Mit dem neuen § 34k GewO wird die Vermittlung von Verbraucherkrediten eigenständig reguliert. Doch wer braucht die Erlaubnis und wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?
Die 34k Sachkundeprüfung wird für Verbraucherkreditvermittler verpflichtend, doch viele Details sind noch neu.
Die Vermittlung von Raten- und Konsumentenkrediten bietet attraktive Geschäftschancen – wird künftig jedoch durch § 34k GewO klar reguliert. In diesem Beitrag erfährst du, wie du Verbraucherkreditvermittler wirst, welche Voraussetzungen gelten, wann ein Sachkundenachweis erforderlich ist.
Mit dem neuen § 34k GewO wird die Vermittlung von Verbraucherkrediten eigenständig reguliert. In diesem Beitrag erfährst du, wer die Erlaubnis benötigt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.