Welche Inhalte umfasst die IDD konkret? Ein Überblick der wichtigsten Vorgaben

Die IDD gibt klare inhaltliche Vorgaben für die Weiterbildung von Versicherungsvermittlern. In diesem Beitrag erhältst du einen kompakten Überblick über die verpflichtenden Themenbereiche – von Produktwissen über Beratungspflichten bis hin zu Verbraucherschutz und rechtlichen Grundlagen.
Inhalt

Die Insurance Distribution Directive (IDD) ist seit dem 23. Februar 2018 in allen EU-Mitgliedsstaaten geltendes Recht – in Deutschland umgesetzt durch die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV). Ziel der Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz im Versicherungsvertrieb zu stärken, die Beratungsqualität zu verbessern und europaweit einheitliche Standards zu schaffen. Für dich als Vermittler bedeutet das: mehr Verantwortung, aber auch klare Regeln, wie professionelle Beratung heute aussehen muss. In diesem Beitrag schauen wir uns die zentralen Inhalte der IDD an – verständlich und praxisnah erklärt.

1. Wer ist von der IDD betroffen?

Die IDD gilt für alle, die Versicherungsprodukte vertreiben oder in deren Vertrieb involviert sind. Dazu zählen nicht nur klassische Versicherungsvermittler, sondern auch Versicherungsberater, Banken mit Versicherungssparte, Direktversicherer sowie Online-Vergleichsportale. Selbst Angestellte, die beratend oder vermittelnd tätig sind, unterliegen den Vorgaben der IDD. Damit stellt die Richtlinie sicher, dass Kunden bei jedem Anbieter vergleichbare Standards in der Beratung vorfinden.

2. Strikte Unterscheidung von Vermittlungs- und Beratungstypen

Ein zentrales Element der IDD ist die klare Trennung zwischen provisionsgestützter Beratung und Honorarberatung. Vermittler, die gegen Provision tätig sind, müssen sich eindeutig als solche kennzeichnen. Mischformen – also zum Beispiel Beratung gegen Honorar plus Provision – sind unzulässig. Versicherungsberater hingegen dürfen ausschließlich gegen Honorar arbeiten und erhalten keine Zahlungen von Produktanbietern. Ziel dieser Unterscheidung ist es, Interessenskonflikte zu vermeiden und für maximale Transparenz beim Kunden zu sorgen.

3. Pflicht zur Weiterbildung

Ein weiterer Kernpunkt der IDD ist die jährlich verpflichtende Weiterbildung für alle Vermittler und relevante Mitarbeiter. Mindestens 15 Stunden pro Jahr müssen dokumentiert nachgewiesen werden. Inhaltlich soll die Weiterbildung sowohl fachliches Wissen als auch rechtliche und ethische Aspekte abdecken – etwa neue Produkte, Beratungsprozesse oder aufsichtsrechtliche Änderungen. Wer der Pflicht nicht nachkommt, riskiert Sanktionen bis hin zum Entzug der Erlaubnis.

4. Dokumentations- und Informationspflichten

Vermittler müssen den gesamten Beratungsprozess lückenlos dokumentieren. Dazu gehört insbesondere die Bedarfsermittlung, Produktauswahl und die Begründung der Produktempfehlung. Bei Versicherungsanlageprodukten ist zusätzlich eine Geeignetheitsprüfung erforderlich, die auch schriftlich gegenüber dem Kunden dokumentiert wird. Kundeninformationen müssen standardisiert, verständlich und rechtzeitig vor Vertragsabschluss übergeben werden.

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5. Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen

Seit dem 2. August 2022 ist die ESG-Abfrage Teil der IDD. Du musst im Beratungsgespräch ermitteln, ob deine Kunden bei Versicherungsanlageprodukten nachhaltige Kriterien (Environmental, Social, Governance) berücksichtigen möchten. Falls ja, müssen entsprechende Produkte empfohlen oder erklärt werden, warum kein passendes Produkt angeboten werden kann. Das Ergebnis muss ebenfalls dokumentiert werden – inklusive Begründung, wenn Kunden ihre Angaben ändern.

6. Umgang mit Vergütungen und das Provisionsabgabeverbot

Die IDD regelt auch, welche Vergütungen zulässig sind – insbesondere in Bezug auf Interessenskonflikte. Vermittler müssen offenlegen, ob sie für ihre Vermittlung Provisionen oder andere Vorteile vom Produktgeber erhalten. Darüber hinaus ist die Weitergabe von Provisionen an Kunden untersagt, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Geschenke oder geldwerte Vorteile an Kunden dürfen nur einen geringen Wert (unter 15 Euro) haben.

7. Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung

Vermittler müssen eine gültige Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, die mögliche Beratungsfehler absichert. Die Mindestdeckungssummen sind EU-weit einheitlich geregelt. Auch das ist Teil der IDD und dient dem Schutz der Kunden im Schadensfall.

8. Spezielle Regelungen bei Versicherungsanlageprodukten

Für Produkte mit Investmentkomponenten – z. B. fondsgebundene Rentenversicherungen – gelten besondere Anforderungen. Vermittler müssen nachweisen, dass sie über vertiefte Kenntnisse verfügen und Beratungsgespräche entsprechend der MiFID-II-Richtlinie führen können. Das bedeutet: Geeignetheitsprüfung, Risikoeinschätzung und eine detaillierte Aufklärungspflicht.

Fazit

Die IDD bringt klare Vorgaben, die deine Arbeit als Versicherungsvermittler transparenter, strukturierter und verbraucherfreundlicher machen sollen. Auch wenn der Mehraufwand anfangs herausfordernd erscheinen mag, bietet dir die Einhaltung der IDD-Regeln langfristig Sicherheit und Vertrauensvorteile im Kundengespräch. Wer die Anforderungen kennt und umsetzt, positioniert sich nicht nur rechtssicher, sondern hebt sich als kompetenter und verantwortungsvoller Berater vom Wettbewerb ab. Die IDD ist kein bürokratisches Hindernis – sondern ein Qualitätssiegel für professionelle Finanzberatung.

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