Mit der 34f-Erlaubnis das Produktportfolio sinnvoll erweitern

Ob Investmentfonds oder Beteiligungen – mit der 34f-Erlaubnis erschließt du neue Beratungsfelder. In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du dein Produktportfolio gezielt erweiterst, deine Kundenbindung stärkst und dich breiter im Markt aufstellst.
Inhalt

Viele Versicherungsvermittler oder Baufinanzierungsberater stoßen früher oder später an eine Grenze: Sie möchten ihre Kunden ganzheitlich beraten, stoßen aber bei Themen rund um Kapitalanlagen und Fonds auf rechtliche Hürden. Genau hier kommt die 34f-Erlaubnis Erweiterung ins Spiel. Sie erlaubt dir als Finanzdienstleister, aktiv im Bereich der Finanzanlagenvermittlung tätig zu werden – und damit dein Portfolio entscheidend zu erweitern. In diesem Beitrag erfährst du, was hinter der Erlaubnis nach § 34f GewO steckt, für wen sich die Erweiterung lohnt und welche neuen Möglichkeiten sich dadurch für deine Beratung und deinen Umsatz ergeben.

Was bedeutet die 34f-Erlaubnis?

Die Gewerbeerlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) regelt die Vermittlung von Finanzanlagen. Wer also Investmentfonds, geschlossene Beteiligungen oder Vermögensanlagen anbieten möchte, braucht diese behördliche Zulassung. Die Erlaubnis wird in drei Kategorien unterteilt:

  1. Vermittlung von Investmentfonds (§ 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO)
  2. Vermittlung geschlossener Fonds (§ 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO)
  3. Vermittlung sonstiger Vermögensanlagen (§ 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO)

Bereits mit der Zulassung nach Nr. 1 kannst du deinen Kunden eine große Bandbreite an Fondsangeboten unterbreiten – zum Beispiel für langfristige Vermögensplanung, Altersvorsorge oder ESG-konforme Geldanlagen.

Warum lohnt sich die Erweiterung für Versicherungsvermittler?

Wenn du schon als Versicherungsvermittler nach § 34d tätig bist, kennst du den Bedarf deiner Kunden. Viele fragen nicht nur nach Versicherungslösungen, sondern auch nach Optionen zur Geldanlage, Altersvorsorge oder inflationssicheren Investments. Ohne 34f-Erlaubnis musst du in diesen Fällen passen – oder die Kunden weitervermitteln. Damit verschenkst du nicht nur Umsatzpotenzial, sondern riskierst auch, dass Kundenbeziehungen verloren gehen.

Mit der 34f-Erlaubnis kannst du…:

  • deine Kunden umfassend betreuen – aus einer Hand
  • zusätzliche Umsätze durch Anlagevermittlung generieren
  • deine Position als unabhängiger Berater stärken
  • dich von Wettbewerbern differenzieren

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Insbesondere das Thema Cross-Selling wird durch die 34f-Erweiterung deutlich erleichtert: Wer etwa eine Rentenversicherung vermittelt, kann nun auch begleitend passende Investmentfonds zur Anlage der Überschüsse empfehlen.

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Ähnlich wie bei der 34d- und 34i-Erlaubnis musst du auch für die 34f-Erlaubnis bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Zuverlässigkeit (kein laufendes Straf- oder Insolvenzverfahren)
  • Geordnete Vermögensverhältnisse
  • Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechender Deckung
  • Sachkundenachweis 34f – durch anerkannte Ausbildung oder IHK-Sachkundeprüfung

Gerade für Quereinsteiger oder Versicherungsvermittler mit §34d-Erlaubnis lohnt sich ein gezielter Vorbereitungskurs – etwa als Online-Format – um die Prüfung sicher zu bestehen. Plattformen wie Sachkundegurus bieten praxisorientierte Inhalte und prüfungsnahe Simulationen speziell für die 34f-Prüfung.

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Was kannst du nach Erhalt der 34f-Erlaubnis anbieten?

Mit der entsprechenden Erlaubnis erhältst du Zugang zu einem deutlich erweiterten Produktportfolio, zum Beispiel:

  • Offene Investmentfonds (z. B. Rentenfonds, Aktienfonds, Mischfonds)
  • ETFs (Exchange Traded Funds)
  • Nachhaltige Investmentprodukte nach ESG-Kriterien
  • Geschlossene Beteiligungen (nur mit Erweiterung auf § 34f Abs. 1 Nr. 2)
  • Alternative Anlagen wie Rohstoffbeteiligungen oder erneuerbare Energien (Nr. 3)

Die Nachfrage nach renditestarken und nachhaltigen Geldanlagen steigt – insbesondere im Kontext von Altersvorsorge und Vermögensschutz. Als Vermittler mit 34f-Erlaubnis kannst du hier gezielt beraten und vermitteln.

Digitalisierung als Wachstumstreiber

Digitale Tools erleichtern heute auch im Finanzanlagenvertrieb den Alltag. Ob mit Vergleichsrechnern für Fonds, automatisierter Risikoprofilierung oder CRM-Systemen mit integrierter Beratungsdokumentation – du kannst Beratung, Dokumentation und Compliance deutlich effizienter gestalten. Der Schritt zur 34f-Erweiterung lässt sich damit nicht nur fachlich, sondern auch organisatorisch gut in dein bestehendes Geschäftsmodell integrieren.

Die 34f-Erlaubnis als Wachstumsschlüssel

Die 34f-Erlaubnis Erweiterung ist für viele Vermittler mehr als ein zusätzlicher Baustein – sie ist ein echter Hebel für Wachstum, Kundenbindung und Wettbewerbsfähigkeit. Wenn du bereits mit Versicherungen oder Baufinanzierungen arbeitest, ergänzt du mit der Erlaubnis zur Finanzanlagenvermittlung dein Portfolio um einen wichtigen Bereich, den viele Kunden heute erwarten.

Du kannst umfassender beraten, Umsatzpotenziale besser ausschöpfen und dich stärker als ganzheitlicher Finanzexperte positionieren. Wichtig ist dabei, dass du dich sorgfältig vorbereitest – mit einem strukturierten Onlinekurs und praxisnahen Materialien. Wenn du den nächsten Karriereschritt machen möchtest, ist jetzt der ideale Zeitpunkt.

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