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Prüfungsvorbereitung Versicherungsvermittlung
Für einen Prüfungsteil
SCHRIFTLICH
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Am 20. November 2026 wird es ernst: Mit dem neuen § 34k GewO braucht die gewerbliche Vermittlung von Verbraucherkrediten erstmals eine eigene Erlaubnis samt Sachkundenachweis – Deutschland setzt damit die EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II) um. Diese Checkliste zeigt dir Schritt für Schritt, ob du betroffen bist, welche Fristen gelten und was du jetzt schon vorbereiten kannst.

📌 § 34k GewO auf den Punkt

  • Stichtag 20.11.2026: Ab dann gilt die neue Erlaubnispflicht für Verbraucherkreditvermittler nach § 34k GewO – die bisherige § 34c-Erlaubnis reicht dafür nicht mehr dauerhaft aus.
  • Übergangsfrist: Bestandsvermittler mit § 34c-Erlaubnis müssen die neue Erlaubnis bis zum 31.05.2027 beantragen; die alte Erlaubnis gilt übergangsweise bis zum 19.11.2027 fort.
  • Alte-Hasen-Regelung: Wer seit dem 01.01.2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler tätig ist, kann auf Antrag von der Sachkundeprüfung befreit werden – nicht automatisch.
  • Prüfungsordnung noch nicht final: Die Details der IHK-Sachkundeprüfung regelt eine Rechtsverordnung, die als Entwurf vorliegt, aber noch nicht final verkündet ist (Stand: Juli 2026).

Schritt 1: Bin ich betroffen? Der Selbstcheck

Geh diese Fragen ehrlich durch – ein einziges „Ja“ genügt, damit § 34k für dich relevant ist:

  • Vermittelst du gewerblich Allgemein-Verbraucherdarlehen – also klassische Ratenkredite – oder entgeltliche Finanzierungshilfen an Privatkunden?
  • Hast du bisher eine Erlaubnis nach § 34c GewO für die Darlehensvermittlung und berätst Verbraucher?
  • Bietest du Kredite im Cross-Selling an – etwa als Versicherungs- oder Finanzanlagenvermittler, der Kunden zusätzlich Ratenkredite vermittelt?

Nicht betroffen bist du in diesen Fällen: Kreditinstitute mit KWG-Erlaubnis brauchen keine § 34k-Erlaubnis, die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen bleibt beim § 34i GewO, und die Vermittlung rein gewerblicher Darlehen an Unternehmen ist weiterhin nicht von § 34k erfasst.

👉 Tipp: Gerade Versicherungsvermittler unterschätzen den Cross-Selling-Punkt. Wer Kunden auch nur gelegentlich an Ratenkreditanbieter vermittelt und dafür Provision erhält, sollte die eigene Tätigkeit jetzt sauber einordnen.

Schritt 2: Der Zeitplan bis zum 20.11.2026 – und darüber hinaus

  1. Jetzt bis Herbst 2026: Betroffenheit klären, Nachweise sammeln, Sachkunde-Frage klären (Prüfung, Gleichstellung oder Alte-Hasen-Regelung).
  2. 20.11.2026: § 34k GewO tritt in Kraft – Neueinsteiger brauchen die Erlaubnis ab diesem Tag, Bestandsvermittler können ab jetzt den Wechsel im vereinfachten Verfahren beantragen.
  3. Bis 31.05.2027: Frist für Bestandsvermittler, die neue Erlaubnis zu beantragen – inklusive Antrag auf Befreiung nach der Alte-Hasen-Regelung.
  4. 19.11.2027: Ende der Übergangsphase – wer bis dahin keine § 34k-Erlaubnis hat, darf keine Verbraucherkredite mehr vermitteln.

