IHK Prüfung 34d: Termine, Fristen und Standorte 2025

Es werden pro Jahr deutschlandweit nur acht Termine für die IHK Sachkundeprüfung angeboten.
Inhalt

Termine und Anmeldefristen der IHK für die Sachkundeprüfung im Versicherungsvermittler-Bereich

Die IHK Prüfungen finden 2025 an folgenden Terminen statt:

  • IHK Prüfungstermin § 34d GewO: 09.01.2025 // Anmeldeschluss: 09.12.2024
  • IHK Prüfungstermin § 34d GewO: 13.03.2025 // Anmeldeschluss: 16.02.2025
  • IHK Prüfungstermin § 34d GewO: 10.04.2025 // Anmeldeschluss: 10.03.2025
  • IHK Prüfungstermin § 34d GewO: 12.06.2025 // Anmeldeschluss: 15.05.2025
  • IHK Prüfungstermin § 34d GewO: 10.07.2025 // Anmeldeschluss: 10.06.2025
  • IHK Prüfungstermin § 34d GewO: 11.09.2025 // Anmeldeschluss: 14.08.2025
  • IHK Prüfungstermin § 34d GewO: 09.10.2025 // Anmeldeschluss: 09.09.2025
  • IHK Prüfungstermin § 34d GewO: 13.11.2025 // Anmeldeschluss: 16.10.2025

Bitte beachte, dass nicht jede IHK alle Termine zur Verfügung stellt. Mithilfe der Links in der Gesamtübersicht der IHKs kannst du genau ermitteln, wann deine nächstgelegene IHK die § 34 Prüfung anbietet. Bitte achte auch auf die Anmeldefristen, da diese von IHK zu IHK leicht variieren können. Du hast die Möglichkeit, die Prüfung bei jeder IHK zu absolvieren und kannst sie bei Bedarf (gegen eine erneute Anmeldegebühr) mehrmals wiederholen.

To-do-Liste zum Erwerb der Erlaubnis

Wir haben eine To-do-Liste zum Erwerb der Erlaubnis nach § 34d GewO für dich zusammengestellt. (Quelle IHK Düsseldorf):

Um eine Erlaubnis gemäß § 34d der Gewerbeordnung (GewO) zu erteilen, ist es erforderlich, dass die IHK oder in einigen Fällen das Ordnungsamt die Einhaltung folgender gesetzlicher Bedingungen durch den Antragsteller überprüft:

  • persönliche Zuverlässigkeit
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Sachkundenachweis

Dokumentation und Belege

Sämtliche Nachweise müssen im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden und dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. (Besteht bereits eine Erlaubnis nach § 34c, § 34i, § 34f/h GewO oder eine Zulassung nach dem Kreditwesengesetz (KWG), so können diese anstelle der nachfolgenden Nachweise für die persönliche Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse vorgelegt werden. Ist diese Erlaubnis älter als zwölf Monate, bedarf es allerdings der Vorlage eines aktuellen Auszuges in Steuersachen.) Im Einzelnen handelt es sich um folgende Unterlagen:

Polizeiliches Führungszeugnis

  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O - wird direkt an die IHK bzw. das Ordnungsamt gesandt), Verwendungszweck: Erlaubnis nach § 34d GewO
  • In der Regel Antrag bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) der Wohnortgemeinde durch persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass
  • bei juristischen Personen: alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand)
  • Hinweis: Leiter einer/s Betriebs-/Zweigniederlassung benötigen diese Nachweis ebenfalls
  • Kosten: ca. 13 €
  • Dauer: ca. eine Woche
  • Hintergrund: vollständige Personalien bestätigen und Verurteilungen in den vergangenen fünf Jahren ausschließen

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O - wird direkt an die IHK gesandt), Verwendungszweck: Erlaubnis nach § 34d GewO
  • in der Regel Antrag bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) der Wohnortgemeinde durch persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass
  • bei juristischen Personen: alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand); für die juristische Person selbst durch Antrag eines gesetzlichen Vertreters (mit Handelsregisterauszug) bei der Meldebehörde am Ort des Gewerbesitzes
  • Hinweis: Leiter einer/s Betriebs-/Zweigniederlassung benötigen diese Nachweis ebenfalls
  • Kosten: ca. 13 €
  • Dauer: ca. eine Woche
  • Hintergrund: Rechtsverstöße bei der Gewerbeausübung ausschließen

Bescheinigung des Finanzamts: Auskunft in Steuersachen

  • Antrag beim zuständigen Finanzamt
  • bei juristischen Personen: alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand), sowie für die juristische Person selbst durch Antrag beim Finanzamt des Betriebssitzes
  • Kosten: keine
  • Dauer: ca. eine Woche
  • Hintergrund: steuerliche Rückstände ausschließen

Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis

  • Auskünfte erhältst du ausschließlich im Internet: www.vollstreckungsportal.de
  • Kosten: 4,50 €
  • Nach Registrierung erhältst du ein Passwort, mit dem der Auszug beantragt werden kann.
  • Den Ausdruck fügst du bitte den einzureichenden Unterlagen bei.

Auszug aus dem Insolvenzregister

  • Antrag beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzabteilung) des Wohnsitzes durch Vorlage des Personalausweises
  • bei juristischen Personen: für die juristische Person selbst
  • Kosten: 15 €
  • Dauer: ca. eine Woche
  • Hintergrund: Anhängige Insolvenzverfahren aufdecken

Aktueller Handelsregisterauszug bei juristischen Personen

Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertigen Garantie

  • Mindestumfang entsprechend § 10 Abs. 2 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (Mindestdeckung derzeit 1.300.380 € für jeden Versicherungsfall und 1.924.560 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres)
  • Nachweis durch eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens/Garantiegebers
  • Ist der Antragsteller als geschäftsführender Gesellschafter in einer oder mehreren Personenhandelsgesellschaften tätig, ist auch für diese eine Versicherungsbestätigung zu erbringen.

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Jedes Jahr stehen lediglich acht Termine für die Prüfung zur Verfügung, und nicht alle IHKs halten jeden dieser Termine bereit. Daher ist es wichtig, dich zeitnah für einen Prüfungstermin zu registrieren und anschließend sofort mit deiner Vorbereitung zu beginnen.

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