Dein Warenkorb

Prüfungsvorbereitung Versicherungsvermittlung
Für einen Prüfungsteil
SCHRIFTLICH
Dein Warenkorb ist leer...

Das Geldwäscherecht in Europa steht vor dem größten Umbau seit Einführung der ersten Richtlinie 1991. Mit dem EU-Geldwäschepaket vom Mai 2024 werden nationale Gesetze wie das deutsche GwG in weiten Teilen durch eine direkt geltende EU-Verordnung ersetzt – überwacht von einer neuen Behörde in Frankfurt. Für dich als Vermittler heißt das: Ab Juli 2027 gelten neue Regeln. Wer die Grundzüge jetzt kennt, hat zwei Jahre Vorsprung statt Nachholbedarf.

EU-Geldwäschepaket auf den Punkt

  • Drei Bausteine: die Geldwäscheverordnung AMLR (Verordnung (EU) 2024/1624), die sechste Geldwäscherichtlinie AMLD6 (Richtlinie (EU) 2024/1640) und die AMLA-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1620) zur neuen EU-Aufsichtsbehörde.
  • Zeitplan: AMLA-Verordnung gilt seit 1. Juli 2025; AMLR und die AMLD6-Umsetzung gelten ab 10. Juli 2027; direkte AMLA-Aufsicht über ausgewählte Finanzinstitute voraussichtlich ab 2028.
  • Was sich ändert: EU-weit einheitliche Sorgfaltspflichten direkt aus der Verordnung, Bargeldobergrenze 10.000 €, angepasste Schwellenwerte, neue Verpflichtete wie Profi-Fußballvereine und Luxusgüterhändler.
  • Für Vermittler: Die Grundpflichten bleiben – Identifizierung, Risikoanalyse, Schulung, Meldung. Wer sie heute sauber dokumentiert, erfüllt den Kern auch 2027.

Die drei Bausteine des Pakets

1. AMLR – die Geldwäscheverordnung

Herzstück ist die Verordnung (EU) 2024/1624, veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 19. Juni 2024. Anders als die bisherigen Richtlinien gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass Deutschland sie in ein nationales Gesetz übersetzen muss. Sie regelt das „Single Rulebook“: Wer Verpflichteter ist, welche Sorgfaltspflichten gelten, wie der wirtschaftlich Berechtigte ermittelt wird, wann Verdachtsmeldungen zu erstatten sind, wie interne Sicherungsmaßnahmen aussehen und – neu – die Obergrenze für Barzahlungen (Art. 80 AMLR).

2. AMLD6 – die sechste Geldwäscherichtlinie

Die Richtlinie (EU) 2024/1640 regelt alles, was national organisiert bleibt: Aufbau und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, die Zentralen Meldestellen (in Deutschland die FIU), die Transparenzregister und die Zusammenarbeit der Behörden untereinander. Sie muss bis zum 10. Juli 2027 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das heutige GwG wird dadurch nicht ersatzlos verschwinden, sondern auf die Bereiche zusammengeschrumpft, die die AMLR nicht direkt regelt – etwa Aufsichtszuständigkeiten und Bußgeldverfahren.

3. AMLA – die neue Aufsichtsbehörde in Frankfurt

Die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main; ihre Gründungsverordnung (EU) 2024/1620 gilt seit dem 1. Juli 2025. Die AMLA wird ab voraussichtlich 2028 ausgewählte, besonders risikoreiche grenzüberschreitende Finanzinstitute direkt beaufsichtigen – das erste Auswahlverfahren muss bis zum 1. Juli 2027 eingeleitet sein (Art. 13 AMLA-VO). Daneben koordiniert sie die nationalen Aufsichtsbehörden und erlässt technische Standards und Leitlinien, die auch für den Nichtfinanzsektor maßgeblich werden. Für Vermittler bleibt die Aufsicht vor Ort – in Deutschland also BaFin, Bezirksregierungen und Landesbehörden –, aber nach Vorgaben, die zunehmend aus Frankfurt kommen.

