Gesamtabrechnung
Definition (Was ist eine Gesamtabrechnung?)
Die Gesamtabrechnung ist die Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben der
gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft im Abrechnungszeitraum. Sie ist die
Basis, aus der die Einzelabrechnungen abgeleitet werden.
Sie ist vergleichbar mit der Gewinn-und-Verlust-Rechnung eines Unternehmens. Sie
zeigt:
- Was haben wir eingenommen? (Hausgelder, Zinsen, Versicherungserstattungen).
- Was haben wir ausgegeben? (Handwerker, Energie, Verwaltergebühr).
- Wie haben sich die Bankkonten entwickelt?
Rechtliche Grundlage
Teil der Pflicht nach § 28 WEG. Die Gesamtabrechnung muss rechnerisch aufgehen.
Die Summe aller Einzelabrechnungen muss exakt der Gesamtabrechnung entsprechen.
Zudem muss sie eine Plausibilitätsprüfung mit den Bankkonten ermöglichen.
Funktionsweise / praktische Bedeutung
Für den Verwaltungsbeirat ist die Gesamtabrechnung das wichtigste Prüfdokument.
Bei der Belegprüfung wird geschaut: Taucht die Rechnung vom Dachdecker über
5.000 € auch wirklich in der Gesamtabrechnung auf? Wenn die Gesamtabrechnung
fehlerhaft ist, sind automatisch alle Einzelabrechnungen falsch. Daher gilt hier
höchste Sorgfalt.
Relevanz für die Sachkundeprüfung nach § 26a WEG
Ein wichtiges Prüfungsthema ist die Darstellung der Instandhaltungsrücklage
(Erhaltungsrücklage). In der Gesamtabrechnung müssen nicht nur die Ausgaben
dargestellt werden, sondern auch die Entwicklung der Rücklage (Anfangsbestand +
Zuführung - Entnahme + Zinsen = Endbestand). Du musst wissen, dass die Rücklage
Teil des Verwaltungsvermögens ist und in der Gesamtabrechnung transparent
gemacht werden muss.
Praxisbezug für Immobilienverwalter
Software hilft. Moderne Verwaltersoftware erstellt die Gesamtabrechnung
automatisch aus der Buchhaltung. Dein Job ist die Kontrolle: Habe ich alle
Buchungen richtig kontiert? Habe ich Rechnungsabgrenzungsposten gebildet (z. B.
für Heizöl, das noch im Tank ist)? Das Video betont, dass "Fachwissen im
kaufmännischen Bereich" unverzichtbar ist. Hier brauchst du es.
Typische Fehler oder Haftungsrisiken
Ein klassischer Fehler ist die fehlende Kontenabstimmung. Wenn das rechnerische
Ergebnis der Gesamtabrechnung nicht mit dem tatsächlichen Bankbestand
übereinstimmt, ist die Abrechnung unplausibel und anfechtbar. Das deutet oft auf
Buchungsfehler oder (schlimmer) Veruntreuung hin.
Zusammenfassung
Die Gesamtabrechnung ist das große Ganze der WEG-Finanzen. Sie belegt die
Richtigkeit der Buchführung und dient als Kontrollinstrument für die Eigentümer,
dass keine Gelder verschwunden sind.
Im Vorbereitungskurs zur Sachkundeprüfung nach § 26a WEG lernst du, wie du eine
Gesamtabrechnung auf Plausibilität prüfst und typische Buchungsfehler schnell
findest.