Beschlusssammlung
Definition (Was ist eine Beschlusssammlung?)
Die Beschlusssammlung ist ein Dokument (oft digital), in dem alle Beschlüsse der
Wohnungseigentümergemeinschaft chronologisch und nummeriert festgehalten werden.
Sie ist das „Gesetzbuch“ der jeweiligen Wohnanlage. Im Gegensatz zum Protokoll,
das den Verlauf einer Versammlung wiedergibt, enthält die Beschlusssammlung nur
den reinen Ergebnis-Text: Was wurde beschlossen? Zusätzlich müssen dort auch
gerichtliche Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten der WEG eingetragen werden.
Rechtliche Grundlage
Die Pflicht zur Führung der Beschlusssammlung ergibt sich aus § 24 Abs. 7 und 8
WEG. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Beschlüsse unverzüglich (d. h. ohne
schuldhaftes Zögern) nach der Beschlussfassung eingetragen werden müssen.
Funktionsweise / praktische Bedeutung
Warum ist das so wichtig? Wenn jemand eine Eigentumswohnung kauft, schaut er in
die Beschlusssammlung. Dort sieht er: Sind Hunde verboten? Wurde eine teure
Sanierung beschlossen, die ich bezahlen muss? Das Video nennt eine
„unvollständig geführte Beschlusssammlung“ explizit als eines der größten
Haftungsrisiken. Für dich ist sie auch ein Arbeitsmittel: Bevor du eine Maßnahme
umsetzt, schaust du nach, ob es dazu in der Vergangenheit schon Beschlüsse gab.
Relevanz für die Sachkundeprüfung nach § 26a WEG
Prüfer fragen gerne nach den Formalien:
- Inhalt: Wortlaut des Beschlusses, Ort und Datum der Versammlung, Ergebnis
(angenommen/abgelehnt). - Negativbeschlüsse: Auch abgelehnte Beschlüsse müssen eingetragen werden! (Damit
man weiß, dass das Thema schon mal behandelt wurde). - Form: Sie muss übersichtlich sein. Eigentümer haben ein jederzeitiges
Einsichtsrecht.
Praxisbezug für Immobilienverwalter
In der Praxis führen viele Verwalter die Sammlung schlampig. Das ist gefährlich.
Wenn du ein Objekt übernimmst („Bestandsübernahme“), ist der erste Blick immer
in die Beschlusssammlung. Fehlt sie oder ist sie lückenhaft, musst du das sofort
reklamieren und notfalls rekonstruieren. Seit der Reform 2020 ist das Führen der
Sammlung einfacher geworden, da keine Unterschriften mehr nötig sind, aber die
Pflicht zur Vollständigkeit bleibt streng.
Typische Fehler oder Haftungsrisiken
Ein Kardinalfehler ist die verzögerte Eintragung. Wenn du die Beschlüsse erst
drei Wochen nach der Versammlung einträgst, ist das eine Pflichtverletzung. Ein
Käufer, der in der Zwischenzeit Einsicht nimmt und den teuren
Sanierungsbeschluss nicht sieht, kann Schadensersatz verlangen – und zwar von
dir oder der Gemeinschaft (die dich dann in Regress nimmt).
Zusammenfassung
Die Beschlusssammlung ist das Gedächtnis der WEG. Sie schafft Transparenz und
Rechtssicherheit für Eigentümer und Käufer. Für den Verwalter ist ihre korrekte
Führung eine der wichtigsten gesetzlichen Pflichten, deren Verletzung direkte
Haftungsfolgen hat.
Im Vorbereitungskurs zur Sachkundeprüfung nach § 26a WEG üben wir das korrekte
Formulieren und Eintragen von Beschlüssen, damit deine Dokumentation jeder
rechtlichen Prüfung standhält.