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Prüfungsvorbereitung Versicherungsvermittlung
Für einen Prüfungsteil
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Du möchtest als Versicherungsvermittler durchstarten – und dafür brauchst du die Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO. In diesem Guide erfährst du Schritt für Schritt, wie du sie bekommst: von der Sachkundeprüfung über den Antrag bei der IHK bis zur Eintragung ins Vermittlerregister.

Gewerbeerlaubnis nach §34d GewO auf den Punkt

  • Wer gewerbsmäßig Versicherungen vermitteln will, braucht eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO – zuständig ist in der Regel deine IHK.
  • Der Weg dorthin führt über vier Voraussetzungen: Sachkundenachweis (in der Regel durch die IHK-Sachkundeprüfung), Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung (mindestens 1.564.610 € je Schadensfall).
  • Die Gebühren liegen je nach IHK meist zwischen 200 und 400 € (Ausreißer bis 600 €), die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 6 Wochen.
  • Nach der Erlaubnis trägst du dich ins Vermittlerregister ein und erfüllst jährlich 15 Stunden Weiterbildungspflicht.

Was ist die Erlaubnis nach § 34d GewO – und wer braucht sie?

Die Gewerbeerlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO ist deine gesetzliche Eintrittskarte in die Versicherungsvermittlung. Sie gilt für alle, die gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln – egal ob als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter. Ohne diese Erlaubnis tätig zu werden, ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Erteilt wird die Erlaubnis von der für deinen Geschäftssitz zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie gilt bundesweit und ist nicht befristet.

Gut zu wissen: Wer Kunden gegen Honorar berät, ohne Provisionen von Versicherern anzunehmen, braucht stattdessen die Erlaubnis als Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO – ein eigener Erlaubnistatbestand mit denselben Grundvoraussetzungen.

Dein Weg zur Gewerbeerlaubnis: Die 5 Schritte im Überblick

  1. Sachkundeprüfung ablegen (oder gleichgestellten Abschluss anerkennen lassen)
  2. Berufshaftpflichtversicherung abschließen
  3. Unterlagen zusammenstellen (Führungszeugnis, Registerauszüge & Co.)
  4. Erlaubnisantrag bei der IHK stellen
  5. Ins Vermittlerregister eintragen lassen – dann darfst du loslegen

Die einzelnen Schritte gehen wir jetzt im Detail durch.

Schritt 1: Sachkundeprüfung ablegen – die wichtigste Hürde

Ohne Sachkundenachweis keine Erlaubnis: Er ist das Herzstück des Verfahrens. Der Standardweg ist die IHK-Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK" – eine schriftliche Prüfung plus praktische Simulation eines Beratungsgesprächs. Was dich erwartet, liest du hier: Die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34d GewO und Der Ablauf der mündlichen Sachkundeprüfung.

Plane für die Vorbereitung – je nach Vorkenntnissen – mehrere Wochen ein und melde dich frühzeitig an: Die Prüfungstermine deiner IHK findest du in unserer Übersicht IHK-Prüfung 34d: Termine, Fristen und Standorte.

Tipp: Du kannst dir die Prüfung sparen, wenn du einen gleichgestellten Abschluss hast – etwa die Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen, den Versicherungsfachwirt oder einschlägige Studienabschlüsse (§ 5 VersVermV). Ob dein Abschluss anerkannt wird, klärt deine IHK.

Schritt 2: Die weiteren Voraussetzungen erfüllen

Neben der Sachkunde prüft die IHK drei weitere Voraussetzungen (§ 34d Abs. 5 GewO):

Zuverlässigkeit

Du giltst als zuverlässig, wenn du in den letzten fünf Jahren nicht wegen bestimmter Straftaten (z. B. Diebstahl, Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten) rechtskräftig verurteilt wurdest. Nachgewiesen wird das über Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug.

