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Prüfungsvorbereitung Versicherungsvermittlung
Für einen Prüfungsteil
SCHRIFTLICH
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Du möchtest Immobiliardarlehen vermitteln – etwa Baufinanzierungen – und dafür die Erlaubnis nach § 34i GewO erwerben? Dann führt der Weg für die meisten angehenden Immobiliardarlehensvermittler über die IHK-Sachkundeprüfung zum Geprüften Fachmann bzw. zur Geprüften Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK). In der schriftlichen Prüfung zeigst du, dass du die fachlichen und rechtlichen Grundlagen der Darlehensvermittlung und Baufinanzierung beherrschst.

Wichtig ist dabei: Mit der bestandenen Sachkundeprüfung besitzt du noch nicht automatisch die Gewerbeerlaubnis nach § 34i GewO. Die Prüfung ist der Nachweis deiner Sachkunde – die Erlaubnis und die Registrierung müssen anschließend separat beantragt werden.

Die schriftliche 34i-Prüfung auf den Punkt

Die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34i GewO („Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK") ist der zentrale Sachkundenachweis auf dem Weg zur Gewerbeerlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler in Deutschland. Die wichtigsten Fakten zum schriftlichen Teil im Überblick (Stand: September 2026):

  • Prüfungsform: Die schriftliche 34i-Prüfung besteht überwiegend aus Multiple-Choice-Aufgaben und umfasst insgesamt 100 Aufgaben.
  • Dauer: Die schriftliche Prüfung dauert insgesamt 150 Minuten. Teil 1 umfasst 40 Aufgaben in 60 Minuten zum Bereich „Kenntnisse der Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung", Teil 2 umfasst 60 Aufgaben in 90 Minuten zum Bereich „Finanzierung von Kreditprodukten".
  • Bestehensgrenze: Bestanden ist der schriftliche Teil, wenn in beiden Prüfungsbereichen jeweils mindestens 50 % der erreichbaren Punkte erzielt werden – ein Ausgleich zwischen den Bereichen ist nicht möglich.
  • Praktischer Teil: Nach bestandener schriftlicher Prüfung folgt ein praktischer Teil: ein simuliertes Kundenberatungsgespräch von in der Regel 20 Minuten mit 20 Minuten Vorbereitungszeit.
  • Befreiung: Bestimmte Berufsabschlüsse gelten nach § 4 ImmVermV als gleichwertige Sachkundenachweise – zum Beispiel Bankkaufleute, Sparkassenkaufleute und Immobilienkaufleute. Wer einen solchen Abschluss hat, braucht die Sachkundeprüfung nicht abzulegen.
  • Anmeldung und Termine: Die Prüfung wird bei den Industrie- und Handelskammern abgelegt; der Anmeldeschluss liegt je nach IHK oft mehrere Wochen vor dem Termin. Alle Termine und Standorte findest du in unserem Beitrag zu den Prüfungsterminen und IHK-Standorten.
  • Kosten: Die Prüfungsgebühren legt jede IHK selbst fest – eine aktuelle Übersicht zeigt unser Beitrag zu den Kosten der 34i-Prüfung bei den verschiedenen IHKs.

Die zwei Prüfungsbereiche im Detail

Teil 1: Kenntnisse der Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung

Der erste Teil (40 Aufgaben, 60 Minuten) prüft die rechtlichen und fachlichen Grundlagen deiner künftigen Tätigkeit: unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen der Immobiliardarlehensvermittlung, Verbraucherschutz, Anforderungen an Beratung und Dokumentation sowie die Grundlagen der Kundenberatung.

Hier zeigt sich, warum reines Auswendiglernen nicht ausreicht: Viele Aufgaben sind als Fallkonstellationen formuliert, bei denen du erkennen musst, welche Pflichten und Vorgaben in der konkreten Beratungssituation gelten.