Der Zeitplan im Überblick (Stand: August 2026)

  • 19. Juni 2024: Veröffentlichung des Pakets im EU-Amtsblatt.
  • 1. Juli 2025: AMLA-Verordnung gilt; Aufbau der Behörde in Frankfurt läuft.
  • 10. Juli 2027: AMLR gilt unmittelbar; Frist für die nationale Umsetzung der AMLD6; EU-Bargeldobergrenze von 10.000 € wird wirksam.
  • 2028 (voraussichtlich): Beginn der direkten AMLA-Aufsicht über die ersten ausgewählten Finanzinstitute.
  • 10. Juli 2029: AMLR gilt für bestimmte neu einbezogene Verpflichtete, unter anderem den Profi-Fußball.

Eine Verschiebung dieser Termine ist bislang nicht beschlossen. Das deutsche Anpassungsgesetz zur AMLD6 befindet sich in Vorbereitung: Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (Arbeitstitel „Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz“) liegt seit dem 3. März 2026 vor; verbindliche Details zu Aufsichtszuständigkeiten und Bußgeldrahmen stehen noch aus (Stand: September 2026).

Was sich für Verpflichtete konkret ändert

  • Einheitliche Sorgfaltspflichten: Identifizierung, Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten, Zweckklärung und laufende Überwachung stehen künftig direkt in der AMLR und gelten in Lissabon wie in Leipzig gleich. Inhaltlich entsprechen sie weitgehend den heutigen §§ 10–15 GwG.
  • Schwellenwerte: Die Sorgfaltspflichten bei Gelegenheitstransaktionen greifen nach der AMLR bereits ab 10.000 € statt wie bisher 15.000 € (Art. 19 AMLR). Die heute aus § 10 Abs. 6a GwG bekannten Bargeldschwellen für Güterhändler werden durch die Bargeldobergrenze weitgehend überlagert; für Edelmetall- und Luxusgüterhändler gelten eigene Regeln.
  • Bargeldobergrenze: Gewerbliche Barzahlungen sind auf 10.000 € begrenzt (Art. 80 AMLR); Privatzahlungen untereinander bleiben frei.
  • Neue Verpflichtete: Händler hochwertiger Güter (Schmuck, Uhren, Kunst, Fahrzeuge, Schiffe, Luftfahrzeuge), Kryptowerte-Dienstleister vollständig sowie Profi-Fußballvereine und Spielervermittler (ab 2029).
  • Wirtschaftlich Berechtigter: EU-weit einheitliche Definition mit der 25-%-Schwelle an Anteilen oder Stimmrechten; die Mitgliedstaaten können für risikoreiche Sektoren niedrigere Schwellen vorsehen.
  • Interne Sicherungsmaßnahmen und Schulung: Auch die AMLR verlangt von allen Verpflichteten interne Strategien, Verfahren und Kontrollen, eine Risikobewertung sowie die Schulung der Mitarbeiter – angemessen zur Größe und Art des Unternehmens.

Was das für Vermittler bedeutet

Versicherungsvermittler, die Lebensversicherungen oder andere Anlageprodukte vermitteln, sowie Immobilienmakler bleiben Verpflichtete – die AMLR führt diesen Kreis fort. Die gute Nachricht: Die Architektur der Pflichten ändert sich nicht, nur ihre Rechtsgrundlage und einzelne Parameter. Wer heute eine Risikoanalyse, einen Identifizierungsprozess, einen Schulungsnachweis und eine Aufbewahrungsordnung hat, muss 2027 Paragrafen austauschen und Schwellen anpassen – nicht bei null anfangen. Wer diese Bausteine noch nicht hat, sollte sie jetzt aufbauen, weil die Aufsicht ab 2027 nach EU-weit einheitlichen Maßstäben prüft und AMLA-Leitlinien den Spielraum für „das haben wir hier schon immer so gemacht“ verkleinern.

