Inhalt

Mit der Einführung des neuen § 34k der Gewerbeordnung (GewO) stellt sich für viele Gewerbetreibende eine zentrale Frage:

Brauche ich künftig eine Erlaubnis nach § 34k – und muss ich dafür eine Sachkundeprüfung ablegen?

Besonders häufig gesucht werden Antworten auf Fragen wie:

  • Ab wann gilt § 34k?
  • Ist die Prüfung Pflicht?
  • Gibt es § 34k auch ohne Prüfung?

Dieser Beitrag gibt eine klare, verständliche Orientierung, wann § 34k relevant ist, ab welchem Zeitpunkt er gilt und wer eine Prüfung absolvieren muss.

Brauche ich § 34k?

Ob du § 34k brauchst, hängt ausschließlich von deiner Tätigkeit ab – nicht von deiner Berufsbezeichnung.

Du brauchst eine Erlaubnis nach § 34k, wenn du:

  • Verbraucherkredite (z. B. Ratenkredite, Konsumentenkredite)
  • gewerblich vermittelst oder dazu berätst
  • und dabei aktiv am Zustandekommen eines Kreditvertrags mitwirkst

Typische Fälle, in denen § 34k erforderlich ist:

  • Vermittlung konkreter Kreditangebote
  • Unterstützung beim Kreditabschluss
  • Weitergabe von Kundendaten an Kreditgeber gegen Vergütung
  • Mitwirkung an Antrags- oder Abschlussprozessen

Nicht entscheidend ist, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird – maßgeblich ist die Art der Tätigkeit.

Wann tritt § 34k in Kraft?

Der § 34k GewO tritt am 20. November 2026 in Kraft.

Dieses Datum ist der zentrale Stichtag für alle Betroffenen.

Ab diesem Zeitpunkt gilt:

  • Für neue Verbraucherkreditvermittler ist § 34k verpflichtend
  • Ohne Erlaubnis darf keine Verbraucherkreditvermittlung erfolgen
  • Für bestehende Tätigkeiten greifen Übergangsregelungen

Der November 2026 markiert damit den Startpunkt der neuen Erlaubnispflicht.

Jetzt sparen

Komplett-Prüfungspaket zertifizierter Verwalter § 26a

Jetzt sparen

Komplett-Prüfungspaket § 34i GewO Immobiliar-darlehensvermittlung (Schriftlich & Mündlich)

Jetzt sparen

Komplett-Prüfungspaket § 34d GewO Versicherungsvermittlung (Schriftlich & Mündlich)

Jetzt sparen

Digitale IDD-Weiterbildung für Vermittler & Unternehmen

Jetzt sparen

Komplett-Prüfungspaket § 34f GewO Finanzanlagenvermittler (Schriftlich & Mündlich)

Jetzt sparen

Dein 360º Begleiter für den Start in die Selbstständigkeit als Baufinanzierungsvermittler

Jetzt sparen

Vorbereitungspaket für die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO (schriftlich und praktisch)

Ab wann ist die 34k-Prüfung Pflicht?

Die Sachkundeprüfung nach § 34k ist grundsätzlich ab Inkrafttreten der Regelung, also ab 20.11.2026, Teil der Erlaubnisvoraussetzungen.

Die Prüfung ist verpflichtend für:

  • Bestehende Verbraucherkreditvermittler
  • Personen, die ab 2026 erstmals Verbraucherkredite vermitteln
  • Unternehmen und leitende Angestellte, auf die die Sachkunde delegiert wird

Ohne Sachkundenachweis wird die Erlaubnis nach § 34k in der Regel nicht erteilt.

Muss ich die 34k-Prüfung machen?

Grundsätzlich lautet die Antwort: Ja.

Die Sachkundeprüfung ist fester Bestandteil der neuen Regelung.

Sie soll sicherstellen, dass Verbraucherkreditvermittler:

  • rechtliche Grundlagen kennen
  • Verbraucher korrekt informieren
  • verantwortungsvoll beraten

Eine Prüfungspflicht besteht immer dann, wenn keine Befreiung greift.

Ist § 34k auch ohne Prüfung möglich?

Ja – aber nur unter engen Voraussetzungen.

Der Gesetzgeber plant voraussichtlich eine sogenannte Alte-Hasen-Regelung.

Demnach ist Eine Befreiung von der Sachkundeprüfung möglich, wenn:

  • seit dem 01.01.2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler gearbeitet wurde, und
  • die neue Erlaubnis nach § 34k bis spätestens 31.05.2027 beantragt wird

Diese Befreiung richtet sich vor allem an bisherige § 34c-Inhaber.

Sie gilt nicht automatisch und muss nachgewiesen werden.

Wer erst später in die Verbraucherkreditvermittlung einsteigt, muss die Prüfung in der Regel absolvieren.

Was bedeutet der November 2026 konkret?

Der November 2026 ist der entscheidende Wendepunkt:

  • Ab diesem Datum gilt § 34k für neue Tätigkeiten
  • Bestehende Erlaubnisse verlieren für Verbraucherkredite schrittweise ihre Wirkung
  • Die Übergangsphase beginnt

Wer bis dahin vorbereitet ist, vermeidet:

  • Zeitdruck bei der Antragstellung
  • kurzfristige Prüfungsvorbereitung
  • rechtliche Risiken durch unerlaubte Tätigkeit

Typische Entscheidungsfälle aus der Praxis

Fall 1:

Regelmäßige Vermittlung von Ratenkrediten gegen Provision

§ 34k erforderlich, Prüfung in der Regel Pflicht

Fall 2:

Gelegentliche Weiterleitung von Kontaktdaten ohne Vergütung

Meist keine erlaubnispflichtige Kreditvermittlung

Fall 3:

Online-Lead-Weitergabe an Kreditplattformen gegen Vergütung

Kreditvermittlung → § 34k notwendig

Fall 4:

Finanzierung als fester Bestandteil des Geschäftsmodells

§ 34k erforderlich

Kurze Entscheidungs-Checkliste

Beantworte diese Fragen ehrlich:

  • Vermittle ich Verbraucherkredite aktiv?
  • Erhalte ich dafür eine Vergütung?
  • Tue ich das regelmäßig oder geplant ab 2026?
  • Wirke ich am Kreditabschluss mit?

Wenn du mindestens eine Frage mit Ja beantwortest, solltest du § 34k prüfen.

Fazit: Rechtzeitig Klarheit schaffen

Der § 34k betrifft alle, die Verbraucherkredite vermitteln oder beraten – unabhängig von Branche oder Haupttätigkeit.

Spätestens ab November 2026 wird klar geregelt, wer diese Tätigkeit ausüben darf und unter welchen Voraussetzungen.

Wer frühzeitig prüft, ob § 34k erforderlich ist, gewinnt Planungssicherheit und vermeidet spätere Probleme.

Ausbildung zum Finanzanlagenvermittler

Starte jetzt deinen nächsten Karriere-Step

Komplette Prüfungsvorbereitung für die § 34f Finanzanlagenvermittlung Sachkundeprüfung
Ausbildung zum Immobiliardarlehensvermittler

Starte jetzt deinen nächsten Karriere-Step

Komplette Prüfungsvorbereitung für die § 34i Immobiliardarlehensvermittlung Sachkundeprüfung
Ausbildung zum Versicherungsvermittler

Starte jetzt deinen nächsten Karriere-Step

Komplette Prüfungsvorbereitung für die § 34d Versicherungsvermittlung Sachkundeprüfung