Ob Versicherungsvermittler, Baufinanzierungsberater oder Finanzanlagenvermittler – wer im Finanzdienstleistungsbereich tätig ist, trägt eine hohe Verantwortung. Du berätst Kundinnen und Kunden zu finanziellen Entscheidungen, die weitreichende Auswirkungen haben können. Und genau deshalb ist das Thema Haftungsrisiken für Finanzdienstleister so wichtig. Ein kleiner Fehler in der Beratung oder Dokumentation kann nicht nur das Vertrauen deiner Kunden zerstören, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
In diesem Beitrag erfährst du, welche typischen Haftungsrisiken es gibt, wie du dich durch Wissen, Struktur und Versicherung absichern kannst – und warum regelmäßige Weiterbildung essenziell ist.
Die häufigsten Haftungsrisiken im Überblick
Falschberatung
Eines der größten Haftungsrisiken entsteht durch fehlerhafte oder unvollständige Beratung. Ob bei der Empfehlung eines Versicherungsprodukts oder eines Investmentfonds – wenn der Kunde durch eine Beratung finanzielle Verluste erleidet, kann er Schadenersatzansprüche geltend machen.
Beispiel: Du empfiehlst eine Kapitallebensversicherung, obwohl die Kundin eigentlich auf Liquidität angewiesen ist. Wenn das Produkt nicht zu ihrer Lebenssituation passt, droht eine Klage wegen Falschberatung.
Dokumentationsfehler
Die IDD (Insurance Distribution Directive) schreibt eine lückenlose Dokumentation des Beratungsgesprächs vor. Auch im Bereich der § 34f und § 34i-Vermittlung gelten strenge Anforderungen an Beratungsprotokolle. Fehlende oder fehlerhafte Dokumentationen sind ein typisches Einfallstor für Haftungsansprüche – vor allem, wenn es später zu Meinungsverschiedenheiten kommt.
Versäumnis gesetzlicher Informationspflichten
Verbraucherschutz steht im Finanzvertrieb an oberster Stelle. Wer Pflichtinformationen nicht, verspätet oder fehlerhaft übermittelt, verletzt geltendes Recht – und macht sich haftbar. Das betrifft z. B. die Aushändigung von Produktinformationsblättern, Offenlegung von Provisionen oder die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen (ESG).
Welche Berufsgruppen sind besonders betroffen?
Grundsätzlich gilt: Alle Finanzdienstleister, die beratend tätig sind, müssen mit Haftungsrisiken rechnen. Dazu gehören u. a.:
- Versicherungsvermittler mit Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO
- Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f GewO
- Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i GewO
- Honorarberater und freie Makler
Angestellte in Banken und Finanzvertrieben mit eigener Beratungstätigkeit