Geordnete Vermögensverhältnisse

Über dein Vermögen darf kein Insolvenzverfahren laufen und du darfst nicht im Schuldnerverzeichnis eingetragen sein. Das belegen Auszüge vom Amtsgericht und Insolvenzgericht.

Berufshaftpflichtversicherung

Du musst eine Berufshaftpflichtversicherung für deine Vermittlertätigkeit nachweisen. Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen betragen seit dem 9. Oktober 2024:

  • 1.564.610 € je Versicherungsfall
  • 2.315.610 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres

(Rechtsgrundlage: § 34d Abs. 5 Nr. 3 GewO i. V. m. VersVermV; die Summen werden auf EU-Ebene regelmäßig an die Inflation angepasst – Stand: Juli 2026.)

Wichtig: Die Haftpflicht ist für Makler und ungebundene Vertreter Pflicht – ohne Versicherungsbestätigung keine Erlaubnis.

Schritt 3: Unterlagen-Checkliste für den Antrag

Stelle sicher, dass diese Dokumente vollständig und aktuell sind (Auszüge in der Regel nicht älter als drei Monate):

  • Nachweis der Sachkunde (IHK-Zeugnis oder gleichgestellter Abschluss)
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (Amtsgericht / Vollstreckungsportal)
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
  • Polizeiliches Führungszeugnis Belegart OG (wird direkt an die Behörde gesandt)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister Belegart 9 (ebenfalls direkt an die Behörde)
  • Versicherungsbestätigung deiner Berufshaftpflicht mit den aktuellen Mindestsummen
  • Bei Gewerbeanmeldung: Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

Tipp: Führungszeugnis und Registerauszüge brauchen am längsten – beantrage sie parallel zur Prüfungsvorbereitung, dann liegt nach bestandener Prüfung alles bereit.

Schritt 4: Erlaubnisantrag bei der IHK stellen

  1. Zuständige Stelle finden: In den meisten Bundesländern ist die IHK zuständig; vereinzelt übernehmen Gewerbe- oder Ordnungsämter das Verfahren. Viele IHKs bieten Online-Portale für die Antragstellung.
  2. Antrag einreichen und Gebühr zahlen: Die Zahlungsmodalitäten stehen auf der Website deiner IHK.
  3. Rückfragen beantworten: Fehlen Unterlagen, meldet sich die Behörde. Vollständige Anträge werden deutlich schneller bearbeitet.
  4. Erlaubnisbescheid erhalten: Damit ist die größte Hürde geschafft – es fehlt nur noch die Registrierung.

Kosten und Bearbeitungszeit

Die Gebühren legt jede IHK selbst fest. Typisch sind 200 bis 400 €, es gibt aber deutliche Ausreißer:

Position Gebühr (Beispiele) Stand
Erlaubnisverfahren § 34d GewO – IHK Heilbronn-Franken 295 € (135 € ermäßigt, wenn kurz zuvor eine Erlaubnis nach §§ 34c/f/h/i erteilt wurde) Juli 2026
Erlaubnisverfahren § 34d GewO – Berlin 600 € Juli 2026
Eintragung Vermittlerregister ca. 35–60 € (Standardfall; Berlin je nach Eintragungsart bis 155 €) Juli 2026

Verbindlich ist immer die aktuelle Gebührensatzung deiner IHK. Rechne inklusive Registereintrag mit Gesamtkosten von rund 250 bis 700 € – zuzüglich der Kosten für die Sachkundeprüfung selbst (siehe So viel kostet die § 34d IHK-Sachkundeprüfung in verschiedenen Städten).

Bearbeitungszeit: Plane für die Erlaubnis 2 bis 6 Wochen ein – bei vollständigen Unterlagen eher am unteren Ende.

Schritt 5: Eintragung ins Vermittlerregister

Mit der Erlaubnis allein darfst du noch nicht loslegen: Du musst dich unverzüglich ins Vermittlerregister eintragen lassen (§ 34d Abs. 10 GewO i. V. m. § 11a GewO). Der Eintrag erfolgt über deine IHK und geht schnell – häufig innerhalb weniger Werktage. Das öffentliche Register findest du unter vermittlerregister.info.

