Seit Inkrafttreten der Insurance Distribution Directive (IDD) im Jahr 2018 ist die regelmäßige Weiterbildung für Versicherungsvermittler und Mitarbeiter im Vertrieb kein „Nice-to-have“ mehr, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Die EU-Vermittlerrichtlinie verfolgt das Ziel, die Beratungsqualität in der Finanz- und Versicherungsbranche europaweit zu erhöhen – zum Schutz der Verbraucher. In Deutschland wurde die IDD in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) verankert. Doch was heißt das konkret für dich als Vermittler oder Unternehmer? Wer ist verpflichtet, IDD-konforme Schulungen zu absolvieren? Welche Inhalte sind relevant? Und wie lässt sich die Weiterbildung sinnvoll in den Berufsalltag integrieren?
Wer unterliegt der IDD-Weiterbildungspflicht?
Die Pflicht zur Weiterbildung gilt für alle natürlichen Personen, die in der Versicherungsvermittlung tätig sind. Dazu zählen:
- Selbstständige Versicherungsvermittler (§ 34d GewO)
- Angestellte Vermittler oder Berater in Banken und Vertriebsorganisationen
- Mitarbeiter, die direkt in die Beratung, Vermittlung oder Betreuung von Kunden eingebunden sind
- Leitende Personen, die den Vertrieb beaufsichtigen oder verantworten
Wichtig: Die Pflicht gilt auch für Personen, die keine formelle Erlaubnis nach § 34d besitzen, aber regelmäßig Kundengespräche führen oder Verträge betreuen. Unternehmen sind daher gut beraten, ihre Mitarbeiterrollen genau zu prüfen.
Was genau muss gelernt werden?
Laut IDD müssen pro Kalenderjahr mindestens 15 Stunden Weiterbildung nachgewiesen werden. Diese Schulungszeit muss sich auf relevante Themen rund um Versicherungsvermittlung und -beratung beziehen. Dazu zählen unter anderem:
- Produktkenntnisse (z. B. Lebensversicherung, Sachversicherungen, Altersvorsorge)
- Rechtliche Rahmenbedingungen (VersVermV, Datenschutz, Haftungsfragen)
- Beratungs- und Verkaufskompetenz
- Markt- und Verbrauchertrends
- Nachhaltigkeit in der Versicherungsberatung (ESG-Themen seit 2022 verpflichtend)
Die Inhalte müssen inhaltlich auf den Arbeitsbereich des Teilnehmers abgestimmt sein. Es reicht also nicht aus, allgemein gehaltene Webinare oder irrelevante Schulungen zu absolvieren – die Weiterbildungsmaßnahmen müssen praxisrelevant sein.
Wann und wie erfolgt die IDD-Weiterbildung?
Die Weiterbildung muss jährlich durchgeführt werden. Entscheidend ist der Kalenderjahresrhythmus – bis zum 31. Dezember jedes Jahres müssen alle 15 Stunden erfüllt sein. Die IDD lässt eine große Flexibilität bei der Umsetzung zu:
- Online-Schulungen oder Webinare
- Präsenzseminare
- Blended-Learning-Formate
- Interne Schulungen durch den Arbeitgeber (sofern IDD-konform)
- Selbststudium mit anerkanntem Nachweis
Anbieter wie der Deutsche Maklerverbund, Versicherungsakademien oder Plattformen wie Sachkundegurus bieten IDD-konforme Onlinekurse an, die einfach in den Berufsalltag integriert werden können – oft sogar kostenlos für Mitglieder bestimmter Verbände oder Vertriebsorganisationen.




