Abschlussprovision

Was ist eine Abschlussprovision?

Die Abschlussprovision ist eine einmalige Vergütung, die ein Vermittler bei erfolgreicher Vermittlung eines Vertrages erhält – etwa bei einer Versicherung, einem Immobiliendarlehen oder einer Geldanlage. Sie wird vom Produktgeber, also z. B. einer Versicherungsgesellschaft, Bank oder Kapitalverwaltungsgesellschaft, bezahlt. Die Abschlussprovision stellt für viele Vermittler nach §34d, §34i oder §34f GewO die wichtigste Einkommensquelle dar.

Für wen ist die Abschlussprovision relevant?

Besonders relevant ist die Abschlussprovision für:

  • Versicherungsvermittler (§34d GewO): Bei der Vermittlung von Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.
  • Immobiliardarlehensvermittler (§34i GewO): Bei der Vermittlung von Baufinanzierungen oder Immobilienkrediten.
  • Finanzanlagenvermittler (§34f GewO): Beim Vertrieb von Investmentfonds, Beteiligungen oder Zertifikaten.

Wie funktioniert die Abschlussprovision?

Die Höhe der Abschlussprovision hängt vom vermittelten Produkt ab.

  • In der Versicherungsvermittlung wird sie häufig als Prozentsatz der Beitragssumme berechnet (z. B. 2–4 % bei Lebensversicherungen).
  • In der Immobiliardarlehensvermittlung bewegt sie sich meist zwischen 0,5 und 2 % der Darlehenssumme.
  • In der Finanzanlagenvermittlung kann sie als einmalige Zeichnungsvergütung oder laufend als sogenannte Bestandsprovision gezahlt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Abschlussprovision und Bestandsprovision?

Während die Abschlussprovision einmalig für die Vermittlung gezahlt wird, stellt die Bestandsprovision eine laufende Vergütung für die Betreuung des vermittelten Vertrags dar. Sie dient dem Anreiz, Kunden langfristig zu begleiten und Verträge aktiv zu betreuen – insbesondere im Bereich Versicherung und Geldanlage.

Weitere Begriffe im Zusammenhang mit der Abschlussprovision:

Ein ähnlicher Begriff zur Abschlussprovision ist die Courtage, die insbesondere in der Immobilienwirtschaft verwendet wird. Auch hier handelt es sich um eine Vermittlungsvergütung, meist gezahlt bei Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages. Im Sprachgebrauch wird “Courtage” manchmal auch im Bereich der Baufinanzierung verwendet, wenn Maklerdarlehen vermittelt werden.

Die Grundlage für jede Abschlussprovision bildet eine Vergütungsvereinbarung, in der geregelt wird, welche Art von Vergütung der Vermittler erhält – z. B. ausschließlich Provision, ein Honorar oder eine Kombination aus beidem. Diese Vereinbarung muss auch im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen zur Provisionstransparenz klar und nachvollziehbar dokumentiert sein.

Transparenz ist gesetzlich gefordert

Laut den gesetzlichen Vorgaben (z. B. IDD, FinVermV, ImmVermV) sind Vermittler verpflichtet, ihre Kunden über die Art und Höhe der Vergütung zu informieren. Diese Provisionstransparenz soll sicherstellen, dass Verbraucher erkennen können, ob eine Produktempfehlung objektiv erfolgt oder von finanziellen Interessen des Vermittlers beeinflusst sein könnte.

Netto- vs. Bruttotarife in der Versicherungsvermittlung

Besonders im Versicherungsbereich spielen sogenannte Nettotarife und Bruttotarife eine Rolle.

  • Bei einem Bruttotarif ist die Abschlussprovision bereits in den Beitrag einkalkuliert und wird über die Versicherungsprämie finanziert.
  • Beim Nettotarif hingegen ist keine Provision enthalten – der Vermittler erhält seine Vergütung über ein gesondert vereinbartes Honorar. Hier ist eine separate Honorarvereinbarung notwendig, die der Kunde aktiv akzeptieren muss.

Kritik und Diskussionen rund um die Abschlussprovision

Die Abschlussprovision steht immer wieder in der Diskussion. Kritiker bemängeln, dass sie potenziell zu Interessenkonflikten führt, da Vermittler motiviert sein könnten, Produkte mit hoher Provision statt passender Produkte zu empfehlen. Aus diesem Grund gibt es in der Politik immer wieder Überlegungen, Provisionsverbote oder Einschränkungen einzuführen – insbesondere in der Finanzanlagenvermittlung oder bei kapitalbildenden Lebensversicherungen. Befürworter argumentieren dagegen, dass ein provisionsbasiertes Modell eine kostengünstige Beratung für breite Bevölkerungsschichten ermögliche.

Die Abschlussprovision ist eine zentrale Vergütungsform für Versicherungs-, Immobiliardarlehens- und Finanzanlagenvermittler. Sie wird bei erfolgreichem Vertragsabschluss gezahlt und unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Transparenz und Kundenaufklärung. Wer als Vermittler tätig ist oder werden möchte, sollte die Begriffe Bestandsprovision, Courtage, Vergütungsvereinbarung, Provisionstransparenz sowie die Unterscheidung zwischen Netto- und Bruttotarifen sicher beherrschen. Im Onlinekurs für Vermittler nach §34d, §34i und §34f lernst du genau, wie du mit Abschlussprovisionen rechtssicher umgehst und deine Kunden transparent und fair berätst.

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