Instandsetzung
Definition (Was ist Instandsetzung?)
Instandsetzung ist die Wiederherstellung des Soll-Zustands bei einem
aufgetretenen Mangel oder Schaden. Es ist das, was man umgangssprachlich als
„Reparatur“ bezeichnet. Beispiele: Ein Rohrbruch wird geflickt, zerbrochene
Dachziegel werden ausgetauscht, die defekte Heizungspumpe wird erneuert.
Rechtliche Grundlage
Wie bei der Instandhaltung: § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG (Gemeinschaft) und § 27 Abs. 1
Nr. 1 WEG (Verwalter). Zusätzlich relevant: § 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG
(Notgeschäftsführung). Wenn Gefahr im Verzug ist, darf und muss der Verwalter
sofort handeln, ohne Beschluss.
Funktionsweise / praktische Bedeutung
Instandsetzung bedeutet oft Stress und Zeitdruck. Im Video heißt es: „Es gibt
Tage, an denen du Schäden begutachtest...“. Der Ablauf:
- Mangelanzeige kommt rein (z. B. „Heizung kalt“).
- Du prüfst: Ist es Gemeinschaftseigentum? (Wenn ja: Du bist zuständig).
- Du beauftragst Handwerker (bei Kleinigkeiten) oder holst Angebote ein und lässt
beschließen (bei teuren Sachen). - Du kontrollierst die Ausführung und bezahlst die Rechnung.
Relevanz für die Sachkundeprüfung nach § 26a WEG
Ein wichtiges Thema ist die Erstattungsfähigkeit. Wenn ein Eigentümer
eigenmächtig eine Reparatur am Gemeinschaftseigentum durchführt
(Notgeschäftsführung durch Eigentümer, § 18 Abs. 3 WEG ist hier sehr streng
geworden!), bekommt er sein Geld oft nicht wieder, wenn er den Verwalter nicht
vorher informiert hat. Du musst diese Rechtslage kennen, um Streit abzuwehren.
Praxisbezug für Immobilienverwalter
Hier beweist sich deine Qualität. Wie schnell ist der Handwerker da? Wie gut
informierst du die Eigentümer über den Rohrbruch? Wichtig: Du musst kein
Handwerker sein, aber du musst erkennen, wen du anrufen musst. „Technisches
Verständnis“ hilft dir, nicht von Dienstleistern über den Tisch gezogen zu
werden.
Typische Fehler oder Haftungsrisiken
Risiko: Zögerliches Handeln. Wenn du einen Wasserschaden gemeldet bekommst und
erst nach 3 Tagen reagierst, haftest du für die Vergrößerung des Schadens
(Schimmelbildung). Fehler: Kompetenzüberschreitung. Du lässt für 20.000 € die
Fassade streichen, ohne Beschluss, nur weil die Farbe etwas abblättert. Das ist
keine Instandsetzung (Reparatur), sondern oft schon Renovierung/Verschönerung,
die zwingend einen Beschluss braucht.
Zusammenfassung
Instandsetzung ist das Krisenmanagement bei Schäden. Deine Aufgabe ist die
schnelle und korrekte Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum. Dabei
bewegst du dich im Spannungsfeld zwischen schnellem Handeln (Notfall) und
notwendiger Beschlussfassung (Kostenkontrolle).
Im Vorbereitungskurs zur Sachkundeprüfung nach § 26a WEG trainieren wir anhand
von Schadensfällen, wann du sofort den Notdienst rufen darfst und wann du
zwingend erst eine Versammlung einberufen musst.