Mit der Eintragung erhältst du deine Registrierungsnummer (z. B. „D-XXXX-XXXXX-XX"), die du in deiner Erstinformation, auf deiner Website und im Impressum angeben musst. Ab jetzt darfst du offiziell vermitteln. 🎉

Makler oder Vertreter: Welche Erlaubnis beantragst du?

Bei der Antragstellung musst du dich festlegen, in welcher Rolle du vermitteln willst:

  • Versicherungsmakler arbeiten im Auftrag ihrer Kunden und vergleichen Angebote vieler Versicherer.
  • Versicherungsvertreter vermitteln im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen.

Die Voraussetzungen für die Erlaubnis sind identisch – aber die Rolle bestimmt deinen Registereintrag, deine Haftung und dein Geschäftsmodell. Welche Rolle besser zu dir passt, erfährst du in unserem Vergleich: Versicherungsmakler vs. Versicherungsvertreter – Vorteile und Nachteile im Überblick.

Wer braucht keine eigene Erlaubnis?

Nicht jeder, der Versicherungen vermittelt, muss selbst eine Erlaubnis beantragen. Die Gewerbeordnung kennt drei wichtige Ausnahmen:

  • Gebundene Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 GewO): Wer ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen vermittelt und für den der Versicherer die uneingeschränkte Haftung übernimmt, ist von der Erlaubnispflicht befreit. Die Registrierung im Vermittlerregister übernimmt in diesem Fall das Versicherungsunternehmen.
  • Produktakzessorische Vermittler (§ 34d Abs. 6 GewO): Wer Versicherungen nur als Ergänzung zur Hauptleistung vermittelt (z. B. ein Autohaus, das Kfz-Versicherungen anbietet), kann sich auf Antrag von der Erlaubnispflicht befreien lassen – sofern eine Haftpflichtdeckung und angemessene Qualifikation nachgewiesen werden.
  • Bagatellgrenze (§ 34d Abs. 8 GewO): Komplett erlaubnis- und registrierungsfrei ist die Vermittlung bestimmter Annexversicherungen (etwa Reiserücktritts- oder Gepäckversicherungen), wenn die Jahresprämie 600 € nicht übersteigt – bzw. 200 €, wenn die Versicherung eine Dienstleistung von höchstens drei Monaten Dauer ergänzt.

Tipp: Wenn du langfristig unabhängig arbeiten oder dein Produktportfolio erweitern willst, führt an der eigenen Erlaubnis kein Weg vorbei – nur sie macht dich vom Versicherer unabhängig.

Gewerbeerlaubnis für GmbH, UG & Co.

Auch juristische Personen können die Erlaubnis nach § 34d GewO erhalten – sie wird dann der Gesellschaft selbst erteilt. Dabei gilt:

  • Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse werden für die Gesellschaft und ihre gesetzlichen Vertreter (z. B. GmbH-Geschäftsführer) geprüft.
  • Den Sachkundenachweis müssen nicht alle Gesellschafter erbringen: Es genügt, wenn die für die Vermittlung verantwortlichen Personen in leitender Funktion sachkundig sind.
  • Angestellte, die an der Vermittlung mitwirken, müssen ins Register eingetragen werden und angemessen qualifiziert sein – die Weiterbildungspflicht (siehe unten) gilt auch für sie.

Praxis-Hinweis: Wer eine bestehende GmbH mit 34d-Erlaubnis übernimmt, übernimmt nicht automatisch eine gültige Erlaubnis-Situation – bei Wechsel der Geschäftsführung prüft die IHK die Voraussetzungen neu. Lass dich vor einem Kauf beraten.

