Prüfungskontext: Was musst du zur betrieblichen Altersversorgung wissen?
In der Sachkundeprüfung nach §34d wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) regelmäßig abgefragt – vor allem die fünf Durchführungswege, die steuerlichen Privilegien und der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Du solltest verstehen, wie die bAV funktioniert und wann du Kunden diese Vorsorgeform empfehlen kannst. Besonders wichtig: Die bAV ist nicht dasselbe wie die private Altersvorsorge.
Definition und Grundprinzip
Die betriebliche Altersversorgung ist eine zusätzliche Altersvorsorge, bei der dein Arbeitgeber für dich (oder du selbst durch Entgeltumwandlung) Leistungen zur Altersrente, Invalidität oder Hinterbliebenenversorgung anspart. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und wird entweder vollständig vom Arbeitgeber finanziert oder durch Verzicht auf Bruttogehalt des Arbeitnehmers aufgebaut.
Die fünf Durchführungswege (prüfungsrelevant!)
- Direktzusage (Pensionszusage): Der Arbeitgeber zahlt die Rente später direkt aus seiner Betriebskasse. Das Risiko trägt der Arbeitgeber vollständig.
- Pensionskasse: Eine rechtlich unabhängige Versorgungseinrichtung verwaltet die Beiträge und zahlt Leistungen aus. Hier besteht Insolvenzschutz durch die Pensionssicherungsverein (PSVaG).
- Pensionsfonds: Eine renditeorientierte Variante mit höherem Risiko und Chancenpotenzial. Der Pensionsfonds ist flexibler in der Kapitalanlage als die Pensionskasse.
- Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung bei einem Versicherer für dich ab. Du selbst bist versicherte Person.
- Unterstützungskasse: Eine unabhängige Versorgungseinrichtung (oft als e.V. organisiert), die Leistungen verwaltet und vom Arbeitgeber finanziert wird.
Finanzierungsformen
Die bAV kann auf zwei Wegen finanziert werden: Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge allein (Arbeitgeberfinanzierung), oder du verzichtest auf einen Teil deines Bruttogehalts, das direkt in die bAV fließt (Entgeltumwandlung). Seit 2019 muss der Arbeitgeber bei neuer Entgeltumwandlung mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss zahlen, wenn er Sozialabgaben spart – das ist ein Rechtsanspruch für dich.
Steuerliche und sozialversicherungliche Behandlung
Das Große Vorteil: Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Das entlastet dein Nettogehalt. Allerdings ist die bAV-Rente im Alter vollständig steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung) und unterliegt der Kranken- und Pflegeversicherung. Das ist ein typischer Prüfungsfehler: Viele verwechseln die Steuerfreiheit der Beitragszahlung mit der späteren Rentenzahlung.
Unverfallbarkeit und Portabilität
Deine Ansprüche aus der bAV sind unverfallbar – das heißt, du verlierst sie nicht beim Jobwechsel oder bei Kündigung, sofern du mindestens 5 Jahre im Unternehmen warst (oder die Beiträge vom Arbeitgeber stammen). Du kannst deine Anwartschaft in die neue betriebliche Altersversorgung oder eine Rürup-Rente übertragen. Hier gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis.
Typische Prüfungsfehler
- Die bAV mit der Lebensversicherung zu verwechseln – Vorsicht: Direktversicherung ist nur ein Durchführungsweg der bAV.
- Zu denken, dass Rentenzahlungen aus der bAV steuerfrei sind – falsch, sie sind vollständig steuerpflichtig.
- Den Unterschied zwischen Direktzusage und Pensionskasse bezüglich Insolvenzschutz nicht zu kennen.
Praktische Bedeutung für die Beratung
In deiner Tätigkeit als Versicherungsvermittler nach §34d wirst du häufig mit bAV-Fragen konfrontiert – sei es bei der Beratung zur Rentenlücke oder beim Vergleich mit privaten Vorsorgelösungen. Die bAV ist oft die erste Wahl für Arbeitnehmer mit mittlerem bis hohem Einkommen, da sie steuerlich und sozialversicherungsrechtlich am günstigsten ist. Du solltest die fünf Durchführungswege kennen und erklären können, welcher Weg für wen sinnvoll ist.
Zusammenfassung
Die betriebliche Altersversorgung ist eine vom Arbeitgeber oder durch Entgeltumwandlung finanzierte Zusatzvorsorge. Es gibt fünf gesetzliche Durchführungswege: Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung und Unterstützungskasse. Jeder Weg hat unterschiedliche Risikoverteilungen und Sicherungsmechanismen.
Die Beiträge zur bAV sind steuerfrei und sozialversicherungsfrei, aber die späteren Rentenzahlungen sind vollständig steuerpflichtig. Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss (mindestens 15 %), und ihre Ansprüche sind unverfallbar – bleiben also beim Jobwechsel erhalten.
Im Vorbereitungskurs für die Sachkundeprüfung nach §34d lernst du, wie du dieses Thema sicher in der Prüfung beherrschst.




