8.12.2023

IHK Prüfung 34i Termine, Fristen und Standorte 2024

Bundesweit werden jedes Jahr acht Termine für die IHk Sachkundeprüfung angeboten.
von
Michael Bickel
Überblick

IHK Prüfungstermine und Anmeldefristen für die Sachkundeprüfung zum Immobiliardarlehensvermittler

Die IHK Prüfungen finden 2024 an folgenden Terminen statt:

  • IHK Prüfungstermin § 34i GewO: 16.01.2024 // Anmeldeschluss: 15.12.2023
  • IHK Prüfungstermin § 34i GewO: 19.03.2024 // Anmeldeschluss: 19.02.2024
  • IHK Prüfungstermin § 34i GewO: 16.04.2024 // Anmeldeschluss: 17.03.2024
  • IHK Prüfungstermin § 34i GewO: 11.06.2024 // Anmeldeschluss: 12.05.2024
  • IHK Prüfungstermin § 34i GewO: 16.07.2024 // Anmeldeschluss: 16.06.2024
  • IHK Prüfungstermin § 34i GewO: 17.09.2024 // Anmeldeschluss: 17.08.2024
  • IHK Prüfungstermin § 34i GewO: 15.10.2024 // Anmeldeschluss: 15.09.2024
  • IHK Prüfungstermin § 34i GewO: 12.11.2024 // Anmeldeschluss: 13.10.2024

Nicht jede IHK bieten auch jeden Termin an. Über den Link der Auflistung aller IHKs kannst du genau herausfinden, zu welchen Terminen die für dich am nächsten gelegene IHK die § 34i Prüfung anbietet. Bitte berücksichtige dabei auch den Anmeldeschluss (diese können ggf. bei einzelnen IHK geringfügig von den o. g. Daten abweichen). Die Prüfung kannst du selbstverständlich an jeder IHK ablegen und übrigens auch beliebig oft (gegen neue Anmeldegebühren) wiederholen.

Checkliste zum Erwerb der Erlaubnis

Wir haben für dich eine Checkliste zum Erwerb der Erlaubnis nach § 34i GewO zusammengestellt. (Quelle IHK Düsseldorf):

Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung (GewO) muss die IHK oder in manchen Fällen das Ordnungsamt das Vorliegen der folgenden gesetzlichen Voraussetzungen beim Antragsteller überprüfen:

  • persönliche Zuverlässigkeit
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Sachkundenachweis

Unterlagen und Nachweise

Sämtliche Nachweise müssen im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden und dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. (Besteht bereits eine Erlaubnis nach § 34c, § 34d/e, § 34f/h GewO oder eine Zulassung nach dem Kreditwesengesetz (KWG), so können diese anstelle der nachfolgenden Nachweise für die persönliche Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse vorgelegt werden. Ist diese Erlaubnis älter als zwölf Monate, bedarf es allerdings der Vorlage eines aktuellen Auszuges in Steuersachen.) Im Einzelnen handelt es sich um folgende Unterlagen:

Polizeiliches Führungszeugnis

  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O - wird direkt an die IHK bzw. das Ordnungsamt gesandt), Verwendungszweck: Erlaubnis nach § 34i GewO
  • In der Regel Antrag bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) der Wohnortgemeinde durch persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass
  • bei juristischen Personen: alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand)
  • Hinweis: Leiter einer/s Betriebs-/Zweigniederlassung benötigen diese Nachweis ebenfalls
  • Kosten: ca. 13 €
  • Dauer: ca. eine Woche
  • Hintergrund: vollständige Personalien bestätigen und Verurteilungen in den vergangenen fünf Jahren ausschließen

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O - wird direkt an die IHK gesandt), Verwendungszweck: Erlaubnis nach § 34i GewO
  • in der Regel Antrag bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) der Wohnortgemeinde durch persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass
  • bei juristischen Personen: alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand); für die juristische Person selbst durch Antrag eines gesetzlichen Vertreters (mit Handelsregisterauszug) bei der Meldebehörde am Ort des Gewerbesitzes
  • Hinweis: Leiter einer/s Betriebs-/Zweigniederlassung benötigen diese Nachweis ebenfalls
  • Kosten: ca. 13 €
  • Dauer: ca. eine Woche
  • Hintergrund: Rechtsverstöße bei der Gewerbeausübung ausschließen

Bescheinigung des Finanzamts: Auskunft in Steuersachen

  • Antrag beim zuständigen Finanzamt
  • bei juristischen Personen: alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand), sowie für die juristische Person selbst durch Antrag beim Finanzamt des Betriebssitzes
  • Kosten: keine
  • Dauer: ca. eine Woche
  • Hintergrund: steuerliche Rückstände ausschließen

Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis

  • Auskünfte erhältst du ausschließlich im Internet: www.vollstreckungsportal.de
  • Kosten: 4,50 €
  • Nach Registrierung erhältst du ein Passwort, mit dem der Auszug beantragt werden kann.
  • Den Ausdruck fügst du bitte den einzureichenden Unterlagen bei.

Auszug aus dem Insolvenzregister

  • Antrag beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzabteilung) des Wohnsitzes durch Vorlage des Personalausweises
  • bei juristischen Personen: für die juristische Person selbst
  • Kosten: 15 €
  • Dauer: ca. eine Woche
  • Hintergrund: Anhängige Insolvenzverfahren aufdecken

Aktueller Handelsregisterauszug bei juristischen Personen

Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertigen Garantie

  • Mindestumfang entsprechend § 10 Abs. 2 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (Mindestdeckung derzeit 460.000 € für jeden Versicherungsfall und 750.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres)
  • Nachweis durch eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens/Garantiegebers
  • Ist der Antragsteller als geschäftsführender Gesellschafter in einer oder mehreren Personenhandelsgesellschaften tätig, ist auch für diese eine Versicherungsbestätigung zu erbringen.

Sachkundenachweis

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§ 34i Prüfungsstandorte und Links zur Anmeldung​

Die Anmeldung erfolgt online oder telefonisch an der ausgewählten IHK. Mit der Überweisung der Prüfungsgebühr an die IHK ist ihr Platz reserviert.

Stadt Link zur Anmeldung
Augsburg Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Berlin Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Braunschweig Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Bielefeld Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Dortmund Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Dresden Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Düsseldorf Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Erfurt Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Frankfurt Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Halle Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Hamburg Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Hannover Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Heilbronn Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Karlsruhe Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Kassel Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Kiel Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Koblenz Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Köln Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Leipzig Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Limburg Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Mannheim Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
München Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Neubrandenburg Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Nürnberg Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Passau Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Potsdam Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Regensburg Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Reutlingen Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Rostock Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Saarbrücken Hier gent es zur § 34i IHK-Anmeldung
Schwerin Hier gent es zur § 34i IHK-Anmeldung
Stuttgart Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Ulm Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Villingen-Schwennigen Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung
Wiesbaden Hier geht es zur § 34i IHK-Anmeldung

Es gibt pro Jahr nur acht Prüfungstermine und nicht jede IHK bietet jeden Termin an. Melde dich also rechtzeitig für einen Termin an und starte dann gleich mit der Vorbereitung auf die Prüfung.

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