Sondereigentumsverwaltung (SEV)
Definition (Was ist SEV?)
Die Sondereigentumsverwaltung (kurz SEV) ist eine Spezialform der
Mietverwaltung. Sie bezieht sich immer auf eine Eigentumswohnung innerhalb einer
WEG.
Die Situation ist folgende: Einem Kapitalanleger gehört eine Wohnung in einem
Mehrfamilienhaus. Für das Gebäude (Gemeinschaftseigentum) ist der WEG-Verwalter
zuständig. Aber wer kümmert sich um den Mieter in der Wohnung, die
Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter oder den tropfenden Wasserhahn im Bad
(Sondereigentum)? Genau das macht der SEV-Verwalter. Oft übernimmt der bestellte
WEG-Verwalter diese Aufgabe in Personalunion als Zusatzauftrag, es kann aber
auch ein völlig anderer Dienstleister sein.
Rechtliche Grundlage
Rechtlich handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag zwischen dem einzelnen
Wohnungseigentümer und dir als Verwalter (§§ 611, 675 BGB). Wichtig: Dieser
Vertrag hat nichts mit dem Verwaltervertrag der WEG zu tun. Die
Eigentümergemeinschaft hat hiermit nichts zu schaffen, und die Kosten für die
SEV darfst du nicht über das Hausgeldkonto der Gemeinschaft abrechnen.
Im Verhältnis zum Mieter der Wohnung gelten natürlich wieder die Vorschriften
des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
Funktionsweise / praktische Bedeutung
Die SEV ist die Brücke zwischen dem Eigentümer und seinem Mieter. Deine Aufgaben
unterscheiden sich klar von der WEG-Verwaltung:
- WEG-Verwalter: Kümmerst sich um das Dach, den Aufzug, die Außenfassade.
- SEV-Verwalter: Kümmerst sich um den Mieter, den Mietvertrag, die Kaution und
Schäden innerhalb der Wohnung (z. B. defekte Einbauküche, kaputter Bodenbelag).
Ein wichtiger praktischer Teil ist die Weiterleitung von Kosten. Du bekommst vom
WEG-Verwalter die Jahresabrechnung (Hausgeldabrechnung). Diese musst du
analysieren: Welche Kosten sind umlagefähig auf den Mieter (z. B. Müll, Wasser)?
Welche muss der Eigentümer tragen (z. B. Verwaltergebühr,
Instandhaltungsrücklage)? Daraus erstellst du dann die Betriebskostenabrechnung
für den Mieter.
Relevanz für die Sachkundeprüfung nach § 26a WEG
In der Sachkundeprüfung nach § 26a WEG ist die SEV ein beliebtes Thema, um dein
Verständnis für die Trennung der Vermögenssphären zu testen. Du solltest wissen:
- Interessenkollision: Was passiert, wenn du WEG-Verwalter und SEV-Verwalter
gleichzeitig bist? Beispiel: Der Mieter beschwert sich über Lärm im Treppenhaus.
Als SEV-Verwalter musst du die Mietminderung prüfen, als WEG-Verwalter die
Hausordnung durchsetzen. Du musst diese "zwei Hüte" sauber trennen
können. - Stimmrecht: Oft überträgt der Eigentümer dir im SEV-Vertrag auch die Vollmacht,
ihn auf der Eigentümerversammlung zu vertreten. Hier musst du die Grenzen deiner
Vollmacht kennen. - Kostenabgrenzung: Du musst blind beherrschen, welche Positionen der
Einzelabrechnung (WEG) in die Betriebskostenabrechnung (Mieter) gehören und
welche nicht.
Praxisbezug für Immobilienverwalter
Warum bieten so viele Verwalter die SEV an? Es ist eine lukrative
Zusatzdienstleistung. Du kennst das Objekt als WEG-Verwalter ohnehin schon. Wenn
du auch die SEV übernimmst, hast du den direkten Draht zum Mieter und kannst
Schäden schneller koordinieren.
Aber Vorsicht: Die SEV macht viel Arbeit. Mieter rufen oft wegen Kleinigkeiten
an. Du musst sicherstellen, dass dein Honorar diesen Aufwand deckt. Im Video
wird erwähnt, dass Verwalter "Lösungen finden" müssen – in der SEV
bedeutet das oft, zwischen den Ansprüchen eines anspruchsvollen Mieters und
eines geizigen Eigentümers zu vermitteln.
Typische Fehler oder Haftungsrisiken
Ein gravierender Fehler ist die Vermischung von Geldkonten. Du darfst die
Mieteinnahmen des Sondereigentümers keinesfalls auf das WEG-Konto buchen! Das
wäre rechtlich fatal und führt zu Chaos in der Buchhaltung.
Ein weiteres Risiko: Du leitest Mängelanzeigen des Mieters nicht weiter. Meldet
der Mieter einen Schimmelbefall und du reagierst nicht, mindert er die Miete.
Diesen Schaden (Mietausfall) wird der Eigentümer von dir zurückfordern, wenn du
deine Pflichten verletzt hast.
Zusammenfassung
Die Sondereigentumsverwaltung ist die "Mietverwaltung im Kleinen" für
eine einzelne Eigentumswohnung. Sie ist rechtlich strikt von der WEG-Verwaltung
zu trennen, auch wenn sie oft von derselben Person ausgeführt wird. Sie
erfordert eine genaue Kenntnis der Betriebskostenverordnung und die Fähigkeit,
die Interessen des Kapitalanlegers gegenüber dem Mieter professionell zu
vertreten.
Im Vorbereitungskurs zur Sachkundeprüfung nach § 26a WEG lernst du, wie du die
Stolpersteine der Betriebskostenabrechnung meisterst und die Rolle als SEV-
Verwalter konfliktfrei neben deinem WEG-Mandat ausübst.