Teil 2: Finanzierung von Kreditprodukten

Der zweite Teil (60 Aufgaben, 90 Minuten) ist der umfangreichere: Er dreht sich um das Handwerkszeug der Baufinanzierung – Darlehensarten und ihre Eignung, Beleihung und Sicherheiten, Kosten und Effektivzins, Tilgungsvarianten sowie die Bewertung der Kreditwürdigkeit und der finanziellen Situation des Kunden.

Rechnen üben lohnt sich: Gerade in diesem Teil begegnen dir Aufgaben, bei denen du Finanzierungskennzahlen anwenden und Ergebnisse einordnen musst.

So sind die Aufgaben aufgebaut

Die Prüfungsfragen sind bundesweit einheitlich und werden von einer Expertenkommission ausgewählt. Zwischen den beiden Prüfungsteilen gibt es eine kurze Pause; die Prüfung wird meist am PC gemeinsam mit mehreren Prüflingen durchgeführt.

Die Fragen sind fast ausschließlich im Single-Choice- und Multiple-Choice-Format: Bei Single-Choice-Fragen ist genau eine Antwort richtig, bei Multiple-Choice-Fragen können mehrere Antworten richtig sein – typischerweise höchstens die Hälfte der Antwortmöglichkeiten. Lies jede Frage sorgfältig: Schlüsselwörter wie „nicht" oder „immer" werden leicht übersehen und entscheiden über die richtige Antwort.

Wann ist die schriftliche 34i-Prüfung bestanden?

Beide Prüfungsbereiche werden gesondert bewertet. Du bestehst den schriftlichen Teil, wenn du in beiden Bereichen jeweils mindestens 50 % der erreichbaren Punkte erzielst. Ein sehr gutes Ergebnis im einen Bereich kann ein zu schwaches im anderen nicht ausgleichen.

Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist zugleich die Zulassungsvoraussetzung für den praktischen Prüfungsteil – ohne bestandenen schriftlichen Teil geht es nicht ins Beratungsgespräch.

Für deine Vorbereitung heißt das: Plane beide Bereiche gleichwertig ein. Wer nur die Finanzierungsthemen lernt und die rechtlichen Grundlagen unterschätzt, riskiert die Zulassung zum praktischen Teil.

Der praktische Prüfungsteil

Der praktische Teil ist ein simuliertes Kundenberatungsgespräch von in der Regel 20 Minuten. Du erhältst von der Prüfungskommission eine von neun möglichen Fallvorgaben und bereitest dich in einem separaten Raum 20 Minuten darauf vor. Im Gespräch übernimmt ein Prüfer die Rolle des Kunden, während zwei weitere Ausschussmitglieder die Beratung bewerten.

Wichtig zu wissen: Für Vorbereitung und Beratung darfst du Hilfsmittel verwenden – etwa Formulare, Checklisten und Beratungsprotokolle. Nutze ein strukturiertes Beratungsprotokoll, um Kundenwünsche sowie Objekt- und Finanzinformationen übersichtlich festzuhalten. Achte auf eine klare Gesprächsführung: Frage neben den persönlichen, finanziellen und Objekt-Informationen gezielt nach den Ansprüchen des Kunden an die Finanzierung (Tilgung, Zinssicherheit, Flexibilität) und empfiehl konkrete Finanzierungsbausteine, zum Beispiel ein Annuitätendarlehen oder Bauspardarlehen.

Eine Besonderheit: Wer bereits einen Sachkundenachweis nach § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO besitzt (Finanzanlagenfachmann), kann von der praktischen Prüfung befreit werden. Ob das für dich greift, klärst du direkt mit deiner prüfenden IHK.

Brauchst du die Prüfung überhaupt? Gleichgestellte Abschlüsse

Nicht jeder muss die Sachkundeprüfung ablegen. § 4 ImmVermV erkennt bestimmte Berufsqualifikationen als gleichwertigen Sachkundenachweis an – dazu gehören unter anderem eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Bankkaufmann/-frau, Sparkassenkaufmann/-frau oder Immobilienkaufmann/-frau.

