Die Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO ist der Schlüssel zu deiner Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler.
Nachdem du die Sachkundeprüfung erfolgreich bestanden hast, steht dir der Weg offen, diese Erlaubnis zu beantragen. In diesem Beitrag erfährst du, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wie der Antragsprozess Schritt für Schritt abläuft. So wirst du sicher und effizient zum Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Voraussetzungen für die Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO
Sachkundeprüfung erfolgreich abschließen
Die wichtigste Voraussetzung für die Erteilung der Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO ist der Nachweis deiner Sachkunde. Diese kannst du durch die bestandene Sachkundeprüfung erbringen, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) angeboten wird. Dabei werden deine Kenntnisse in Versicherungsrecht, -produkte und -vermittlung geprüft. Wie die Sachkundeprüfung nach § 34d GewO abläuft, kannst du hier nachlesen.
👉 Tipp: Alternativ kannst du die Sachkunde auch durch eine gleichgestellte Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium im Bereich Versicherungen nachweisen. Informiere dich bei deiner zuständigen IHK, ob dies auf dich zutrifft.
Wichtige Unterlagen für den Antrag
Um deine Gewerbeerlaubnis gemäß § 34d GewO zu beantragen, benötigst du eine Reihe von Dokumenten. Stelle sicher, dass diese vollständig und aktuell sind:
- Nachweis der Sachkundeprüfung (z. B. IHK-Zertifikat)
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (erhältlich beim Amtsgericht)
- Insolvenzregisterauszug
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart OG, direkt an die Behörde senden lassen)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, ebenfalls direkt an die Behörde)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Diese Versicherung muss mindestens 1,3 Millionen Euro pro Schadensfall und 1,92 Millionen Euro für alle Schadensfälle eines Jahres abdecken.
👉 Hinweis: Die Berufshaftpflichtversicherung ist auch für Versicherungsmakler nach § 34d GewO zwingend erforderlich.
Antrag auf Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO stellen
Die meisten IHKs in Deutschland sind für die Bearbeitung der Anträge zuständig. In einigen Regionen übernehmen Gewerbe-, Ordnungs- oder Bürgerämter diese Aufgabe.
So stellst du deinen Antrag:
- Reiche deine Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Viele IHKs bieten mittlerweile Online-Portale für die Antragstellung an.
- Informiere dich vorab über die speziellen Anforderungen deines Bundeslands oder deiner zuständigen Behörde.