Viele Versicherungsvermittler oder Baufinanzierungsberater stoßen früher oder später an eine Grenze: Sie möchten ihre Kunden ganzheitlich beraten, stoßen aber bei Themen rund um Kapitalanlagen und Fonds auf rechtliche Hürden. Genau hier kommt die 34f-Erlaubnis Erweiterung ins Spiel. Sie erlaubt dir als Finanzdienstleister, aktiv im Bereich der Finanzanlagenvermittlung tätig zu werden – und damit dein Portfolio entscheidend zu erweitern. In diesem Beitrag erfährst du, was hinter der Erlaubnis nach § 34f GewO steckt, für wen sich die Erweiterung lohnt und welche neuen Möglichkeiten sich dadurch für deine Beratung und deinen Umsatz ergeben.
Was bedeutet die 34f-Erlaubnis?
Die Gewerbeerlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) regelt die Vermittlung von Finanzanlagen. Wer also Investmentfonds, geschlossene Beteiligungen oder Vermögensanlagen anbieten möchte, braucht diese behördliche Zulassung. Die Erlaubnis wird in drei Kategorien unterteilt:
- Vermittlung von Investmentfonds (§ 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO)
- Vermittlung geschlossener Fonds (§ 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO)
- Vermittlung sonstiger Vermögensanlagen (§ 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO)
Bereits mit der Zulassung nach Nr. 1 kannst du deinen Kunden eine große Bandbreite an Fondsangeboten unterbreiten – zum Beispiel für langfristige Vermögensplanung, Altersvorsorge oder ESG-konforme Geldanlagen.
Warum lohnt sich die Erweiterung für Versicherungsvermittler?
Wenn du schon als Versicherungsvermittler nach § 34d tätig bist, kennst du den Bedarf deiner Kunden. Viele fragen nicht nur nach Versicherungslösungen, sondern auch nach Optionen zur Geldanlage, Altersvorsorge oder inflationssicheren Investments. Ohne 34f-Erlaubnis musst du in diesen Fällen passen – oder die Kunden weitervermitteln. Damit verschenkst du nicht nur Umsatzpotenzial, sondern riskierst auch, dass Kundenbeziehungen verloren gehen.
Mit der 34f-Erlaubnis kannst du…:
- deine Kunden umfassend betreuen – aus einer Hand
- zusätzliche Umsätze durch Anlagevermittlung generieren
- deine Position als unabhängiger Berater stärken
- dich von Wettbewerbern differenzieren
Teste jetzt Dein Wissen:
Insbesondere das Thema Cross-Selling wird durch die 34f-Erweiterung deutlich erleichtert: Wer etwa eine Rentenversicherung vermittelt, kann nun auch begleitend passende Investmentfonds zur Anlage der Überschüsse empfehlen.
Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?
Ähnlich wie bei der 34d- und 34i-Erlaubnis musst du auch für die 34f-Erlaubnis bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Zuverlässigkeit (kein laufendes Straf- oder Insolvenzverfahren)
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechender Deckung
- Sachkundenachweis 34f – durch anerkannte Ausbildung oder IHK-Sachkundeprüfung
Gerade für Quereinsteiger oder Versicherungsvermittler mit §34d-Erlaubnis lohnt sich ein gezielter Vorbereitungskurs – etwa als Online-Format – um die Prüfung sicher zu bestehen. Plattformen wie Sachkundegurus bieten praxisorientierte Inhalte und prüfungsnahe Simulationen speziell für die 34f-Prüfung.