Mit dem Inkrafttreten der Insurance Distribution Directive (IDD) im Februar 2018 hat die EU einheitliche Regeln für den Versicherungsvertrieb geschaffen. Ziel war es, den Verbraucherschutz zu stärken, die Transparenz in der Beratung zu erhöhen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Vermittler in Europa zu schaffen.
Doch was genau hat sich gegenüber der vorherigen Rechtslage verändert?
Welche praktischen Auswirkungen hat die IDD auf deinen Berufsalltag als Versicherungsvermittler? In diesem Beitrag geben wir dir einen fundierten Überblick über die Unterschiede und erläutern, worauf du heute besonders achten solltest.
IDD – die Grundidee hinter der Richtlinie
Die Insurance Distribution Directive löste die zuvor geltende Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD – Insurance Mediation Directive) ab. Während sich die IMD in erster Linie auf Vermittler beschränkte, gilt die IDD umfassender: Sie betrifft alle, die an der Distribution von Versicherungsprodukten beteiligt sind – darunter auch Versicherer, Banken mit Versicherungsangeboten sowie Online-Vergleichsportale. Damit wird ein wesentlich breiterer Kreis von Akteuren reguliert.
Ziel ist es, europaweit gleiche Standards zu schaffen – sowohl im Hinblick auf Transparenz, Qualifikation als auch beim Umgang mit Kundengeldern und Informationen.
Strikte Trennung zwischen Beratungstypen
Eine der auffälligsten Neuerungen der IDD ist die klare Unterscheidung zwischen verschiedenen Vergütungs- und Beratungstypen. Vor der IDD konnten Vermittler häufig flexibel zwischen provisionsbasierter und honorarbasierter Beratung agieren. Mit der IDD gilt: Mischmodelle sind ausgeschlossen. Du musst dich entscheiden, ob du als Versicherungsvermittler (provisionsbasiert) oder als Versicherungsberater (honorarbasiert) auftrittst.
Diese Trennung hat vor allem für Kunden den Vorteil, dass sie genau wissen, auf welcher Grundlage die Beratung erfolgt. Für dich als Vermittler bedeutet es, deine Rolle und deine Vergütungsstruktur transparent darzulegen.Das schafft Klarheit, kann aber auch Umstellungen im Geschäftsmodell erforderlich machen.
Weiterbildungspflicht für alle Vermittler
Ein weiterer bedeutender Unterschied zur alten Rechtslage ist die verpflichtende Weiterbildung nach IDD. Während Weiterbildungen früher zwar empfohlen, aber nicht einheitlich vorgeschrieben waren, sieht die IDD nun jährlich mindestens 15 Stunden Weiterbildung für alle Vermittler und deren Mitarbeiter mit Kundenkontakt vor.
Diese Fortbildungen müssen dokumentiert und im Fall von Prüfungen durch die IHK oder andere Aufsichtsbehörden nachgewiesen werden können. Das Ziel: Sicherstellen, dass Beratende stets über aktuelles Fachwissen verfügen – sowohl in Bezug auf Produkte als auch auf rechtliche Rahmenbedingungen.




