Bevor du als Finanzanlagenvermittler startest, musst du eine Grundsatzfrage beantworten: Lässt du dich über Provisionen aus den Produkten bezahlen — oder direkt von deinen Kunden per Honorar? Die Antwort bestimmt dein Geschäftsmodell und sogar, welche Erlaubnis du beantragst. Hier bekommst du den Überblick über beide Vergütungsmodelle.
📌 Vergütungsmodelle auf den Punkt
- Beim Provisionsmodell (§ 34f GewO) zahlt der Produktgeber: Abschluss- und Bestandsprovisionen fließen aus dem Produkt an dich. Zuwendungen musst du offenlegen (§ 17 FinVermV).
- Bei der Honorarberatung (§ 34h GewO) vergütet allein der Anleger die Beratung — Provisionen darfst du nicht behalten (§ 34h Abs. 3 GewO).
- Beide Erlaubnisse schließen sich gegenseitig aus: Du musst dich für ein Modell entscheiden.
- Der Markt ist klar verteilt: 41.243 Vermittlern mit 34f-Erlaubnis stehen nur 350 Honorar-Finanzanlagenberater gegenüber (Stand: 1. Januar 2026, DIHK-Vermittlerregister).
So funktioniert das Provisionsmodell nach § 34f GewO
Mit der Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO vermittelst du offene und geschlossene Investmentvermögen sowie Vermögensanlagen — und darfst dazu beraten. Deine Vergütung kommt typischerweise aus dem Produkt selbst:
- Abschlussprovision: einmalige Vergütung beim Abschluss, etwa aus dem Ausgabeaufschlag eines Fonds.
- Bestandsprovision: laufende Vergütung, solange der Kunde investiert bleibt — sie macht dein Einkommen langfristig planbarer.
Der Kunde zahlt dich nicht direkt; die Kosten stecken im Produkt. Genau deshalb verlangt die FinVermV Transparenz: Nach § 17 FinVermV musst du Zuwendungen vor dem Geschäftsabschluss nach Art und Höhe offenlegen. Wie du überhaupt an die Erlaubnis kommst, liest du im Beitrag Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO: Voraussetzungen und Registrierung.
Honorarberatung: das Modell des § 34h GewO
Der Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO berät zu denselben Finanzanlagen — wird aber ausschließlich vom Anleger bezahlt. Das Honorar vereinbarst du frei — üblich sind Stundensätze, Pauschalen pro Mandat oder eine laufende Vergütung nach betreutem Vermögen. Kern des Modells ist das Provisionsannahmeverbot: Zuwendungen von Produktgebern darfst du nicht behalten. Ist eine empfohlene Finanzanlage nur mit Provision erhältlich, musst du die Zuwendung unverzüglich und ungemindert an den Kunden auskehren (§ 34h Abs. 3 GewO, § 17a FinVermV).
Wichtig für deine Planung: Die Sachkundeprüfung ist dieselbe wie beim 34f — die IHK-Prüfung zum Geprüften Finanzanlagenfachmann deckt beide Erlaubnisse ab. Wer bereits eine 34f-Erlaubnis besitzt, muss beim Wechsel zum 34h Sachkunde und Zuverlässigkeit nicht erneut nachweisen.
Auch sonst gelten weitgehend parallele Berufspflichten: Registrierung im Vermittlerregister, Vermögensschadenhaftpflicht und die Geeignetheitsprüfung nach § 16 FinVermV. Der Unterschied liegt fast ausschließlich in der Frage, wer dich bezahlt — und genau daraus ergeben sich die Vor- und Nachteile beider Modelle.
Provision vs. Honorar: Vor- und Nachteile im Vergleich
Welches Modell zu dir passt, hängt weniger von der Rechtslage ab als von deiner Zielgruppe, deiner Kapitaldecke in der Startphase und deiner Positionierung. Die wichtigsten Argumente im Überblick:
Provisionsmodell — die Argumente:
- Niedrige Hürde für Kunden: Die Beratung fühlt sich kostenlos an, weil keine Rechnung gestellt wird.
- Bestandsprovisionen schaffen wiederkehrendes Einkommen und erleichtern den wirtschaftlichen Einstieg.
- Nachteil: Der Vorwurf des Interessenkonflikts begleitet dich — dem begegnest du nur mit konsequenter Offenlegung und sauberer Geeignetheitsprüfung.
- Nachteil: Dein Einkommen hängt an Abschlüssen — beratungsintensive Kunden ohne Abschluss bleiben unvergütet.
Honorarberatung — die Argumente:
- Unabhängigkeit von Produktgebern ist ein klares Positionierungsmerkmal gegenüber kritischen Kunden.
- Die Vergütung ist von der Produktentscheidung entkoppelt — auch die Empfehlung, nicht zu investieren, wird bezahlt.
- Nachteil: Die Zahlungsbereitschaft für Beratungshonorare ist in Deutschland begrenzt — du musst dein Honorar aktiv verkaufen.
- Nachteil: Der Markt ist eine Nische; Pools, Plattformen und Produktzugänge sind überwiegend auf Provisionsvertrieb ausgelegt.
