Abberufung des Verwalters
Definition (Was ist die Abberufung?)
Die Abberufung ist der rechtliche Akt, mit dem die
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Organstellung des Verwalters beendet.
Einfach ausgedrückt: Die Eigentümer entziehen dir das Mandat und
"feuern" dich als ihren gesetzlichen Vertreter.
Hierbei ist juristisch strikt zwischen zwei Vorgängen zu trennen:
- Die Abberufung (Organstellung): Du darfst die WEG ab sofort nicht mehr
vertreten. - Die Kündigung (Verwaltervertrag): Dein Anspruch auf Vergütung endet.
Seit der WEG-Reform 2020 ist die Abberufung deutlich einfacher geworden.
Eigentümer benötigen keinen „wichtigen Grund“ mehr, sondern können den Verwalter
jederzeit per Mehrheitsbeschluss abberufen.
Rechtliche Grundlage
Die zentrale Vorschrift ist § 26 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dort
heißt es: „Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden.“ Gleichzeitig regelt
das Gesetz, dass der Verwaltervertrag spätestens sechs Monate nach der
Abberufung endet. Das bedeutet: Wirst du heute abberufen, bekommst du dein
Honorar meist noch ein halbes Jahr lang weiter, obwohl du nicht mehr arbeiten
darfst (als eine Art Abfindung).
Funktionsweise / praktische Bedeutung
Die Abberufung ist oft das Ende eines längeren Konflikts. Gründe können
Unzufriedenheit mit der Erreichbarkeit, Fehler in der Abrechnung oder einfach
der Wunsch nach einem Wechsel sein. Der Prozess läuft wie folgt ab:
- Das Thema muss auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung gesetzt werden.
- Die Eigentümer stimmen mit einfacher Mehrheit ab.
- Mit Verkündung des Beschlusses ist die Abberufung sofort wirksam. Du musst
unverzüglich alle Unterlagen, Schlüssel und Gelder herausgeben.
Relevanz für die Sachkundeprüfung nach § 26a WEG
In der Sachkundeprüfung nach § 26a WEG ist dieses Thema hochrelevant, da es eine
der wichtigsten Änderungen der Reform 2020 darstellt. Du solltest wissen:
- Jederzeitiges Abberufungsrecht: Früher brauchte man einen „wichtigen Grund“ (z.
B. Veruntreuung), heute geht es ohne Grund. - Trennungstheorie: Du musst erklären können, dass die Abberufung (Organ) und die
Kündigung (Vertrag) zwei paar Schuhe sind, die aber durch § 26 Abs. 3 WEG nun
zeitlich verknüpft wurden. - Schadensersatz: Wenn du zur Unzeit (also ohne wichtigen Grund) abberufen wirst,
steht dir oft eine Restvergütung zu.
Praxisbezug für Immobilienverwalter
Eine Abberufung gehört zum Berufsrisiko. Wie im Video erwähnt, arbeitest du mit
Menschen und Konflikten. Manchmal stimmt die "Chemie" einfach nicht
mehr. Wichtig für dich: Auch wenn du abberufen wirst, musst du bis zur letzten
Sekunde professionell bleiben (Sorgfaltspflicht). Eine „schmutzige Trennung“,
bei der du Unterlagen zurückhältst, schadet deinem Ruf in der Branche massiv und
kann zu Schadensersatzforderungen führen.
Typische Fehler oder Haftungsrisiken
Ein Risiko für die Gemeinschaft (und damit Prüfungswissen für dich): Wenn der
Beschluss zur Abberufung formell fehlerhaft ist (z. B. Einladungsfrist zur
Versammlung nicht gewahrt), kann der Verwalter dagegen klagen. Gewinnt er, war
er nie wirksam abberufen, und alle Beschlüsse, die der „neue“ Verwalter in der
Zwischenzeit umgesetzt hat, stehen auf wackeligen Beinen.
Zusammenfassung
Die Abberufung ist der Rauswurf des Verwalters durch Beschluss der Eigentümer.
Seit 2020 ist dies jederzeit möglich, führt aber dazu, dass der Verwaltervertrag
oft noch sechs Monate weiterläuft (Vergütungsfortzahlung). Für dich als
Verwalter bedeutet das: Dein Job ist sicher, solange das Vertrauen da ist –
rechtlich „unkündbar“ bist du aber nicht mehr.
Im Vorbereitungskurs zur Sachkundeprüfung nach § 26a WEG lernst du, welche
taktischen Fehler bei der Abberufung oft gemacht werden und wie du deinen
Vergütungsanspruch auch nach dem Ende der Zusammenarbeit sicherst.