Wenn du einen dieser Abschlüsse hast, kannst du die Erlaubnis nach § 34i GewO ohne Sachkundeprüfung beantragen. Lass dir die Anerkennung vorab von deiner IHK bestätigen, bevor du dich zur Prüfung anmeldest.

Anmeldung zur 34i-Prüfung: Fristen und Kosten

Die Sachkundeprüfung kannst du bei einer Industrie- und Handelskammer ablegen, die diese Prüfung anbietet. Prüfungstermine, Anmeldefristen und Gebühren sind nicht bundesweit identisch: Je nach IHK liegt der Anmeldeschluss oft mehrere Wochen vor dem Prüfungstermin, und auch die Gebühren unterscheiden sich – was die 34i-Prüfung bei den einzelnen IHKs kostet, haben wir separat für dich zusammengestellt.

Informiere dich frühzeitig und buche deinen Termin nicht erst, wenn du mit der Vorbereitung fertig bist – gefragte Termine können ausgebucht sein. Aktuelle Termine findest du in unserem Ratgeber zu den Prüfungsterminen und IHK-Standorten.

Selbststudium – klappt das wirklich?

Viele angehende Immobiliardarlehensvermittler fragen sich, ob eine effektive Vorbereitung auf die § 34i-Prüfung im Selbststudium möglich ist. Die Antwort: Ja, definitiv. Ein bestimmter Vorbereitungskurs ist nicht vorgeschrieben, und die Prüfungsteile folgen einer einheitlichen Struktur – das erleichtert die eigenständige Vorbereitung erheblich.

Empfohlene Struktur für dein Selbststudium:

  • Schriftlicher Teil: Bearbeite regelmäßig Übungsfragen – wie sie dir auch in unseren Beispiel-Prüfungsfragen für § 34i begegnen –, nutze Online-Tests und konzentriere dich auf prüfungsrelevante Themen wie Verbraucherschutz, Kreditberechnung und gesetzliche Grundlagen. Offene Fragen klärst du im Lernskript.
  • Praktischer Teil: Übe regelmäßig Fallbeispiele und simuliere Beratungsgespräche in Echtzeit – am besten mit einem Muster-Beratungsprotokoll, um die Gesprächsstruktur zu verinnerlichen. Trainiere gezielt den 20-Minuten-Rhythmus aus Vorbereitung und Beratung.

Wie lange solltest du dich vorbereiten? Manche Prüflinge schaffen die Prüfung nach wenigen intensiven Lerntagen – empfehlenswert ist aber eine Vorbereitungszeit von mindestens zwei bis vier Wochen. Das reduziert Stress und sorgt für nachhaltigeres Lernen.

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Lernstrategien für die schriftliche Prüfung

Bearbeite in der Prüfung zuerst alle einfachen Fragen, bei denen du dich sicher fühlst – das spart Zeit für die kniffligen. Lerne Prüfungsfragen nicht nur auswendig, sondern konzentriere dich auf das Verständnis der Inhalte: Fragestellungen werden oft leicht abgewandelt gestellt. Wiederhole schwierige Themen regelmäßig und schließe Verständnislücken gezielt mit dem Skript. Weitere Strategien findest du in unseren 13 Tipps für die schriftliche 34i-Sachkundeprüfung.

Besonders sinnvoll ist es, gegen Ende deiner Vorbereitung komplette Prüfungssimulationen unter Zeitdruck durchzuführen – 100 Aufgaben in 150 Minuten bedeuten im Schnitt nur 90 Sekunden pro Aufgabe. Zeitmanagement ist Teil der Prüfungsleistung.

Häufige Fehler, die du vermeiden solltest

  • Nur Fachbücher nutzen: Fachliteratur liefert Hintergrundwissen, bereitet aber nicht konkret auf Prüfungsfragen vor. Besser sind gezielte Übungsfragen und praxisnahe Fallbeispiele.
  • Perfektionismus: Konzentriere dich nicht darauf, 100 % aller Fragen beantworten zu können, sondern auf die entscheidenden und häufig geprüften Themenbereiche.
  • Details überlesen: Lies jede Prüfungsfrage sorgfältig – Schlüsselwörter wie „nicht" oder „immer" werden leicht übersehen und sind entscheidend für die richtige Antwort.