Schritt 3: Voraussetzungen und Unterlagen für die Erlaubnis

Die § 34k-Erlaubnis folgt der bekannten Logik der Vermittler-Erlaubnisse. Du musst nachweisen:

  • Zuverlässigkeit: in der Regel per Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
  • Geordnete Vermögensverhältnisse: keine laufenden Insolvenzverfahren, keine relevanten Einträge im Schuldnerverzeichnis.
  • Sachkunde: durch die neue IHK-Sachkundeprüfung, eine gleichgestellte Berufsqualifikation oder die Befreiung als „alter Hase“. Als gleichwertig vorgesehen sind unter anderem der Abschluss als Bank- oder Immobilienkaufmann sowie eine bestehende Erlaubnis nach § 34i GewO.
  • Registrierung: Eintragung in das Vermittlerregister der DIHK.

Auch deine unmittelbar an der Vermittlung beteiligten Beschäftigten müssen über angemessene Kenntnisse verfügen – plane also auch für dein Team Qualifizierung ein.

Schritt 4: Die Übergangsregelungen richtig nutzen

Die Alte-Hasen-Regelung befreit dich auf Antrag von der Sachkundeprüfung, wenn du seit dem 01.01.2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler tätig warst. Entscheidend ist die Nachweisbarkeit: Sammle jetzt Provisionsabrechnungen, Vermittlungsbestätigungen oder Beratungsdokumentationen, die deine durchgehende Tätigkeit über den gesamten Zeitraum belegen. Zwei Punkte werden oft übersehen: Die Befreiung kommt nicht automatisch – du musst sie aktiv beantragen, fristgerecht bis zum 31.05.2027. Und wer die Tätigkeit zwischenzeitlich unterbrochen hat, fällt aus der Regelung heraus und braucht die Prüfung.

Wichtig: Die Prüfungsordnung ist noch nicht final

Das Umsetzungsgesetz zur CCD II wurde vom Bundestag im Frühjahr 2026 beschlossen. Die Einzelheiten der Sachkundeprüfung – Inhalte, Ablauf, Gebühren – regelt aber eine eigene Rechtsverordnung (Darlehensvermittlungsverordnung), die bislang nur als Entwurf vorliegt (Stand: Juli 2026). Bis zur Verkündung können sich Details also noch ändern. Was bereits absehbar ist: Die Prüfung wird als IHK-Sachkundeprüfung ausgestaltet und orientiert sich an den bekannten Formaten der §§ 34d, 34f und 34i.

Was passiert, wenn du nichts tust?

Die unangenehme Variante zuerst: Wer nach Ablauf der Übergangsfrist ohne § 34k-Erlaubnis weiter Verbraucherkredite vermittelt, handelt ohne die erforderliche Erlaubnis – mit den üblichen gewerberechtlichen Konsequenzen bis hin zu Bußgeld und Untersagung. Dazu kommt die wirtschaftliche Seite: Banken und Plattformen werden ihre Vertriebspartner auf die neue Erlaubnis prüfen, bevor sie weiter Anfragen zuleiten oder Provisionen auszahlen. Wer die Umstellung verschleppt, riskiert also nicht erst 2027 ein rechtliches Problem, sondern schon vorher den Zugang zu seinen Produktpartnern. Umgekehrt gilt: Die frühe Vorbereitung ist ein Vertriebsargument – wer als einer der Ersten die neue Erlaubnis vorweisen kann, positioniert sich bei Kooperationspartnern und Kunden als verlässliche Adresse.

Schritt 5: Was du jetzt schon vorbereiten kannst

  • Tätigkeitsnachweise sichern: Provisionsabrechnungen und Vermittlungsnachweise ab dem 01.01.2021 lückenlos zusammenstellen, falls die Alte-Hasen-Regelung für dich infrage kommt.
  • Unterlagen vorbereiten: Führungszeugnis und Registerauszüge lassen sich kurzfristig beantragen – kläre vorab, welche Nachweise deine Erlaubnisbehörde konkret verlangt.
  • Sachkunde-Weg festlegen: Gleichstellung (z. B. Bankkaufmann, § 34i-Erlaubnis) mit der IHK klären oder die Prüfungsvorbereitung einplanen.
  • Team erfassen: Liste der Beschäftigten erstellen, die an der Kreditvermittlung mitwirken, und deren Qualifizierungsbedarf klären.
  • Frist notieren: 31.05.2027 als harte Deadline für den Erlaubnisantrag in den Kalender – wer sie verpasst, riskiert ab dem 19.11.2027 das Aus für die Kreditvermittlung.

