Abschlussprovision

Was ist eine Abschlussprovision?

Die Abschlussprovision ist eine einmalige Vergütung, die ein Vermittler bei erfolgreicher Vermittlung eines Vertrages erhält – etwa bei einer Versicherung, einem Immobiliendarlehen oder einer Geldanlage. Sie wird vom Produktgeber (z. B. Versicherungsgesellschaft, Bank oder Kapitalverwaltungsgesellschaft) bezahlt und stellt für viele Vermittler nach §34d, §34i oder §34f GewO die wichtigste Einkommensquelle dar.

Für wen ist die Abschlussprovision relevant?

  • Versicherungsvermittler (§34d GewO): Bei der Vermittlung von Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.
  • Immobiliardarlehensvermittler (§34i GewO): Bei der Vermittlung von Baufinanzierungen oder Immobilienkrediten.
  • Finanzanlagenvermittler (§34f GewO): Beim Vertrieb von Investmentfonds, Beteiligungen oder Zertifikaten.

Einen umfassenden Überblick über den Berufseinstieg in die Versicherungsvermittlung findest du in unserem Ratgeber Versicherungsvermittler werden – auch als Quereinsteiger.

Wie funktioniert die Abschlussprovision?

  • In der Versicherungsvermittlung wird sie häufig als Prozentsatz der Beitragssumme berechnet (z. B. 2–4 % bei Lebensversicherungen).
  • In der Immobiliardarlehensvermittlung bewegt sie sich meist zwischen 0,5 und 2 % der Darlehenssumme.
  • In der Finanzanlagenvermittlung kann sie als einmalige Zeichnungsvergütung oder laufend als Bestandsprovision gezahlt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Abschlussprovision und Bestandsprovision?

Während die Abschlussprovision einmalig für die Vermittlung gezahlt wird, stellt die Bestandsprovision eine laufende Vergütung für die Betreuung des vermittelten Vertrags dar. Sie schafft den Anreiz, Kunden langfristig zu begleiten.

Weitere Begriffe im Zusammenhang

Ein ähnlicher Begriff ist die Courtage, die insbesondere in der Immobilienwirtschaft verwendet wird. Die Grundlage für jede Abschlussprovision bildet eine Vergütungsvereinbarung. Diese muss im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen zur Provisionstransparenz klar und nachvollziehbar dokumentiert sein.

Transparenz ist gesetzlich gefordert

Laut den gesetzlichen Vorgaben (z. B. IDD, FinVermV, ImmVermV) sind Vermittler verpflichtet, ihre Kunden über Art und Höhe der Vergütung zu informieren. Diese Provisionstransparenz soll sicherstellen, dass Verbraucher erkennen können, ob eine Produktempfehlung objektiv erfolgt oder von Eigeninteressen des Vermittlers beeinflusst sein könnte.

Netto- vs. Bruttotarife

  • Bruttotarif: Die Abschlussprovision ist im Beitrag einkalkuliert und wird über die Versicherungsprämie finanziert.
  • Nettotarif: Keine Provision im Beitrag enthalten – der Vermittler erhält seine Vergütung über ein gesondertes Honorar.

Kritik und Diskussionen

Die Abschlussprovision steht immer wieder in der Diskussion, da sie zu Interessenkonflikten führen kann. Befürworter argumentieren, dass das provisionsbasierte Modell eine kostengünstige Beratung für breite Bevölkerungsschichten ermöglicht. In der Politik gibt es regelmäßig Überlegungen zu Provisionsverboten – vor allem in der Finanzanlagenvermittlung und bei kapitalbildenden Lebensversicherungen.

Zusammenfassung

Die Abschlussprovision ist eine zentrale Vergütungsform für Versicherungs-, Immobiliardarlehens- und Finanzanlagenvermittler. Sie wird bei erfolgreichem Vertragsabschluss gezahlt und unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen zur Transparenz und Kundenaufklärung.

Für die Prüfung solltest du die Begriffe Bestandsprovision, Courtage, Vergütungsvereinbarung und Provisionstransparenz sicher kennen – ebenso wie den Unterschied zwischen Netto- und Bruttotarifen.

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