Was sind offene Posten?
Offene Posten (OP) sind alle noch nicht ausgeglichenen Rechnungen und Forderungen in der Buchhaltung einer WEG. Du unterscheidest zwei Arten:
- Debitoren: Forderungen der WEG an Eigentümer (meist fehlendes Hausgeld oder Nachzahlungen aus der Abrechnung)
- Kreditoren: Verbindlichkeiten der WEG an Dritte (unbezahlte Rechnungen von Handwerkern, Versorgern)
Prüfungsrelevanz: Das musst du wissen
Im Examen wird getestet, ob du verstehst, dass offene Posten zwingend in den Vermögensbericht (nach § 28 WEG) gehören. Die Prüfer fragen, welche Informationen Eigentümer erhalten müssen: Wer schuldet noch was? Wem schuldet die WEG noch Geld? Hier darfst du nichts verstecken – das ist eine Transparenzpflicht und zugleich ein Haftungsrisiko für dich.
Typische Fehler bei Kandidaten
Viele Prüflinge verwechseln offene Posten mit der bloßen Kassenführung. Das ist falsch: OPs sind ein Verwaltungsinstrument, das über die bloße Zahlungsabwicklung hinausgeht. Auch ein häufiger Fehler: zu denken, dass nur große Rückstände problematisch sind. Tatsächlich ist jede vergessene Rechnung ein Haftungsrisiko für dich als Verwalter.
Praktische Bedeutung in deiner täglichen Arbeit
Eine saubere OP-Liste ist dein täglich genutztes Arbeitsmittel zur Liquiditätsplanung und zum Mahnwesen. Wenn Handwerker anrufen und nach Zahlungen fragen, schaust du in die Kreditoren-OP-Liste. Bei der Jahresabrechnung müssen alle OPs entweder geklärt oder als Forderung/Verbindlichkeit dokumentiert sein. Eine lange Debitoren-Liste signalisiert Zahlungsprobleme der Eigentümer; eine lange Kreditoren-Liste kann auf Insolvenzgefahr hindeuten.
Rechtliche Grundlage
Offene Posten folgen aus der Verwaltungspflicht nach § 27 WEG und dem Grundsatz der ordnungsmäßigen Buchführung (GoB). § 28 WEG verpflichtet dich, im Vermögensbericht der Abrechnung alle offenen Forderungen und Verbindlichkeiten auszuweisen. Das ist keine Kann-, sondern eine Muss-Vorschrift.
Haftungsrisiken vermeiden
Typischer Fehler: Eine Handwerkerrechnung gerät in Vergessenheit und taucht nicht in der OP-Liste auf – später entstehen Mahnkosten, für die du persönlich haftest. Noch kritischer ist die Verschleierung: Wenn du Rückstände von Eigentümern in der Abrechnung nicht ausweist, ist die gesamte Abrechnung fehlerhaft und du täuschst die anderen Eigentümer über die finanzielle Situation der Gemeinschaft. Das kann zu Schadensersatzforderungen führen.
Im Vorbereitungskurs für die Verwalterprüfung nach §26a WEG lernst du, wie du eine professionelle OP-Liste führst und richtig in den Vermögensbericht integrierst.
Zusammenfassung
Offene Posten sind die noch nicht ausgeglichenen Zahlungen – aufgeteilt in Forderungen an Eigentümer (Debitoren) und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten (Kreditoren). Deine Aufgabe ist es, diese zu verwalten, zu überwachen und regelmäßig abzubauen.
Für die Prüfung entscheidend: Du musst alle offenen Posten im Vermögensbericht nach § 28 WEG transparent ausweisen. Keine Verstecken erlaubt – das ist eine gesetzliche Pflicht und gleichzeitig eine Haftungsfalle, wenn du OPs vergisst oder verschleierst.
Eine gut gepflegte OP-Liste ist dein Barometer für die finanzielle Gesundheit der WEG und ein alltägliches Werkzeug deiner Verwaltungstätigkeit.
Im Vorbereitungskurs für die Verwalterprüfung nach §26a WEG lernst du, wie du dieses Thema sicher in der Prüfung beherrschst.




