Die mündliche Sachkundeprüfung gemäß § 34d der Gewerbeordnung (GewO) stellt einen wesentlichen Schritt für angehende Versicherungsvermittler dar. In dieser Prüfung demonstrieren die Kandidaten ihre Kenntnisse rund um die Versicherungsberatung. Um sich bestmöglich auf diese Herausforderung vorzubereiten, ist es entscheidend, Ablauf und Anforderungen der mündlichen Prüfung genau zu kennen. Dieser Artikel bietet dir einen detaillierten Einblick in den Prozess dieser wichtigen Prüfung.
Terminplanung für die praktische Versicherungsfachmann-Prüfung
Die Anmeldung zur mündlichen Prüfung erfolgt normalerweise zusammen mit der Anmeldung zur schriftlichen Prüfung. Wer jedoch bereits eine mündliche Prüfung nach den §§ 34i oder f der GewO abgelegt hat, kann von der mündlichen Prüfung für Versicherungsvermittler nach § 34d befreit werden. Bei der Anmeldung wird zudem festgelegt, ob der Kandidat im Bereich Vorsorge oder Sach- und Vermögenssicherung geprüft wird, wobei Vorsorge oft als der leichtere Bereich gilt.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist verantwortlich für die Durchführung der Prüfungen. Prüflinge erhalten eine offizielle Einladung mit Termin und Ort der Prüfung.
Vorbereitungen auf die praktische 34d-Prüfung
Eine gründliche Vorbereitung auf die mündliche Prüfung ist unerlässlich. Dazu gehört, einen Gesprächsverlauf vorzubereiten und sich mit Dokumenten wie der Beratungsdokumentation oder dem Bedarfsermittlungsbogen vertraut zu machen. Alle relevanten Unterlagen sollten für das Beratungsgespräch bereitliegen. Das Anschauen oder Anhören von Musterlösungen und das Üben des Gesprächs sind ebenfalls hilfreich. Ein Selbstlernprogramm kann bei der Vorbereitung viele Vorteile bieten.
Der konkrete Ablauf der praktischen Prüfung für den Versicherungsfachmann
In der mündlichen Sachkundeprüfung führt der Kandidat ein simuliertes Beratungsgespräch mit einem Prüferkunden vor einem Ausschuss, der neben dem Prüferkunden aus zwei weiteren Prüfern besteht. Einer von diesen hat den Vorsitz in der Prüfung, der andere protokolliert das Gespräch auf einen eigens dafür vorgesehen Bogen. Als Grundlage für das Prüfungsgespräch dient eine von zwölf vorgegebenen Kundensituationen, die als Fallvorgaben bezeichnet werden.
Vorbereitungsphase
Nach Erhalt der Fallvorgabe für deine Prüfung hast du 20 Minuten Zeit zur Vorbereitung in einem separaten Raum. Diese Zeit kannst du unter anderem nutzen, um die Angaben aus der Fallvorgabe in deine Beratungsdokumentation zu übernehmen. Das spart später Zeit.
Begrüßung und Vorstellung
Nach der Vorbereitungszeit wird dich ein Mitglied deines Ausschusses abholen und in den Prüfungsraum, begleiten. Dort warten schon die beiden anderen Mitglieder deines Prüfungsausschusses. Der Vorsitzende begrüßt dich und stellt die die anderen Prüfer vor. Außerdem führt er das sogenannte Briefing durch, in dem unter anderem deine Identität festgestellt wird.
Fallbezogenes Beratungsgespräch
Anschließend berätst du den Prüferkunden basierend auf der Fallvorgabe, die du zuvor erhalten hast.. Dieses 20-minütige Gespräch ist darauf ausgerichtet, zu prüfen, ob du die rechtlichen und verbraucherschutzbezogenen Anforderungen, besonders im Hinblick auf die Versicherungsvermittlungsverordnung, einhältst. Außerdem solllst du in der Lage sein, den Bedarf deines Prüferkunden zu ermitteln und einen Lösungsvorschlag anbieten zu können.
Abschluss und Bewertung
Nach Beendigung des Gesprächs wirst du gebeten, den Raum zu verlassen. Der Ausschuss bewertet dann deine Leistung, wobei für verschiedene Teile der Prüfung Punkte vergeben werden. Ein Bestehen erfolgt bei Erreichen von mindestens 50 von 100 Punkten. Nach der Beratung wirst du wieder reingebeten und der Vorsitzende gibt dir das Ergebnis bekannt. Bei manchen IHK überreicht dieser dir bei Erfolg auch gleich die Sachkunde-Urkunde.