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Mandatsverwaltung

Definition (Was ist Mandatsverwaltung?)

Mandatsverwaltung bezeichnet die administrative und strategische Betreuung
deiner Auftragsverhältnisse (Verwalterverträge). Es ist das „Management des
eigenen Unternehmens“. Es geht nicht um die Verwaltung des Gebäudes (das ist
Objektverwaltung), sondern um die Verwaltung des Vertrages mit der
Eigentümergemeinschaft.

Dazu gehören: Akquise neuer Objekte, Kalkulation des Verwalterhonorars,
Vertragsverlängerungen und – wenn nötig – die Kündigung unrentabler Mandate.

Rechtliche Grundlage

Basis ist der Verwaltervertrag (§ 675 BGB, § 26 WEG). Hier gelten kaufmännische
Grundsätze. Als Unternehmer (oder leitender Angestellter) musst du darauf
achten, dass deine Einnahmen (Honorare) deine Kosten (Personal, Software, Büro)
decken.

Funktionsweise / praktische Bedeutung

Im Video heißt es: „Selbstständige Verwalter rechnen in der Regel pro Einheit
ab.“ Die Mandatsverwaltung sorgt dafür, dass diese Rechnung aufgeht. Aufgaben:

  1. Onboarding: Neue Mandate sauber anlegen (Stammdaten).
  2. Controlling: Verdienen wir an der WEG Musterstraße noch Geld? Oder rufen die so
    oft an, dass wir draufzahlen?
  3. Anpassung: Verwaltergebühren regelmäßig erhöhen (Wertsicherungsklausel im
    Vertrag nutzen!), um Inflation auszugleichen.

Relevanz für die Sachkundeprüfung nach § 26a WEG

Du solltest wissen:

  • Laufzeiten: Max. 5 Jahre (Bestand) bzw. 3 Jahre (Erstbestellung).
  • Sondervergütungen: Was darf extra berechnet werden? (Muss explizit im Vertrag
    stehen!).
  • Bestellung vs. Vertrag: Das Trennungsprinzip ist essenziell für das Mandat.

Praxisbezug für Immobilienverwalter

Viele Verwalter haben Angst, ihre Honorare zu erhöhen. Das ist ein Fehler. Gute
Arbeit (zertifizierter Verwalter!) kostet Geld. Eine professionelle
Mandatsverwaltung bedeutet auch, „Nein“ zu sagen. Wenn eine WEG zerstritten ist,
ständig klagt und dich beleidigt, ist es professionell, das Mandat niederzulegen
(unter Einhaltung der Fristen), um deine Ressourcen für gute Mandanten zu
schützen.

Typische Fehler oder Haftungsrisiken

Risiko: Veraltete Verträge. Wenn du Mandate seit 20 Jahren betreust und den
Vertrag nie an das neue WEG-Recht 2020 angepasst hast, fehlen dir wichtige
Rechte (z. B. Vollmachten) und Vergütungsansprüche.

Zusammenfassung

Mandatsverwaltung ist die unternehmerische Seite des Verwalterberufs. Sie
sichert die eigene Profitabilität. Nur wer seine Verträge und Honorare im Griff
hat, kann dauerhaft Qualität liefern, ohne sich selbst auszubeuten.

Im Vorbereitungskurs zur Sachkundeprüfung nach § 26a WEG lernst du, welche
Klauseln in einen modernen Verwaltervertrag gehören, um deine Vergütung auch bei
Mehraufwand zu sichern.

Zusammenfassung

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