Mit der Einführung des § 34k GewO wird die Sachkundeprüfung für Verbraucherkreditvermittler erstmals verpflichtend. Wer künftig Allgemein-Verbraucherdarlehen vermitteln oder beraten möchte, benötigt nicht nur eine behördliche Erlaubnis, sondern muss auch seine fachliche Eignung nachweisen. Die 34k Sachkundeprüfung ist damit ein zentraler Baustein für die neue Erlaubnisstruktur.
In diesem Beitrag erfährst du, wer die 34k Prüfung ablegen muss, wie die Prüfung aufgebaut ist, welche Inhalte relevant sind und wie du dich optimal auf die Prüfung vorbereitest.
Was ist die 34k Sachkundeprüfung?
Die 34k Sachkundeprüfung ist der fachliche Qualifikationsnachweis für die Erlaubnis nach § 34k GewO. Sie soll sicherstellen, dass Verbraucherkreditvermittler über ausreichende rechtliche, fachliche und praktische Kenntnisse verfügen, um Verbraucher kompetent und verantwortungsvoll zu beraten.
Die Prüfung ist künftig eine zentrale Voraussetzung für die Erlaubnis zur Verbraucherkreditvermittlung und orientiert sich in Aufbau und Anspruch an bestehenden Sachkundeprüfungen nach der Gewerbeordnung.
Wer muss die 34k Prüfung ablegen und wer nicht?
Die Sachkundeprüfung betrifft vor allem neue Verbraucherkreditvermittler, die ihre Tätigkeit ab dem 20.11.2026 aufnehmen oder erweitern möchten.
Sachkundepflichtig sind insbesondere:
- neue selbstständige Verbraucherkreditvermittler
- Unternehmen, die selbst Kreditvermittlungs- oder Beratungsleistungen erbringen
- leitende Angestellte, auf die die Sachkunde delegiert wird
- unmittelbar mitwirkende Beschäftigte in Vermittlung und Beratung, sofern sie eigenständig beraten oder Verträge anbahnen
Nicht prüfungspflichtig sind in der Regel:
- Vermittler, die unter die sogenannte Alte-Hasen-Regelung fallen
- Kreditinstitute mit entsprechender Erlaubnis
- Wertpapierinstitute
Ob im Einzelfall eine Prüfung erforderlich ist, hängt von Tätigkeit, Rolle im Unternehmen und Übergangsregelungen ab.
Ablauf der 34k IHK Prüfung
Die 34k Sachkundeprüfung wird voraussichtlich durch die Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Details zur finalen Zuständigkeit werden noch per Verordnung geregelt.
Typischerweise besteht die 34k IHK Prüfung aus:
- einem schriftlichen Prüfungsteil
- praxisnahen Fragestellungen
- rechtlichen und fachlichen Multiple-Choice-Elementen
Ziel ist es, sowohl theoretisches Wissen als auch anwendungsbezogene Kenntnisse zu überprüfen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die vorgegebene Mindestpunktzahl erreicht wird.
Inhalte der 34k Sachkundeprüfung
Die Prüfungsinhalte decken alle wesentlichen Aspekte der Verbraucherkreditvermittlung ab.
Rechtliche Grundlagen
- § 34k Gewerbeordnung
- Verbraucherkreditrecht
- Pflichten von Vermittlern
- Informations- und Dokumentationspflichten
Fachwissen zur Verbraucherkreditvermittlung
- Arten von Verbraucherkrediten
- Kosten, Zinsen und Risiken
- Rechte von Verbrauchern
- Transparenz- und Aufklärungspflichten
Praxis und Beratung
- Ablauf eines Beratungsgesprächs
- Bedarfsermittlung
- Umgang mit Interessenkonflikten
- verantwortungsvolle Kreditvermittlung
Diese Inhalte bilden die Grundlage für Prüfungsfragen und Praxisfälle.
Typische 34k Prüfungsfragen
Viele angehende Teilnehmer fragen sich, welche Art von Fragen in der Prüfung gestellt werden. Typisch sind:
- Multiple- und Single-Choice-Fragen zu rechtlichen Grundlagen
- Verständnisfragen zu Verbraucherkreditarten
- praxisnahe Fallbeispiele aus dem Beratungsalltag
- Fragen zu Pflichten und Haftungsrisiken
Wer unvorbereitet in die Prüfung geht, unterschätzt häufig den Praxisbezug. Eine gezielte Vorbereitung ist daher entscheidend.




