Für Versicherungsvermittler, Finanzberater und deren Mitarbeitende ist sie längst zur Routine geworden – die IDD-Weiterbildungspflicht. Jedes Jahr müssen mindestens 15 Stunden fachlich relevante Schulung absolviert werden, um gesetzeskonform zu bleiben. Doch obwohl die Pflicht bekannt ist, stellt sich für viele immer wieder dieselbe Frage: Wie kann ich die IDD-Vorgabe effizient und sinnvoll erfüllen, ohne dass sie zum Zeitfresser wird? Dieser Beitrag zeigt dir, worauf du achten musst, welche Inhalte zählen und wie du deinen Aufwand minimierst – mit maximalem Nutzen für deine Praxis.
Was genau verlangt die IDD?
Die Insurance Distribution Directive (IDD) ist eine EU-Richtlinie, die in Deutschland durch die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) umgesetzt wurde. Sie verpflichtet alle Personen, die Versicherungsprodukte vermitteln oder beraten, zu einer jährlich nachweisbaren Weiterbildung im Umfang von mindestens 15 Stunden.
Diese Pflicht betrifft nicht nur selbstständige Versicherungsvermittler nach § 34d GewO, sondern auch deren Mitarbeiter, sofern sie in die Beratung eingebunden sind. Ebenso erfasst sind Vertriebsleiter, Führungskräfte mit Aufsichtsaufgaben und Angestellte in Banken oder Strukturvertrieben, die mit Versicherungsprodukten arbeiten.
Welche Inhalte sind IDD-konform?
Nicht jede beliebige Schulung reicht aus. Die IDD fordert, dass sich die Inhalte konkret auf die berufliche Tätigkeit und Kundenberatung beziehen. Relevante Themen sind zum Beispiel:
- Produktkenntnisse zu Lebens-, Kranken-, Sach- oder Rentenversicherungen
- Rechtliche Rahmenbedingungen wie Datenschutz, Haftungsrecht oder Verbraucherschutz
- Beratungskompetenz und Verkaufstechniken
- Nachhaltigkeit in der Beratung (z. B. ESG-Kriterien)
- Änderungen bei Steuern, Fördermöglichkeiten oder gesetzlicher Vorsorge
Auch neue Entwicklungen, etwa im Bereich digitaler Beratungstools oder regulatorischer Anforderungen, können Bestandteil der Weiterbildung sein.