Was du jetzt vorbereiten kannst

  1. Status quo dokumentieren: Risikoanalyse, Verfahrenshandbuch und Schulungsnachweise auf den Stand von heute bringen – das ist die Basis für jede Anpassung.
  2. Bargeldregel festlegen: Schriftlich definieren, ob und bis zu welchem Betrag dein Betrieb Bargeld annimmt; ab 2027 sind 10.000 € die harte Grenze.
  3. Schwellen im Prozess markieren: Wo heute 15.000 € steht, den Wechsel auf 10.000 € vormerken.
  4. Mitarbeiter schulen: Die jährliche GwG-Schulung um einen Block „EU-Geldwäschepaket“ ergänzen, damit das Team 2027 nicht überrascht wird.
  5. Aufsicht beobachten: Mitteilungen deiner zuständigen Behörde und der BaFin zum Umsetzungsgesetz verfolgen – Allgemeinverfügungen können zusätzliche Pflichten anordnen.

Tipp: Lege dir einen Wiedervorlage-Termin für das erste Quartal 2027. Dann liegt das deutsche Umsetzungsgesetz voraussichtlich vor, und du hast noch ein halbes Jahr, um deine Verfahrensregeln anzupassen. Die heutigen Pflichten im Detail erklärt der Beitrag Geldwäschegesetz einfach erklärt.

Häufige Fragen

Was ist das EU-Geldwäschepaket?

Ein im Juni 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlichtes Gesetzespaket aus drei Teilen: der direkt geltenden Geldwäscheverordnung AMLR (EU) 2024/1624, der sechsten Geldwäscherichtlinie AMLD6 (EU) 2024/1640 und der Verordnung (EU) 2024/1620 zur Errichtung der EU-Geldwäschebehörde AMLA in Frankfurt am Main.

Ab wann gilt die AMLR?

Die Geldwäscheverordnung AMLR gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Für einzelne neu einbezogene Verpflichtete, etwa den Profi-Fußball, gilt sie erst ab dem 10. Juli 2029.

Was macht die AMLA?

Die Anti-Money Laundering Authority mit Sitz in Frankfurt koordiniert die nationalen Aufsichtsbehörden, erlässt technische Standards und Leitlinien und wird voraussichtlich ab 2028 ausgewählte risikoreiche grenzüberschreitende Finanzinstitute direkt beaufsichtigen. Vermittler bleiben unter nationaler Aufsicht.

Wird das deutsche Geldwäschegesetz abgeschafft?

Nicht vollständig. Die materiellen Pflichten wandern in die direkt geltende AMLR; das GwG wird auf nationale Themen wie Aufsichtszuständigkeiten, FIU, Transparenzregister und Bußgeldverfahren reduziert. Dafür muss Deutschland die AMLD6 bis zum 10. Juli 2027 umsetzen.

Was ändert sich für Versicherungsvermittler durch das EU-Geldwäschepaket?

Die Kernpflichten bleiben: Identifizierung, Risikoanalyse, Schulung, Aufbewahrung und Verdachtsmeldung. Neu sind EU-weit einheitliche Vorgaben, eine Bargeldobergrenze von 10.000 € für gewerbliche Zahlungen und abgesenkte Schwellenwerte. Wer seine Prozesse heute dokumentiert, muss 2027 nur Details anpassen.

Fazit: Regulierung früh besetzen statt 2027 nachziehen

Das EU-Geldwäschepaket bringt mit AMLR, AMLD6 und der AMLA in Frankfurt ab dem 10. Juli 2027 ein einheitliches europäisches Regelwerk, das das deutsche GwG in weiten Teilen ablöst. Für Vermittler bleiben die bekannten Pflichten – Identifizierung, Risikoanalyse, Schulung, Aufbewahrung, Verdachtsmeldung – bestehen; neu sind vor allem die Bargeldobergrenze von 10.000 €, abgesenkte Schwellenwerte und ein erweiterter Kreis der Verpflichteten. Wer seine Prozesse heute dokumentiert und sein Team jährlich schult, hat 2027 nur Anpassungen zu erledigen. Wie die Schulungspflicht im Detail funktioniert, zeigt der Beitrag GwG-Schulungspflicht: wer, wie oft, Nachweis; die jährliche Schulung inklusive Update zum EU-Geldwäschepaket absolvierst du online in der GwG-Pflichtschulung von Sachkundegurus.

Ausbildung zum Finanzanlagenvermittler

Starte jetzt deinen nächsten Karriere-Step

Komplette Prüfungsvorbereitung für die § 34f Finanzanlagenvermittlung Sachkundeprüfung
Unser Journal

Unsere neusten Journal Beiträge