Gemeinschaftsordnung
Definition (Was ist eine Gemeinschaftsordnung?)
Die Gemeinschaftsordnung (GO) ist das „interne Gesetzbuch“ der
Eigentümergemeinschaft. Sie ist Bestandteil der Teilungserklärung und regelt das
Innenverhältnis der Eigentümer untereinander – also das tägliche Miteinander,
die Rechte und Pflichten sowie die Kostenverteilung.
Während das WEG-Gesetz den allgemeinen Rahmen vorgibt, ist die
Gemeinschaftsordnung die spezifische Satzung für genau dieses Haus. Sie hat
Vorrang vor den dispositiven (abdingbaren) Vorschriften des Gesetzes.
Rechtliche Grundlage
Die Gemeinschaftsordnung basiert auf § 10 Abs. 2 WEG. Sie wird im Grundbuch
eingetragen und wirkt damit gegen jeden, der eine Wohnung in dem Haus kauft
(auch gegen Sondernachfolger). Sie kann nur geändert werden, wenn alle
Eigentümer zustimmen und dies notariell beurkundet wird – oder durch einen
Mehrheitsbeschluss, sofern eine Öffnungsklausel existiert.
Funktionsweise / praktische Bedeutung
Im Video heißt es, du bist Ansprechpartner für „Konflikte, die zwischen Menschen
entstehen“. Die Lösung dieser Konflikte steht oft in der Gemeinschaftsordnung.
Typische Inhalte sind:
- Nutzungsregelungen: Darf im Haus Klavier gespielt werden? Ist Tierhaltung
erlaubt? Darf in der Wohnung ein Gewerbe betrieben werden? - Kostenverteilung: Wer zahlt den Aufzug? (Vielleicht zahlen die
Erdgeschosswohnungen nichts?). Wie wird Wasser abgerechnet? (Nach Personen oder
Verbrauch?). - Stimmrecht: Hat jeder Kopf eine Stimme oder geht es nach Miteigentumsanteilen?
Relevanz für die Sachkundeprüfung nach § 26a WEG
In der Prüfung musst du die Hierarchie der Normen kennen:
- Zwingendes Gesetzesrecht (kann nicht geändert werden, z. B. Recht auf
Abberufung). - Gemeinschaftsordnung (verdrängt das abdingbare Gesetzesrecht).
- Abdingbares Gesetzesrecht (gilt nur, wenn die GO nichts anderes sagt).
Ein Prüfungsklassiker sind die sogenannten Öffnungsklauseln. Das sind Regelungen
in der GO, die erlauben, dass die Eigentümerversammlung bestimmte Punkte (z. B.
Kostenverteilung) mit Mehrheit ändern kann, ohne zum Notar zu müssen.
Praxisbezug für Immobilienverwalter
Bevor du eine Jahresabrechnung erstellst oder eine Eigentümerversammlung
leitest, musst du die Gemeinschaftsordnung gelesen haben. Wenn du beispielsweise
nach Gesetz abrechnest (Verteilung nach Miteigentumsanteilen), in der GO aber
steht „Verteilung nach Wohneinheiten“, ist deine gesamte Abrechnung falsch. In
der Praxis ist die GO oft alt und schwer verständlich. Deine Aufgabe ist es,
diese Regeln in die heutige Zeit zu übersetzen und anzuwenden.
Typische Fehler oder Haftungsrisiken
Das Ignorieren der Gemeinschaftsordnung ist einer der häufigsten Haftungsgründe.
Beispiel: Die GO verbietet Hundehaltung. Du erlaubst einem neuen Mieter trotzdem
den Einzug mit großem Hund. Die Eigentümergemeinschaft verklagt dich wegen
Pflichtverletzung. Oder: Du übersiehst eine Regelung zur Instandhaltung von
Fenstern (die laut GO dem Sondereigentümer auferlegt sind) und bezahlst die
Reparatur aus der Gemeinschaftskasse.
Zusammenfassung
Die Gemeinschaftsordnung ist die individuelle Verfassung der WEG. Sie regelt das
Zusammenleben und die Kosten. Für den Verwalter ist sie – neben dem Gesetz – die
wichtigste Rechtsquelle. Wer sie nicht kennt, kann weder korrekt abrechnen noch
Konflikte rechtssicher lösen.
Im Vorbereitungskurs zur Sachkundeprüfung nach § 26a WEG lernst du, wie du
komplexe Gemeinschaftsordnungen analysierst, Öffnungsklauseln erkennst und
Beschlüsse vorbereitest, die rechtssicher von der GO abweichen.