Inhalt

Die Vermittlung von Ratenkrediten und Konsumentenkrediten ist für viele ein attraktives Geschäftsfeld – sei es als Haupttätigkeit, als Ergänzung zur bestehenden Beratung oder als Einstieg in die Finanzdienstleistung. Mit der Einführung des § 34k GewO wird die Verbraucherkreditvermittlung künftig jedoch klarer geregelt und an verbindliche Voraussetzungen geknüpft.

Dieser Beitrag erklärt verständlich, wie man Verbraucherkreditvermittler wird, welche Erlaubnis erforderlich ist, wann ein Sachkundenachweis nötig ist und was bei der Vermittlung von Raten- und Konsumentenkrediten zu beachten ist.

Was macht ein Verbraucherkreditvermittler?

Ein Verbraucherkreditvermittler bringt private Verbraucher mit Kreditgebern zusammen. Er vermittelt oder berät zu Allgemein-Verbraucherdarlehen, ohne selbst Kreditgeber zu sein.

Typische Aufgaben sind:

  • Beratung von Kunden zu passenden Kreditangeboten
  • Vermittlung von Ratenkrediten oder Finanzierungshilfen
  • Erläuterung von Kosten, Laufzeiten und Risiken
  • Unterstützung bei Antrags- und Abschlussprozessen

Wichtig: Der Verbraucherkreditvermittler vergibt keine eigenen Kredite, sondern vermittelt zwischen Kunde und Kreditinstitut.

Welche Kredite zählen als Verbraucherkredite?

Als Verbraucherkredite gelten insbesondere:

  • Ratenkredite
  • Konsumentenkredite zur Finanzierung privater Anschaffungen
  • Finanzierungshilfen mit Verbraucherschutzcharakter

Nicht dazu zählen:

  • Immobiliar-Verbraucherdarlehen (z. B. Baufinanzierungen)
  • Unternehmensdarlehen
  • Kredite zwischen Unternehmen

Die Abgrenzung ist entscheidend, da unterschiedliche Erlaubnisse gelten.

Darf jeder Ratenkredite vermitteln?

Nein.

Wer gewerblich Ratenkredite oder Konsumentenkredite vermittelt, benötigt eine behördliche Erlaubnis. Ohne Genehmigung darf diese Tätigkeit künftig nicht ausgeübt werden.

Eine Erlaubnispflicht besteht immer dann, wenn:

  • die Vermittlung dauerhaft oder regelmäßig erfolgt
  • Provisionen oder sonstige Vergütungen gezahlt werden
  • die Tätigkeit nicht nur gelegentlich oder rein privat ist

Ohne entsprechende Erlaubnis drohen Bußgelder und das Verbot der Tätigkeit.

Jetzt sparen

Komplett-Prüfungspaket zertifizierter Verwalter § 26a

Jetzt sparen

Komplett-Prüfungspaket § 34i GewO Immobiliar-darlehensvermittlung (Schriftlich & Mündlich)

Jetzt sparen

Komplett-Prüfungspaket § 34d GewO Versicherungsvermittlung (Schriftlich & Mündlich)

Jetzt sparen

Digitale IDD-Weiterbildung für Vermittler & Unternehmen

Jetzt sparen

Komplett-Prüfungspaket § 34f GewO Finanzanlagenvermittler (Schriftlich & Mündlich)

Jetzt sparen

Dein 360º Begleiter für den Start in die Selbstständigkeit als Baufinanzierungsvermittler

Jetzt sparen

Vorbereitungspaket für die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO (schriftlich und praktisch)

Welche Erlaubnis brauche ich als Verbraucherkreditvermittler?

Künftig ist für die Verbraucherkreditvermittlung eine Erlaubnis nach § 34k GewO erforderlich. Diese Erlaubnis regelt speziell die Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen und Finanzierungshilfen.

Die neue Regelung:

  • gilt ab dem 20.11.2026
  • ersetzt für diesen Bereich die bisherige Einordnung unter § 34c GewO
  • bringt einheitliche Anforderungen an Sachkunde und Zuverlässigkeit

Begriffe wie Genehmigung, Zulassung oder Lizenz werden häufig verwendet, meinen aber rechtlich immer die Erlaubnis nach § 34k GewO.

