tätigkeit wurde professionalisiert und stärker reguliert. Wer heute eine Wohnungseigentümergemeinschaft betreuen möchte, muss – wenn die Eigentümer es verlangen – eine bundeseinheitliche IHK-Prüfung ablegen und damit seine Qualifikation nachweisen.
Doch wie läuft die Prüfung genau ab? Was wird abgefragt? Wie schwer ist das Ganze wirklich? Und wie bereitest du dich optimal darauf vor?
Dieser Ratgeber führt dich vollständig, verständlich und praxisnah durch alle wichtigen Punkte.
Was bedeutet „Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG“?
Der Titel bescheinigt, dass du über alle wesentlichen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügst, um eine WEG professionell, sicher und ordnungsgemäß zu verwalten.
Der Nachweis erfolgt durch eine bundesweit einheitliche IHK-Prüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht.
Ziel der gesetzlichen Regelung:
Mehr Qualität, Professionalität und Transparenz in der WEG-Verwaltung.
Wer muss die Prüfung ablegen?
Grundsätzlich alle Personen, die als Verwalter tätig werden – unabhängig davon, ob selbstständig oder angestellt.
Ausnahmen gelten für:
- Immobilienkaufleute
- Personen mit immobilienwirtschaftlichem Studium
- Volljuristen (2. Staatsexamen)
Alle anderen müssen die Prüfung bestehen, wenn eine Eigentümergemeinschaft einen qualifizierten Verwalter verlangt.
Wie ist die IHK-Prüfung aufgebaut?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
1. Schriftliche Prüfung (90 Minuten)
Die schriftliche Prüfung umfasst Multiple-Choice-Aufgaben sowie offene Fragen in vier Themenbereichen.
A. Rechtliche Grundlagen (Schwerpunkt)
- WEG-Recht
- Beschlussfassung
- Rechte & Pflichten der Eigentümer
- Verwalterbefugnisse
- Haftung
- BGB-Grundlagen
B. Kaufmännische Grundlagen
- Wirtschaftsplan
- Jahresabrechnung
- Rücklagen
- Kostenpositionen
- Verträge & Vergaben
C. Technische Grundlagen
- Gebäudetechnik
- Wartung & Instandhaltung
- Verkehrssicherungspflichten
- Handwerkerangebote prüfen
D. Organisation & Verwaltung
- Eigentümerversammlung planen & durchführen
- Protokolle & Beschlussformulierung
- Dokumentation
Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn du mindestens 50 % der Punkte erreichst.
2. Mündliche Prüfung (15–20 Minuten)
Nach der schriftlichen Prüfung folgt ein mündlicher Teil – meistens in Form einer Fallstudie.
Typische Situationen:
- Eine Eigentümerversammlung eskaliert – wie reagierst du?
- Ein Beschluss ist fehlerhaft – was tun?
- Ein Wasserschaden betrifft sowohl Sonder- als auch Gemeinschaftseigentum – wer trägt die Kosten?
- Eigentümer zweifeln die Jahresabrechnung an – wie begründest du diese?
- Wie prüfst du ein Angebot für eine Dachsanierung?
In diesem Teil geht es vor allem darum, ob du dein Wissen anwenden, nicht nur auswendig aufsagen kannst.
Bestanden hast du auch hier mit mindestens 50 %.




