Die Insurance Distribution Directive (IDD) ist seit dem 23. Februar 2018 in allen EU-Mitgliedsstaaten geltendes Recht – in Deutschland umgesetzt durch die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV). Ziel der Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz im Versicherungsvertrieb zu stärken, die Beratungsqualität zu verbessern und europaweit einheitliche Standards zu schaffen. Für dich als Vermittler bedeutet das: mehr Verantwortung, aber auch klare Regeln, wie professionelle Beratung heute aussehen muss. In diesem Beitrag schauen wir uns die zentralen Inhalte der IDD an – verständlich und praxisnah erklärt.
1. Wer ist von der IDD betroffen?
Die IDD gilt für alle, die Versicherungsprodukte vertreiben oder in deren Vertrieb involviert sind. Dazu zählen nicht nur klassische Versicherungsvermittler, sondern auch Versicherungsberater, Banken mit Versicherungssparte, Direktversicherer sowie Online-Vergleichsportale. Selbst Angestellte, die beratend oder vermittelnd tätig sind, unterliegen den Vorgaben der IDD. Damit stellt die Richtlinie sicher, dass Kunden bei jedem Anbieter vergleichbare Standards in der Beratung vorfinden.
2. Strikte Unterscheidung von Vermittlungs- und Beratungstypen
Ein zentrales Element der IDD ist die klare Trennung zwischen provisionsgestützter Beratung und Honorarberatung. Vermittler, die gegen Provision tätig sind, müssen sich eindeutig als solche kennzeichnen. Mischformen – also zum Beispiel Beratung gegen Honorar plus Provision – sind unzulässig. Versicherungsberater hingegen dürfen ausschließlich gegen Honorar arbeiten und erhalten keine Zahlungen von Produktanbietern. Ziel dieser Unterscheidung ist es, Interessenskonflikte zu vermeiden und für maximale Transparenz beim Kunden zu sorgen.
3. Pflicht zur Weiterbildung
Ein weiterer Kernpunkt der IDD ist die jährlich verpflichtende Weiterbildung für alle Vermittler und relevante Mitarbeiter. Mindestens 15 Stunden pro Jahr müssen dokumentiert nachgewiesen werden. Inhaltlich soll die Weiterbildung sowohl fachliches Wissen als auch rechtliche und ethische Aspekte abdecken – etwa neue Produkte, Beratungsprozesse oder aufsichtsrechtliche Änderungen. Wer der Pflicht nicht nachkommt, riskiert Sanktionen bis hin zum Entzug der Erlaubnis.
4. Dokumentations- und Informationspflichten
Vermittler müssen den gesamten Beratungsprozess lückenlos dokumentieren. Dazu gehört insbesondere die Bedarfsermittlung, Produktauswahl und die Begründung der Produktempfehlung. Bei Versicherungsanlageprodukten ist zusätzlich eine Geeignetheitsprüfung erforderlich, die auch schriftlich gegenüber dem Kunden dokumentiert wird. Kundeninformationen müssen standardisiert, verständlich und rechtzeitig vor Vertragsabschluss übergeben werden.




