Mit der Einführung des § 26a WEG hat die WEG-Verwaltung einen wichtigen Wandel durchlaufen. Die gesetzlichen Anforderungen an Verwalter sind deutlich gestiegen - und das ist besonders für Berufseinsteiger relevant. Wer heute WEG-Verwalter werden möchte, kommt an der Frage nicht vorbei: Welche Rolle spielt § 26a WEG für mich als angehender Verwalter?
Dieser Ratgeber erklärt dir die Bedeutung der Norm, zeigt, was sie in der Praxis verändert hat, und wie du dich optimal auf die Zertifizierung vorbereitest.
Was regelt § 26a WEG überhaupt?
§ 26a des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) legt fest, dass jede Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) künftig Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter hat. Das bedeutet:
Ein Verwalter muss seine fachliche Qualifikation in einer IHK-Prüfung nachweisen, wenn die Eigentümer das verlangen.
Der Hintergrund ist klar:
Die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften ist komplex, rechtlich anspruchsvoll und für viele Eigentümer schwer nachvollziehbar. Mit der Einführung des § 26a WEG sorgt der Gesetzgeber für mehr Transparenz, Qualität und Verlässlichkeit.
Warum ist § 26a WEG für angehende Verwalter so wichtig?
Weil die Zertifizierung zu einem Qualitätsstandard geworden ist - und zunehmend Voraussetzung für professionelle Arbeit in der WEG-Verwaltung.
Für angehende Verwalter bedeutet das:
- bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt
- höheres Vertrauen bei Eigentümergemeinschaften
- klare Kompetenznachweise
- professionelles Auftreten gegenüber Beiräten und Eigentümern
- Möglichkeit, Verwaltungsgeschäfte rechtssicher auszuüben
Viele Verwaltungen verlangen mittlerweile aktiv, dass neue Mitarbeiter die Zertifizierung ablegen oder sich darauf vorbereiten.
Wer muss die Zertifizierung ablegen?
Grundsätzlich gilt:
- Jeder, der als Verwalter einer WEG tätig ist, muss die Zertifizierung ablegen - außer, er erfüllt bestimmte Ausnahmen.
Ausgenommen sind z. B.:
- Juristen mit Befähigung zum Richteramt
- Immobilienkaufleute mit spezifischem Abschluss
- Wohnungs- und Immobilienverwalter mit anerkannten Vorqualifikationen
Alle anderen müssen die IHK-Prüfung ablegen, wenn die Gemeinschaft das verlangt.
Für Berufseinsteiger ist die Prüfung daher fast immer Teil der beruflichen Qualifizierung.




