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Unterversicherung

Was ist Unterversicherung?

Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Gegenstands oder Risikos. Im Schadensfall führt dies dazu, dass die Versicherung deine Entschädigung proportional kürzt – du erhältst also nur einen Teil des tatsächlichen Schadens ersetzt. Den Rest musst du selbst tragen.

Prüfungsrelevanz: Warum fragt der Prüfer danach?

In der §34d-Prüfung ist Unterversicherung deshalb zentral, weil du als Versicherungsvermittler eine Beratungspflicht hast. Du musst deinen Kunden helfen, ihre Versicherungssummen realistisch festzulegen und regelmäßig anzupassen. Die Prüfer wollen sicherstellen, dass du die finanzielle Konsequenz einer Unterversicherung verstehst und deinen Kunden aktiv davor warnen kannst.

Typischer Fehler von Kandidaten

Viele Quereinsteiger verwechseln Unterversicherung mit Überversicherung oder denken, dass die Versicherung immer den vollen Schaden zahlt – unabhängig von der Versicherungssumme. Das ist falsch: Wenn die Summe zu niedrig ist, trägt der Versicherte den Differenzschaden selbst, auch wenn er zahlungsfähig ist.

Praktisches Beispiel

Du berätst einen Hausbesitzer. Sein Haus ist 400.000 Euro wert, aber versichert ist es nur mit 250.000 Euro. Ein Brand verursacht einen Schaden von 200.000 Euro. Die Versicherung zahlt nicht die vollen 200.000 Euro, sondern nur: 200.000 Euro × (250.000 / 400.000) = 125.000 Euro. Der Hausbesitzer trägt 75.000 Euro selbst.

Deine Rolle als Versicherungsvermittler nach §34d

Du musst:

  • Den tatsächlichen Wert des versicherten Objekts oder Risikos ermitteln (nicht nur auf Kundenschätzung verlassen)
  • Eine angemessene Versicherungssumme empfehlen
  • Regelmäßig (mindestens alle 2–3 Jahre) überprüfen, ob die Summe noch aktuell ist – besonders bei Immobilien (Wertsteigerung) oder bei Bestandsveränderungen
  • Deine Beratung dokumentieren, um dich abzusichern

Gesetzliche Grundlage

§34d GewO verpflichtet dich als Versicherungsvermittler zur sachgerechten und gewissenhaften Beratung. Das umfasst explizit die Warnung vor Unterversicherung. Zusätzlich regeln die VVG-Vorschriften (Versicherungsvertragsgesetz) die Konsequenzen: Bei Unterversicherung reduziert sich deine Leistung nach dem Verhältnis der gezahlten zur geschuldeten Prämie.

Zusammenfassung

Unterversicherung tritt auf, wenn die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert des versicherten Objekts liegt. Im Schadensfall zahlt die Versicherung dann proportional weniger – der Versicherte trägt die Differenz selbst.

Als Versicherungsvermittler nach §34d trägst du die Verantwortung, deine Kunden vor Unterversicherung zu schützen. Das bedeutet: Wert des Objekts realistisch ermitteln, angemessene Summe empfehlen und regelmäßig überprüfen, ob die Versicherung noch passt.

Im Vorbereitungskurs für die Sachkundeprüfung nach §34d lernst du, wie du dieses Thema sicher in der Prüfung beherrschst.

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