Die 34k Sachkundeprüfung wird für Verbraucherkreditvermittler verpflichtend, doch viele Details sind noch neu.
Die Vermittlung von Raten- und Konsumentenkrediten bietet attraktive Geschäftschancen – wird künftig jedoch durch § 34k GewO klar reguliert. In diesem Beitrag erfährst du, wie du Verbraucherkreditvermittler wirst, welche Voraussetzungen gelten, wann ein Sachkundenachweis erforderlich ist.
Mit dem neuen § 34k GewO wird die Vermittlung von Verbraucherkrediten eigenständig reguliert. In diesem Beitrag erfährst du, wer die Erlaubnis benötigt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Ab 20.11.2026 brauchen Verbraucherkreditvermittler die neue § 34k-Erlaubnis. Mit dieser Checkliste prüfst du Betroffenheit, Unterlagen, Fristen und Übergangsregeln.
Mit dem neuen § 34k GewO wird die Vermittlung von Verbraucherkrediten eigenständig reguliert. Doch wer braucht die Erlaubnis und wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?
Wo die erlaubnisfreie Tippgeber-Tätigkeit endet und die Vermittlung beginnt, wann Provisionen zulässig sind und wie du Kooperationen ab § 34k GewO sauber vertraglich regelst.
Welche Einnahmen und Ausgaben in die Haushaltsrechnung gehören, was § 505a BGB zur Kreditwürdigkeitsprüfung vorschreibt und welche Fehler du vermeiden solltest.