Markttrends: Wohin sich die Vergütung entwickelt
Die Registerzahlen zeigen Bewegung — auf sehr unterschiedlichem Niveau: 2025 wuchs die Zahl der Honorar-Finanzanlagenberater von 310 auf 350, ein Plus von rund 13 Prozent, aber weiterhin eine kleine Nische. Die 34f-Vermittler legten leicht auf 41.243 zu (Stand: 1. Januar 2026, DIHK-Vermittlerregister). Auf EU-Ebene wird mit der Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy) seit 2023 über Einschränkungen für Provisionen diskutiert; ein generelles Provisionsverbot ist bisher nicht beschlossen (Stand: Juli 2026). Im Gespräch sind stattdessen strengere Vorgaben, etwa eine laufende Weiterbildungspflicht für Anlageberater und schärfere Kostentransparenz. Klar ist: Die Anforderungen an das Provisionsmodell steigen weiter — wer sauber offenlegt und dokumentiert, ist für beide Szenarien gerüstet.
Was bedeutet das für deine Berufsentscheidung?
Für die meisten Einsteiger ist der Weg über § 34f der realistische Start: Der Produktzugang ist einfacher, Bestandsprovisionen bauen ein Grundeinkommen auf, und die Kundengewinnung scheitert nicht an der Honorarfrage. Ein späterer Wechsel bleibt möglich, denn deine Sachkunde wird anerkannt. Stell dir vor der Entscheidung drei Fragen:
- Zielgruppe: Berätst du Kunden, die Unabhängigkeit aktiv nachfragen und für Beratung zahlen würden — etwa vermögende Selbstentscheider? Dann kann Honorar funktionieren.
- Liquidität: Kommst du in der Aufbauphase ohne Bestandsprovisionen aus, bis sich dein Honorarmodell trägt?
- Positionierung: Willst du dich über Unabhängigkeit vom Produktvertrieb differenzieren — oder über Service und Erreichbarkeit im etablierten Provisionsmarkt?
👉 Tipp: Triff die Modellfrage nicht vor der Prüfung, sondern nach den ersten Praxismonaten — für die Sachkundeprüfung selbst spielt sie keine Rolle, geprüft wird dieselbe Sachkunde.
Prüfungswissen: Die Abgrenzung zwischen § 34f und § 34h GewO sowie der Umgang mit Zuwendungen (§§ 17, 17a FinVermV) sind klassische Themen der schriftlichen Prüfung. Wie du dich strategisch vorbereitest, zeigt dir der Beitrag Mit diesen 13 Tipps kommst du durch die schriftliche § 34f Sachkundeprüfung.
Häufige Fragen
Was ist Honorarberatung?
Bei der Honorarberatung bezahlt allein der Kunde die Finanzberatung, etwa über Stunden- oder Pauschalhonorare. Der Berater darf keine Provisionen von Produktgebern behalten. Für Finanzanlagen ist das Modell in § 34h GewO als Honorar-Finanzanlagenberatung geregelt.
Was ist der Unterschied zwischen § 34f und § 34h GewO?
§ 34f GewO erlaubt die provisionsbasierte Vermittlung von und Beratung zu Finanzanlagen, § 34h GewO die honorarbasierte Beratung mit Provisionsannahmeverbot. Beide Erlaubnisse schließen sich gegenseitig aus, die IHK-Sachkundeprüfung ist dieselbe.
Darf ein Honorar-Finanzanlagenberater Provisionen annehmen?
Nein. Er darf sich nur vom Anleger vergüten lassen. Ist ein empfohlenes Produkt ausschließlich mit Provision erhältlich, muss er die Zuwendung unverzüglich nach Erhalt und ungemindert an den Kunden auskehren (§ 34h Abs. 3 GewO).
Lohnt sich Honorarberatung in Deutschland?
Der Markt ist klein: Nur rund 350 Honorar-Finanzanlagenberater waren Anfang 2026 registriert, gegenüber gut 41.000 Vermittlern im Provisionsmodell. Das Modell wächst langsam und funktioniert vor allem mit Zielgruppen, die Unabhängigkeit aktiv nachfragen und bereit sind, für Beratung zu zahlen.
Kann ich später vom Provisionsmodell zur Honorarberatung wechseln?
Ja. Du beantragst dann die Erlaubnis nach § 34h GewO; deine bisherige 34f-Erlaubnis entfällt, weil beide sich gegenseitig ausschließen. Sachkunde und Zuverlässigkeit musst du beim Wechsel nicht erneut nachweisen.
Fazit: Zwei Modelle, eine Sachkunde
Provision und Honorar sind zwei rechtlich sauber getrennte Wege: § 34f GewO mit offengelegten Zuwendungen, § 34h GewO mit striktem Provisionsannahmeverbot. Der Markt läuft weiterhin klar über Provision, während die Honorarberatung langsam aus einer kleinen Nische wächst. Für deinen Berufsstart zählt zuerst etwas anderes: die bestandene IHK-Sachkundeprüfung — sie öffnet dir beide Türen. Im 34f-Kurs der Sachkundegurus bereitest du dich gezielt und flexibel darauf vor.