👉 Tipp: Eine ausführliche Einordnung der Übergangsregelungen findest du in unserem Beitrag § 34k GewO: Voraussetzungen und Alte-Hasen-Regelung erklärt.

Häufige Fragen

Wer braucht ab dem 20.11.2026 eine Erlaubnis nach § 34k GewO?

Alle, die gewerblich Allgemein-Verbraucherdarlehen – also insbesondere Ratenkredite – oder entgeltliche Finanzierungshilfen an Verbraucher vermitteln. Das betrifft bisherige § 34c-Vermittler ebenso wie Versicherungs- oder Finanzanlagenvermittler, die Kredite im Cross-Selling anbieten. Kreditinstitute mit KWG-Erlaubnis und reine § 34i-Immobiliardarlehensvermittler sind ausgenommen.

Was ist die Alte-Hasen-Regelung beim § 34k GewO?

Wer seit dem 01.01.2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler tätig ist, kann auf Antrag von der neuen Sachkundeprüfung befreit werden. Die Befreiung erfolgt nicht automatisch: Du musst sie bis zum 31.05.2027 beantragen und die durchgehende Tätigkeit lückenlos nachweisen, etwa über Provisionsabrechnungen.

Wie lange gilt meine § 34c-Erlaubnis noch für die Kreditvermittlung?

Bestandsvermittler dürfen auf Basis der alten § 34c-Erlaubnis übergangsweise weiterarbeiten, müssen die neue § 34k-Erlaubnis aber bis zum 31.05.2027 beantragen. Die Fortgeltung endet spätestens am 19.11.2027 – danach ist die Verbraucherkreditvermittlung ohne § 34k-Erlaubnis nicht mehr zulässig.

Gibt es die Sachkundeprüfung nach § 34k schon?

Noch nicht final: Die Einzelheiten der IHK-Sachkundeprüfung regelt eine eigene Rechtsverordnung, die im Sommer 2026 erst als Entwurf vorliegt. Absehbar ist eine IHK-Prüfung nach dem Vorbild der bekannten Sachkundeprüfungen. Mit der inhaltlichen Vorbereitung kannst und solltest du trotzdem schon beginnen.

Bin ich als Bankkaufmann von der § 34k-Sachkundeprüfung befreit?

Nach dem aktuellen Stand ist der Abschluss als Bank- oder Immobilienkaufmann als gleichwertige Berufsqualifikation vorgesehen, ebenso eine bestehende Erlaubnis nach § 34i GewO. Verbindlich wird das erst mit der finalen Rechtsverordnung – kläre deine Gleichstellung daher rechtzeitig mit der zuständigen IHK.

Fazit: Wer 2026 vorbereitet ist, vermittelt 2027 ohne Unterbrechung weiter

Die neue Sachkundepflicht nach § 34k GewO trifft alle, die gewerblich Ratenkredite an Verbraucher vermitteln – vom klassischen § 34c-Vermittler bis zum Cross-Selling durch Versicherungsprofis. Die Fristen sind machbar, wenn du sie kennst: Erlaubnisantrag bis 31.05.2027, Fortgeltung der alten Erlaubnis längstens bis 19.11.2027, Alte-Hasen-Befreiung nur auf Antrag mit lückenlosen Nachweisen seit dem 01.01.2021. Da die Prüfungsordnung noch aussteht, gilt: Nachweise jetzt sichern, Sachkunde-Weg festlegen und die Vorbereitung nicht auf den letzten Drücker schieben. Wenn du die Sachkundeprüfung ablegen musst, findest du im § 34k-Vorbereitungskurs der Sachkundegurus alles für einen prüfungssicheren Start.

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