Kreditvermittler Sachkundenachweis – was bedeutet das?

Eine zentrale Neuerung ist der Sachkundenachweis. Wer Verbraucherkredite vermitteln möchte, muss künftig nachweisen, dass er über ausreichende fachliche und rechtliche Kenntnisse verfügt.

Der Sachkundenachweis:

  • ist Voraussetzung für die Erlaubnis
  • erfolgt in der Regel über eine Sachkundeprüfung
  • kann unter bestimmten Voraussetzungen delegiert werden

Unternehmen, die selbst beraten oder vermitteln, benötigen ebenfalls sachkundige Personen. Beratende Mitarbeiter benötigen keinen formellen Nachweis, müssen aber angemessen geschult sein.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um Verbraucherkreditvermittler zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Persönliche Zuverlässigkeit

    Keine relevanten Vorstrafen oder schwerwiegenden Verstöße.

  • Geordnete Vermögensverhältnisse

    Keine laufenden Insolvenzverfahren oder vergleichbare wirtschaftliche Probleme.

  • Sachkundenachweis

    In der Regel durch eine Sachkundeprüfung nach § 34k GewO.

  • Erlaubnis & Registrierung

    Erlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde sowie Eintragung ins Vermittlerregister.

Verbraucherkreditvermittler werden – Schritt für Schritt

  1. Tätigkeit festlegen

    Klären, welche Kredite vermittelt werden sollen.

  2. Erlaubnispflicht prüfen

    Handelt es sich um Verbraucherkredite?

  3. Sachkunde erwerben oder nachweisen

    Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung.

  4. Erlaubnis beantragen

    Antrag nach § 34k GewO stellen (ab Inkrafttreten).

  5. Registrierung & Start

    Eintragung ins Register und Aufnahme der Tätigkeit.

Diese strukturierte Vorgehensweise schafft Klarheit und Rechtssicherheit.

Häufige Fragen zur Verbraucherkreditvermittlung

Kann ich als Quereinsteiger Verbraucherkreditvermittler werden?

Ja. Vorkenntnisse sind hilfreich, aber keine zwingende Voraussetzung. Entscheidend ist der Sachkundenachweis.

Brauche ich immer eine Genehmigung?

Sobald die Tätigkeit gewerblich erfolgt, ist eine Erlaubnis erforderlich.

Gilt das auch für Online-Kreditvermittlung?

Ja. Die Vermittlung über Online-Plattformen unterliegt denselben Regeln.

Was passiert ohne Erlaubnis?

Ohne Erlaubnis darf die Verbraucherkreditvermittlung nicht ausgeübt werden.

Fazit: Rechtssicher in die Kreditvermittlung starten

Wer Verbraucherkreditvermittler werden möchte, sollte sich frühzeitig mit den rechtlichen Anforderungen auseinandersetzen. Die Erlaubnis nach § 34k GewO, der Sachkundenachweis und klare Voraussetzungen schaffen künftig mehr Transparenz und Verbraucherschutz – verlangen aber auch eine sorgfältige Vorbereitung.

Mit dem richtigen Wissen und einer strukturierten Herangehensweise ist der Einstieg in die Raten- und Konsumentenkreditvermittlung gut planbar und rechtssicher möglich.

Ausbildung zum Finanzanlagenvermittler

Starte jetzt deinen nächsten Karriere-Step

Komplette Prüfungsvorbereitung für die § 34f Finanzanlagenvermittlung Sachkundeprüfung
Ausbildung zum Immobiliardarlehensvermittler

Starte jetzt deinen nächsten Karriere-Step

Komplette Prüfungsvorbereitung für die § 34i Immobiliardarlehensvermittlung Sachkundeprüfung
Ausbildung zum Versicherungsvermittler

Starte jetzt deinen nächsten Karriere-Step

Komplette Prüfungsvorbereitung für die § 34d Versicherungsvermittlung Sachkundeprüfung