Zu den Kursen
Abgeltungssteuer
Ablaufleistung
Abschlusskosten
Abtretung
Abwasserschäden
Aktie
Aktienanleihe
Aktienfonds
Aktienindex
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Allmählichkeitsschäden
Alterseinkünftegesetz
Amts-Haftpflichtversicherung
Anleihe
Annahmefrist
Annuitätendarlehen
Anschlussfinanzierung
Anteilklasse
Anzeigepflicht
Assekuranz
Asset Allocation
Aufräumungs- und Abbruchkosten
Ausgabeaufschlag
Ausgabepreis
Auslandsreisekrankenversicherung
Ausschüttung
Außenversicherung
Basisertrag
Basisrente
Basistarif
Basiswert
Basiszins
Bausparvertrag
Bauträger
Beleihungsauslauf
Beleihungswert
Beratungsprotokoll
Bereitstellungszinsen
Bergungskosten
Berufsgenossenschaft
Berufsunfähigkeitsversicherung
Beschränkt persönliche Dienstbarkeit
Betriebliche Altersversorgung
Beurkundung
Billigungsklausel
Biometrische Risiken
Blue Chips
Bonuszertifikat
Briefkurs
Bruchschaden
Cap-Darlehen
Contract for Differences (CFD)
Dachfonds
Dauernutzungsrecht
Dauerwohnrecht
Deckungssumme
Deflation
Deliktsfähigkeit
Depot
Depotführungsgebühr
Derivat
Direktversicherung
Discountzertifikat
Diversifikation
Dividende
Drei-Schichten-Modell
Dynamik
ESIS-Merkblatt
Edelmetalle
Einzelkonto
Elementarschäden
Elementarversicherung
Endfälliges Darlehen
Entschädigungsgrenze
Erbbaurecht
Exchange Traded Commodities (ETC)
Exchange Traded Funds (ETF)
Expresszertifikat
Fahrlässigkeit
Fahrzeugversicherung
Festgeld
Feuerrohbauversicherung
Fonds
Forderungsausfalldeckung
Forward-Darlehen
Futures
Garantiefonds
Geldkurs
Geldmarkt
Geldmarktfonds
Gemeinschaftskonto
Genesungsgeld
Genussschein
Gesamtkostenquote
Geschlossene Fonds
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Glasversicherung
Keine Ergebnisse gefunden
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.

Bruchschaden

Was ist ein Bruchschaden?

Ein Bruchschaden bezeichnet die Zerstörung oder Beschädigung eines Gegenstands durch das Zerbrechen oder Splittern von Materialien. In der Versicherungsbranche wird der Begriff häufig im Zusammenhang mit Schäden an Glas, Haushaltsgeräten, Wasserleitungen oder technischen Anlagen verwendet.

In welchen Bereichen treten Bruchschäden auf?

  1. Glasbruch: Schäden an Fensterscheiben, Spiegeln, Glastüren oder Glasdächern.
  2. Wasserrohrbruch: Schäden durch das Bersten von Leitungsrohren, die Wasser oder andere Flüssigkeiten führen.
  3. Technische Anlagen: Bruch von Maschinen- oder Geräteteilen durch Materialfehler, Überlastung oder unsachgemäße Bedienung.
  4. Haushaltsgeräte: Beschädigung durch mechanische Einwirkung, z. B. Zerbrechen eines Cerankochfeldes.

Welche Versicherungen decken Bruchschäden ab?

Je nach Schadensart können verschiedene Versicherungen den Bruchschaden übernehmen:

  • Glasversicherung: Deckt Bruchschäden an Glasflächen, Fenstern und Möbeln aus Glas.
  • Wohngebäudeversicherung: Übernimmt Bruchschäden an fest installierten Gebäudeteilen, wie Fensterscheiben oder Wasserrohren.
  • Hausratversicherung: Deckt bewegliche Gegenstände im Haushalt, wie zerbrochene Spiegel, Vitrinen oder technische Geräte.
  • Maschinen- oder Elektronikversicherung: Deckt Schäden an Maschinen und technischen Anlagen, sofern diese gebrochen sind.

Beispiel für einen Bruchschaden:

Ein Wasserrohrbruch führt dazu, dass die Küche durch eindringendes Wasser beschädigt wird. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Reparatur der Leitung, während die Hausratversicherung für beschädigte Möbel und Geräte aufkommt.

Welche Ursachen führen zu Bruchschäden?

  1. Mechanische Einwirkung: Stöße, Schläge oder herabfallende Gegenstände.
  2. Materialfehler: Mängel in der Herstellung oder Abnutzung durch Alterung.
  3. Witterungseinflüsse: Frost, Hitze oder Hagel, die Materialien belasten und zu Bruch führen.
  4. Überlastung: Übermäßige Belastung, z. B. bei Maschinen oder Geräten.

Was ist bei der Regulierung von Bruchschäden wichtig?

  1. Schadensmeldung: Der Schaden muss unverzüglich der zuständigen Versicherung gemeldet werden.
  2. Dokumentation: Fotos oder andere Nachweise des Schadens sind erforderlich, um die Regulierung zu erleichtern.
  3. Deckungsprüfung: Die Versicherung prüft, ob der Schaden unter die vereinbarten Versicherungsbedingungen fällt.

Welche Ausschlüsse gibt es bei Bruchschäden?

Nicht jeder Bruchschaden ist automatisch versichert. Ausschlüsse können sein:

  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  • Verschleiß und Alterung, die nicht plötzlich auftreten.
  • Nicht versicherte Objekte, wie z. B. spezielle Glasarten oder außergewöhnliche Anlagen.

Zusammenfassung
Bruchschäden entstehen durch das Zerbrechen oder Splittern von Materialien und können vielfältige Ursachen haben. Sie werden je nach Schadensart von verschiedenen Versicherungen abgedeckt. Im Onlinekurs für Versicherungsvermittler nach §34d lernst du, wie Bruchschäden reguliert werden, welche Versicherungen für welche Schäden aufkommen und wie du Kunden optimal zu diesem Thema beraten kannst.

Jetzt loslegen
und bestehen
Zu den Kursen
Wie können wir dir helfen?
Sprich mit einem unserer Experten.
Kontaktiere uns
Digital & Schnell

Bereite dich optimal auf IHK Prüfungen vor

grafik sachkundeprüfung 34d
Versicherungs-
vermittler
Auswählen
grafik sachkundeprüfung 34f
Finanzanlagen-
vermittler
Auswählen
grafik sachkundeprüfung 34i
Immobiliar-
darlehensvermittler
Auswählen
grafik ausbildereignungsschein
Ausbilder-
eignungsschein
Auswählen
grafik baufi masterclass
Baufi-
Masterclass
Auswählen

Jetzt loslegen und für deine
Sachkundeprüfung vorbereiten

Sofortiger Zugang
100%  Geld-zurück-Garantie
Du bestehst oder bekommst dein Geld zurück
95% Bestehensquote