Was fragt der Prüfer zu Berufshaftpflichtversicherungen?
In der Sachkundeprüfung nach §26a WEG geht es darum, dass du verstehst: Die Berufshaftpflichtversicherung ist für dich als Immobilienverwalter keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht. Der Prüfer will wissen, warum sie notwendig ist, welche Mindestdeckung du brauchst, und wie du damit umgehen musst, wenn ein Schaden eintritt.
Definition und gesetzliche Grundlage
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt dich als Immobilienverwalter vor den finanziellen Folgen deiner beruflichen Fehler. Sie ist seit 2018 gesetzlich verpflichtend und wird in §34c Absatz 2 Nr. 3 GewO geregelt. Ohne Nachweis dieser Versicherung erhältst du keine Gewerbeerlaubnis. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 € pro Versicherungsfall und 1.000.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres.
Wie die Versicherung dir hilft
Die Versicherung hat drei zentrale Funktionen:
- Prüfung: Sie prüft, ob ein Schadensersatzanspruch gegen dich berechtigt ist.
- Abwehr: Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab und bezahlt deinen Anwalt.
- Befriedigung: Sie zahlt berechtigte Schadensersatzansprüche aus ihrem Budget.
Ohne diese Versicherung würde ein großer Fehler – etwa der Verlust von Fördermitteln oder eine falsch umgesetzte Eigentümerentscheidung – deine wirtschaftliche Existenz gefährden, da du mit deinem Privatvermögen haftest.
Typische Fehler von Kandidaten
Viele Kandidaten denken, die Versicherung schütze dich vor allem vor Personen- und Sachschäden. Das stimmt nur teilweise: Der Schwerpunkt liegt auf Vermögensschäden, weil dies das Hauptrisiko in der Immobilienverwaltung ist. Auch verstehen manche nicht, dass die Versicherung bei Vorsatz (z. B. Unterschlagung) nicht zahlt – sie deckt nur Fahrlässigkeit und Irrtum ab.
Praktische Relevanz: Was du beachten musst
Wenn du einen Fehler machst, musst du diesen sofort deiner Versicherung melden. Diese sogenannte Obliegenheitspflicht ist bindend – tust du es nicht oder verspätst dich, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Ein weiteres praktisches Risiko: die Unterversicherung. Wenn dein Verwaltungsportfolio groß ist, reichen oft 500.000 € nicht aus. Prüfe regelmäßig, ob deine Deckungssumme zu deinen verwalteten Objekten passt.
Im Vorbereitungskurs für die Verwalterprüfung nach §26a WEG lernst du auch, wie du die richtige Deckungssumme für dein Portfolio wählst.
Zusammenfassung
Die Berufshaftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für alle Immobilienverwalter nach §34c GewO. Sie schützt dich vor dem finanziellen Ruin durch berufliche Fehler und deckt Vermögensschäden ab – das Hauptrisiko deiner Tätigkeit.
Die Mindestdeckung beträgt 500.000 € pro Fall und 1.000.000 € pro Jahr. Du musst Schäden sofort deiner Versicherung melden. Wichtig: Die Versicherung zahlt nur bei Fahrlässigkeit und Irrtum, nicht bei absichtlichem Fehlverhalten. Ein häufiger Fehler ist Unterversicherung – prüfe regelmäßig, ob deine Deckungssumme zu deinem Verwaltungsportfolio passt.
Im Vorbereitungskurs für die Verwalterprüfung nach §26a WEG lernst du, wie du dieses Thema sicher in der Prüfung beherrschst.




