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Prüfungsvorbereitung Versicherungsvermittlung
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Ob ein Kredit vergeben werden darf, entscheidet sich nicht am Wunsch des Kunden, sondern an seiner Haushaltsrechnung. Als Kreditvermittler musst du verstehen, wie Banken Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen und warum die Kreditwürdigkeitsprüfung keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht ist. Genau dieses Wissen brauchst du auch für die künftige Sachkundeprüfung nach § 34k GewO.

📌 Haushaltsrechnung und Bonität auf den Punkt

  • Haushaltsrechnung: Gegenüberstellung aller regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben eines Haushalts — das frei verfügbare Einkommen muss die Kreditrate dauerhaft tragen.
  • Gesetzliche Pflicht: Vor Abschluss eines Verbraucherdarlehens muss der Darlehensgeber die Kreditwürdigkeit prüfen (§ 505a BGB, für Kreditinstitute zusätzlich § 18a KWG).
  • Pauschalen: Banken setzen für Lebenshaltungskosten meist institutseigene Pauschalen je Haushaltsgröße an — oft höher als die tatsächlichen Angaben des Kunden.
  • Für 34k-Vermittler: Wer Kreditwürdigkeit plausibel einschätzen kann, vermeidet aussichtslose Anträge und berät im Sinne des Kunden.

Warum die Haushaltsrechnung über den Kredit entscheidet

Die Bonität beschreibt die Fähigkeit und Bereitschaft eines Kunden, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Sie hat zwei Seiten: die persönliche Kreditwürdigkeit (bisheriges Zahlungsverhalten, etwa über Auskunfteien wie die SCHUFA abgebildet) und die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit (Kapitaldienstfähigkeit). Für die wirtschaftliche Seite ist die Haushaltsrechnung das zentrale Werkzeug: Sie zeigt, ob nach Abzug aller Fixkosten genug Überschuss bleibt, um die neue Kreditrate dauerhaft zu bedienen.

Für dich als Vermittler ist die Haushaltsrechnung doppelt wichtig: Du erkennst früh, ob ein Finanzierungswunsch realistisch ist, und du lieferst der Bank vollständige, plausible Unterlagen — das beschleunigt die Entscheidung und schützt deinen Kunden vor Überschuldung.

Was gehört in die Haushaltsrechnung?

Einnahmen

  • Nettoeinkommen aus Anstellung (bei Selbstständigen: nachhaltiger Gewinn, meist aus mehreren Jahren gemittelt)
  • Nebeneinkünfte, sofern dauerhaft und nachweisbar
  • Renten und dauerhafte Sozialleistungen (z. B. Kindergeld, solange es voraussichtlich weiter gezahlt wird)
  • Miet- und Kapitaleinkünfte, in der Regel mit Abschlägen

👉 Tipp: Variable Bestandteile wie Provisionen, Überstunden oder Weihnachtsgeld erkennen Banken oft nur anteilig oder gar nicht an. Rechne konservativ — eine Haushaltsrechnung, die nur mit Bonuszahlungen aufgeht, ist keine tragfähige Finanzierung.

Ausgaben

  • Wohnkosten: Warmmiete bzw. bei Eigentum Bewirtschaftungskosten
  • Lebenshaltungskosten: Ernährung, Kleidung, Mobilität, Kommunikation, Freizeit — meist als Pauschale
  • Versicherungsbeiträge und private Vorsorge
  • Bestehende Kreditraten, Leasingraten und eingeräumte Dispositionskredite
  • Unterhaltsverpflichtungen und Kosten für Kinder
  • Kfz-Kosten, sofern nicht in der Pauschale enthalten

Für die Lebenshaltungskosten arbeiten Banken mit Pauschalen je Haushaltsgröße, die sich unter anderem an statistischen Werten orientieren. Die Höhe ist von Institut zu Institut unterschiedlich und liegt häufig über den Angaben, die Kunden selbst machen — denn kaum jemand schätzt seine Ausgaben realistisch ein. Gibt der Kunde höhere tatsächliche Kosten an, zählt der höhere Wert.

Kreditwürdigkeitsprüfung: gesetzliche Pflicht nach § 505a BGB

Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist gesetzlich verankert: Nach § 505a BGB muss der Darlehensgeber vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers prüfen. Den Vertrag darf er nur schließen, wenn bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen keine erheblichen Zweifel daran bestehen — und bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen es sogar wahrscheinlich ist —, dass der Kunde seine Pflichten vertragsgemäß erfüllen wird.

§ 505b BGB regelt die Grundlagen der Prüfung: Beim Allgemein-Verbraucherdarlehen können Auskünfte des Kunden und erforderlichenfalls Auskünfte von Auskunfteien herangezogen werden. Für Kreditinstitute gilt parallel die aufsichtsrechtliche Pflicht aus § 18a KWG. Verstößt der Darlehensgeber gegen die Prüfpflicht, drohen ihm zivilrechtliche Konsequenzen nach § 505d BGB — etwa die Reduzierung des Vertragszinses. Die Prüfung schützt also nicht nur den Verbraucher, sondern auch den Kreditgeber selbst.

Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 (CCD II) werden die Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung ab dem 20. November 2026 weiter geschärft: Die Prüfung muss im Interesse des Verbrauchers erfolgen und auf relevanten, ausreichenden Informationen zu Einkommen, Ausgaben und sonstigen Verhältnissen beruhen. Auch bisher wenig regulierte Bereiche wie Kleinkredite und „Buy now, pay later"-Angebote fallen künftig darunter (Stand: Juli 2026).

