Die mündliche Sachkundeprüfung nach § 34i Gewerbeordnung (GewO) ist ein wichtiger Schritt für Personen, die in der Immobiliardarlehensvermittlung tätig werden möchten. Diese Prüfung ermöglicht es den Prüfungskandidaten, ihr theoretisches Wissen und ihre Fähigkeiten im Gespräch unter Beweis zu stellen. Um optimal auf diese Prüfung vorbereitet zu sein, ist es wichtig, den Ablauf und die Anforderungen der mündlichen Sachkundeprüfung zu verstehen. In diesem Blogartikel werfen wir einen detaillierten Blick auf den Ablauf dieser Prüfung.
Terminvereinbarung
Bei der Anmeldung zur schriftlichen Prüfung erfolgt in der Regel auch gleich die zur anschließenden mündlichen Prüfung. Wer allerdings zum Beispiel bereits eine mündliche Prüfung nach den §§ 34d oder 34f der GewO abgelegt hat, kann sich hier befreien lassen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist die zuständige Stelle für die Durchführung der Prüfung. Prüfungskandidaten erhalten eine schriftliche Einladung mit dem festgelegten Termin und dem Ort der Prüfung.
Prüfungsvorbereitung
Es ist ratsam, sich gründlich auf die mündliche Sachkundeprüfung vorzubereiten. Dazu gehört es, sich einen Gesprächsverlauf zurechtzulegen und sich mit Unterlagen wie der Beratungsdokumentation oder dem Protokollbogen der Prüfer vertraut zu machen. Am besten hat man alle wichtigen Unterlagen für das Gespräch parat. Außerdem hilft es, sich Musterlösungen anzusehen oder anzuhören und das Gespräch zu üben. Die Vorbereitung mit Hilfe eines Selbstlernprogramms bietet dabei viele Vorteile.