Wirtschaftsplan

Was ist ein Wirtschaftsplan?

Der Wirtschaftsplan ist die finanzielle Prognose der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für das kommende Kalenderjahr. Er ist das Budget, auf dessen Basis du die Liquidität der Gemeinschaft sicherstellst und die monatlichen Hausgeldzahlungen festlegst.

Einfach erklärt: Der Wirtschaftsplan listet alle erwarteten Einnahmen und Ausgaben auf. Aus der Summe der erwarteten Kosten ermittelst du das Hausgeld, das jeder Eigentümer monatlich als Vorschuss an die Gemeinschaft zahlen muss. Ohne einen beschlossenen Wirtschaftsplan darfst du als Verwalter theoretisch keine Hausgeldzahlungen einfordern – was die Gemeinschaft schnell zahlungsunfähig machen würde.

Rechtliche Grundlage

Die Verpflichtung zur Erstellung ergibt sich aus § 28 Abs. 1 WEG. Dort steht, dass du als Verwalter für jedes Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen hast. Dieser muss von der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (§ 29 Abs. 2 WEG). Der Plan besteht aus dem Gesamtwirtschaftsplan (für alle) und den Einzelwirtschaftsplänen (für jeden Eigentümer).

Prüfungsrelevanz für §26a

In der Sachkundeprüfung nach §26a musst du diese Punkte kennen:

  • Rechtsnatur: Der Wirtschaftsplan begründet die Schuld des Eigentümers zur Vorauszahlung.
  • Fortgeltungsklausel: Findet die Versammlung verspätet statt, gilt der alte Plan weiter – aber nur, wenn der vorherige Beschluss eine Fortgeltungsklausel enthielt. Sonst entsteht eine rechtliche Lücke.
  • Eigentümerwechsel: Wer schuldet das Hausgeld? Der, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit im Grundbuch steht.
  • Instandhaltungsrücklage: Die Zuführung ist Pflichtbestandteil. Planst du hier 0 €, ist der Beschluss anfechtbar.

So erstellst du einen Wirtschaftsplan

  1. Du schaust dir die Kosten des Vorjahres an.
  2. Du rechnest Preissteigerungen hinzu (z. B. 5 % bei Energie, Versicherung).
  3. Du planst bekannte Instandhaltungen ein.
  4. Du kalkulierst die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.
  5. Das Ergebnis teilst du durch die gültigen Verteilerschlüssel (z. B. Miteigentumsanteile).

Praktische Bedeutung & Haftungsrisiken

Ein guter Wirtschaftsplan schützt dich vor Haftung. Kalkulierst du zu knapp, rutscht das WEG-Konto ins Minus. Dann kannst du Rechnungen nicht zahlen – das Wasser wird abgedreht. Das ist eine Verletzung ordnungsmäßiger Verwaltung. Lieber etwas großzügiger planen: Ein Guthaben bekommen die Eigentümer mit der Jahresabrechnung ohnehin zurück.

Im Vorbereitungskurs für die Verwalterprüfung nach §26a WEG lernst du, wie du Wirtschaftspläne sicher kalkulierst und typische Fallstricke vermeidest.

Zusammenfassung

Der Wirtschaftsplan ist der Haushaltsplan der WEG und sichert durch die Festsetzung der monatlichen Hausgelder die Zahlungsfähigkeit der Gemeinschaft. Er muss jährlich vom Verwalter erstellt und von der Eigentümerversammlung beschlossen werden (§28, §29 WEG).

In der Prüfung musst du wissen: Der Plan begründet die Schuld des Eigentümers zur Vorauszahlung. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Fortgeltungsklausel (für verspätete Versammlungen) und der Instandhaltungsrücklage als Pflichtbestandteil. Ein knapp kalkulierter Plan gefährdet die Liquidität und deine Haftung – plant immer mit Reserve.

Im Vorbereitungskurs für die Verwalterprüfung nach §26a WEG lernst du, wie du dieses Thema sicher in der Prüfung beherrschst.

Jetzt loslegen und für deine
Sachkundeprüfung vorbereiten

Kundenbewertungen
(4.8)
12.000+
erfolgreiche Teilnehmer
95%
Erfolgsquote
100% Geld-Zurück-Garantie