Typische Fehler in der Haushaltsrechnung

  1. Vergessene Verpflichtungen: Ratenkäufe, 0%-Finanzierungen, Leasingraten oder der dauerhaft genutzte Dispo tauchen nicht auf — die Bank findet sie über die Auskunftei trotzdem.
  2. Geschönte Einnahmen: Befristete Zuschläge, unregelmäßige Nebenjobs oder auslaufendes Kindergeld werden als Dauereinkommen angesetzt.
  3. Zu knappe Ausgabenansätze: Wer Lebenshaltungskosten kleinrechnet, produziert eine Rechnung, die die Bankpauschale sofort kippt.
  4. Kein Puffer: Eine Rate, die nur bei perfektem Monat funktioniert, ist keine tragfähige Finanzierung — Rücklagen für Reparaturen und Nachzahlungen gehören eingeplant.
  5. Fehlende Plausibilität: Angaben ohne Belege (Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge) verzögern die Kreditentscheidung oder führen zur Ablehnung.

👉 Tipp: Erstelle die Haushaltsrechnung immer gemeinsam mit dem Kunden anhand der Kontoauszüge der letzten drei Monate — so entdeckst du vergessene Abbuchungen, bevor es die Bank tut.

Prüfungswissen: Bedeutung für künftige 34k-Vermittler

Ab dem 20. November 2026 brauchen Vermittler von Allgemein-Verbraucherdarlehen eine Erlaubnis nach § 34k GewO — inklusive Sachkundeprüfung bei der IHK. Haushaltsrechnung und Kreditwürdigkeitsprüfung gehören zum Kern des Prüfungsstoffs: Du solltest die Systematik der §§ 505a ff. BGB kennen, Einnahmen- und Ausgabenpositionen sicher zuordnen und erklären können, warum die Prüfung im Kundeninteresse liegt. Welche Erlaubnis für welche Kreditart gilt, liest du im Beitrag § 34k, § 34c und § 34i GewO im Vergleich; ob du unter die Alte-Hasen-Regelung fällst, erklärt der Artikel zu den 34k-Übergangsregelungen.

Häufige Fragen

Was gehört alles in eine Haushaltsrechnung für einen Kredit?

Auf der Einnahmenseite alle dauerhaften Einkünfte wie Nettogehalt, Renten, Kindergeld und nachweisbare Nebeneinkünfte. Auf der Ausgabenseite Wohnkosten, Lebenshaltungskosten, Versicherungen, bestehende Kredit- und Leasingraten sowie Unterhaltsverpflichtungen. Der Überschuss muss die neue Kreditrate dauerhaft tragen.

Ist eine Kreditwürdigkeitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Nach § 505a BGB muss der Darlehensgeber vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags die Kreditwürdigkeit prüfen, für Kreditinstitute gilt zusätzlich § 18a KWG. Der Vertrag darf beim Allgemein-Verbraucherdarlehen nur geschlossen werden, wenn keine erheblichen Zweifel an der Rückzahlungsfähigkeit bestehen.

Was ist der Unterschied zwischen Bonität und Kreditwürdigkeit?

Die Begriffe werden weitgehend synonym verwendet. In der Praxis unterscheidet man die persönliche Kreditwürdigkeit, also das bisherige Zahlungsverhalten, das etwa über Auskunfteien wie die SCHUFA abgebildet wird, und die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit, also die Frage, ob das Einkommen die Rate dauerhaft trägt. Letztere wird über die Haushaltsrechnung geprüft.

Welche Pauschalen setzen Banken bei der Haushaltsrechnung an?

Banken arbeiten mit institutseigenen Lebenshaltungskostenpauschalen, die nach Haushaltsgröße gestaffelt sind und sich an statistischen Werten orientieren. Die konkrete Höhe unterscheidet sich je nach Institut. Gibt der Kunde höhere tatsächliche Ausgaben an, wird in der Regel der höhere Wert angesetzt.

Was passiert, wenn die Haushaltsrechnung negativ ausfällt?

Bei einem negativen oder zu knappen Überschuss darf die Bank den Kredit nicht vergeben, weil erhebliche Zweifel an der Rückzahlungsfähigkeit bestehen. Als Vermittler solltest du dann Alternativen prüfen, etwa eine längere Laufzeit, eine geringere Kreditsumme, den Abbau bestehender Verpflichtungen oder einen zweiten Kreditnehmer.

Fazit: Saubere Haushaltsrechnung, sichere Vermittlung

Die Haushaltsrechnung ist das Fundament jeder verantwortungsvollen Kreditvermittlung: Alle dauerhaften Einnahmen und sämtliche Verpflichtungen gehören vollständig und konservativ bewertet hinein. Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist dabei keine Formalie, sondern gesetzliche Pflicht aus § 505a BGB und § 18a KWG — und wird mit der CCD II ab November 2026 noch wichtiger. Wer typische Fehler wie vergessene Raten oder geschönte Einnahmen vermeidet, schützt Kunden vor Überschuldung und sich selbst vor Haftungsrisiken. Für die anstehende Sachkundeprüfung ist dieses Thema Pflichtstoff: Im Vorbereitungskurs zur 34k-Sachkundeprüfung lernst du Haushaltsrechnung und Kreditwürdigkeitsprüfung systematisch und prüfungsnah.

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