Nach der Erlaubnis: Deine laufenden Pflichten

Mit Erlaubnis und Registrierung beginnt der Alltag als Vermittler – und mit ihm drei Dauerpflichten:

  • 15 Stunden Weiterbildung pro Kalenderjahr (§ 34d Abs. 9 Satz 2 GewO i. V. m. § 7 VersVermV). Wie du die Pflicht effizient erfüllst, zeigen wir dir hier: Die 15-Stunden-IDD-Weiterbildungspflicht im Jahr.
  • Berufshaftpflicht aufrechterhalten: Läuft die Versicherung aus, erlischt die Grundlage deiner Erlaubnis – die Versicherer melden Beendigungen an die Behörde.
  • Änderungen melden: Adress-, Firmen- oder Tätigkeitsänderungen musst du der IHK und dem Register unverzüglich mitteilen.

Übrigens: Viele Vermittler erweitern ihr Geschäftsmodell später um die Erlaubnis nach § 34f GewO (Finanzanlagen) oder § 34i GewO (Immobiliardarlehen) – die Antragswege sind sehr ähnlich.

Häufige Fragen zur Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO

Was kostet die Erlaubnis nach § 34d GewO?

Je nach IHK meist 200 bis 400 € für das Erlaubnisverfahren (Beispiel Heilbronn-Franken: 295 €; Berlin: 600 €) plus ca. 35–60 € für die Eintragung ins Vermittlerregister. Insgesamt solltest du mit rund 250 bis 700 € rechnen – zuzüglich Prüfungsgebühr für die Sachkundeprüfung.

Wie lange dauert es von der Prüfung bis zur Erlaubnis?

Die Bearbeitung des Erlaubnisantrags dauert in der Regel 2 bis 6 Wochen, abhängig von IHK und Vollständigkeit der Unterlagen. Die anschließende Registereintragung erfolgt häufig innerhalb weniger Werktage. Wer die Unterlagen parallel zur Prüfungsvorbereitung beantragt, spart wertvolle Zeit.

Brauche ich als gebundener Versicherungsvertreter eine eigene Erlaubnis?

Nein. Wenn du ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen vermittelst und dieses die uneingeschränkte Haftung für dich übernimmt, bist du nach § 34d Abs. 7 GewO von der Erlaubnispflicht befreit. Die Registrierung übernimmt der Versicherer.

Welche Summen muss meine Berufshaftpflicht abdecken?

Seit dem 9. Oktober 2024 mindestens 1.564.610 € je Versicherungsfall und 2.315.610 € für alle Fälle eines Jahres (Stand: Juli 2026). Die Werte werden EU-weit regelmäßig angepasst.

Bekomme ich die Erlaubnis auch ohne Sachkundeprüfung?

Ja, wenn du einen gleichgestellten Abschluss hast – etwa Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen, Versicherungsfachwirt/-in oder bestimmte Studienabschlüsse mit Versicherungsschwerpunkt (§ 5 VersVermV). Ob dein Abschluss anerkannt wird, klärt deine IHK.

Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis vermittle?

Gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung ohne Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Außerdem riskierst du deine Zuverlässigkeitsbewertung für ein späteres Erlaubnisverfahren.

Quellen:

  • § 34d GewO (gesetze-im-internet.de)
  • VersVermV · IHK für München und Oberbayern: Merkblatt Erlaubnis § 34d
  • IHK Nord Westfalen: Mindestversicherungssummen
  • Serviceportal Berlin: Erlaubnisverfahren Versicherungsvermittler
  • IHK Heilbronn-Franken: Gebührenübersicht Versicherungsvermittler
  • vermittlerregister.info (DIHK).

Stand: Juli 2026.

Die Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO ist der Grundstein für deine Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler. Mit der richtigen Vorbereitung, vollständigen Unterlagen und dem erfolgreichen Abschluss der Sachkundeprüfung erreichst du dein Ziel effizient.

💡 Tipp: Plane ausreichend Zeit für die Beschaffung der Unterlagen und die Bearbeitungszeit der Behörde ein.

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