Versicherungssumme Hausverwalter

Definition: Die Versicherungssumme

Die Versicherungssumme (auch Deckungssumme genannt) ist der maximale Betrag, den deine Berufshaftpflichtversicherung im Schadensfall zahlt. Sie definiert die Obergrenze deines Schutzes. Übersteigt ein Schaden diese Summe, musst du die Differenz aus deinem Privatvermögen begleichen – und das kann existenzbedrohend sein.

Was fragt der Prüfer?

Die §26a-Prüfung behandelt die Versicherungssumme unter einem klaren Blickwinkel: Welche Mindestsummen schreibt das Gesetz vor, und welche Risiken entstehen, wenn du diese nicht richtig einstuft? Du musst die aktuellen Zahlen kennen und verstehen, dass zu niedrig gewählte Deckung dich persönlich haftbar macht.

Gesetzliche Mindestanforderungen (§34c GewO)

Das Gesetz schreibt für Immobilienverwalter folgende Mindestsummen vor:

  • 500.000 Euro pro Schadensfall (Einzelschadenbegrenzung)
  • 1.000.000 Euro Jahreshöchstleistung (Summe aller Schäden pro Jahr)

Diese Mindestanforderungen gelten für die Vermögensschadenhaftpflicht – ein Punkt, den Prüfer gern abfragen.

Typische Prüfungsfehler

Viele Kandidaten verwechseln die Versicherungssumme mit der Jahreshöchstleistung oder denken, dass 500.000 Euro pro Jahr ausreichen. Falsch: Die 500.000 Euro gelten pro einzelnem Schadensfall, die 1.000.000 Euro für die Summe aller Fälle im Geschäftsjahr. Wenn du drei Schäden à 400.000 Euro hast, zahlt die Versicherung beim dritten Schaden nur noch 200.000 Euro.

Praktische Bedeutung für dein Geschäft

Ein Beispiel aus der Praxis: Du vergisst, Fördermittel für eine Fassadensanierung richtig zu beantragen. Der Schaden beläuft sich auf 600.000 Euro. Deine Versicherung zahlt maximal 500.000 Euro. Die restlichen 100.000 Euro schuldest du der WEG persönlich – aus deinem Privatvermögen. Bei großen Liegenschaften und luxuriösen Wohnanlagen ist die gesetzliche Mindestdeckung oft zu knapp. Viele Profis erhöhen die Deckung freiwillig auf 1 Million Euro pro Fall, um nicht in finanzielle Schiefe zu geraten.

Unterversicherung als Haftungsrisiko

Ein häufiger Fehler: Du hast vor Jahren deine Versicherung abgeschlossen, dein Portfolio ist aber gewachsen. Du verwaltest jetzt größere und wertvollere Objekte, hast deine Police aber nie angepasst. Im Schadensfall bist sie unterversichert – und haftest persönlich. Eine regelmäßige Überprüfung deiner Deckungssumme ist daher nicht nur Prüfungsstoff, sondern auch dein persönlicher Schutz.

Zusammenfassung

Die Versicherungssumme ist die finanzielle Obergrenze, bis zu der deine Berufshaftpflichtversicherung zahlt. Der Gesetzgeber schreibt mindestens 500.000 Euro pro Schadensfall und 1.000.000 Euro als Jahreshöchstleistung vor – diese Zahlen musst du für die Prüfung auswendig kennen.

Diese Mindestsummen gelten speziell für die Vermögensschadenhaftpflicht und sind oft zu niedrig für größere Verwaltungsobjekte. Viele Profis erhöhen ihre Deckung freiwillig, um Unterversicherungsrisiken zu vermeiden und nicht persönlich für Schadensersatz aufkommen zu müssen.

Im Vorbereitungskurs für die Verwalterprüfung nach §26a WEG lernst du, wie du dieses Thema sicher in der Prüfung beherrschst.

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