Selbstbestimmt und kundenorientiert in der Versicherungsbranche arbeiten
Als erfahrener Finanzdienstleister weiß ich, dass viele Quereinsteiger und auch erfahrene Vermittler irgendwann an einem Punkt stehen, an dem sie mehr Unabhängigkeit und Entwicklungspotenzial suchen. Der Beruf des Versicherungsmaklers bietet genau das. Im Gegensatz zum gebundenen Versicherungsvertreter vertrittst du als Makler die Interessen deiner Kundinnen und Kunden – und nicht die einer bestimmten Gesellschaft. Damit ist der Weg frei für eine Karriere im Versicherungsvertrieb, die du selbst bestimmst.
Ob du gerade erst nach der passenden Weiterbildung suchst, deinen Status als gebundener Vermittler hinter dir lassen willst oder dich mit dem Thema §34d GewO Sachkundeprüfung beschäftigst – in diesem Beitrag zeige ich dir, wie du deine Karriere als Versicherungsmakler Schritt für Schritt aufbauen kannst.
Was ist ein Versicherungsmakler – und wie unterscheidet er sich von anderen Vermittlertypen?
Der Versicherungsmakler ist rechtlich betrachtet ein Sachwalter des Kunden. Das bedeutet: Er handelt im Auftrag seiner Klientinnen und Klienten und ist ihnen gegenüber verpflichtet, die besten Angebote am Markt zu finden. Das unterscheidet ihn klar vom Versicherungsvertreter, der entweder als Ausschließlichkeitsvermittler für eine bestimmte Gesellschaft oder als Mehrfachagent für eine kleine Anzahl an Anbietern tätig ist.
Im praktischen Berufsalltag heißt das: Als Makler hast du Zugang zu einer Vielzahl von Versicherungsprodukten, kannst objektiv vergleichen und individuelle Lösungen anbieten. Diese Unabhängigkeit kommt bei vielen Kunden gut an – und bildet die Basis für langfristige Geschäftsbeziehungen.
Welche Voraussetzungen musst du als Versicherungsmakler erfüllen?
Der Einstieg in den Beruf ist gesetzlich geregelt. Um als Versicherungsmakler arbeiten zu dürfen, brauchst du eine Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO. Die Voraussetzungen dafür sind:
- Persönliche Zuverlässigkeit (z. B. keine einschlägigen Vorstrafen)
- Geordnete Vermögensverhältnisse (kein laufendes Insolvenzverfahren)
- Berufshaftpflichtversicherung mit vorgeschriebenen Deckungssummen
- Sachkundenachweis – dieser kann entweder durch eine anerkannte Ausbildung (z. B. Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen) oder durch die erfolgreiche Teilnahme an der schriftlichen 34d Prüfung bei der IHK erbracht werden
Wenn du Quereinsteiger bist, empfehle ich dir einen Onlinekurs zur Vorbereitung auf die 34d Prüfung, wie ihn z. B. Sachkundegurus anbietet. Dort findest du praxisnahe Lernmodule, Prüfungssimulationen und Tipps direkt von erfahrenen Prüfern.