Nach der Prüfung: die nächsten Schritte

Nach erfolgreichem Abschluss beider Prüfungsteile erhältst du deine IHK-Bescheinigung über die Sachkunde.

Damit ist dein Weg zum Immobiliardarlehensvermittler allerdings noch nicht abgeschlossen: Die bestandene Sachkundeprüfung ist der Nachweis deiner fachlichen Qualifikation – die Erlaubnis nach § 34i GewO wird dadurch nicht automatisch erteilt. Wenn du selbstständig tätig werden möchtest, musst du anschließend die Erlaubnis beantragen und dich registrieren lassen. Was dafür nötig ist, zeigt unser Beitrag zu den Voraussetzungen und der Registrierung als Immobiliardarlehensvermittler.

Häufige Fragen

Wie schwer ist die 34i-Prüfung?

Die Sachkundeprüfung nach § 34i GewO verlangt fundierte Kenntnisse in zwei sehr unterschiedlichen Bereichen: dem Recht der Darlehensvermittlung und der Finanzierungspraxis. Da beide Bereiche einzeln mit mindestens 50 % bestanden werden müssen, solltest du keinen vernachlässigen. Mit strukturierter Vorbereitung und prüfungsnahen Übungsaufgaben ist die Prüfung gut planbar.

Wie viele Fragen hat die schriftliche 34i-Prüfung?

Die schriftliche Prüfung umfasst insgesamt 100 Aufgaben, überwiegend im Multiple-Choice-Format: 40 Aufgaben in 60 Minuten zu den Kenntnissen der Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung sowie 60 Aufgaben in 90 Minuten zur Finanzierung von Kreditprodukten.

Wer ist von der 34i-Sachkundeprüfung befreit?

Nach § 4 ImmVermV gelten bestimmte Berufsabschlüsse als gleichwertiger Sachkundenachweis, darunter Bankkaufmann/-frau, Sparkassenkaufmann/-frau und Immobilienkaufmann/-frau. Mit einem solchen Abschluss kannst du die Erlaubnis nach § 34i GewO ohne Sachkundeprüfung beantragen – die Anerkennung bestätigt dir deine IHK.

Wie läuft der praktische Teil der 34i-Prüfung ab?

Der praktische Teil ist ein simuliertes Kundenberatungsgespräch von in der Regel 20 Minuten mit 20 Minuten Vorbereitungszeit. Du erhältst eine von neun möglichen Fallvorgaben und darfst Hilfsmittel wie Formulare und Beratungsprotokolle verwenden. Zugelassen wird nur, wer den schriftlichen Teil bestanden hat; wer bereits einen Sachkundenachweis nach § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO besitzt, kann von der praktischen Prüfung befreit werden.

Wie lange sollte ich mich auf die 34i-Prüfung vorbereiten?

Empfehlenswert ist eine Vorbereitungszeit von mindestens zwei bis vier Wochen – je nach Vorkenntnissen. Manche Prüflinge schaffen die Prüfung nach wenigen intensiven Lerntagen, aber eine längere Vorbereitung reduziert Stress und sorgt für nachhaltigeres Lernen in beiden Prüfungsbereichen.

Was passiert nach bestandener Prüfung?

Nach bestandener Sachkundeprüfung erhältst du eine IHK-Bescheinigung als Nachweis deiner Sachkunde. Wenn du selbstständig als Immobiliardarlehensvermittler tätig werden möchtest, musst du anschließend zusätzlich die Gewerbeerlaubnis nach § 34i GewO beantragen und dich im Vermittlerregister eintragen lassen.

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Die Sachkundeprüfung der IHK stellt eine herausfordernde Prüfung dar, die eine umfassende Vorbereitung verlangt. Online-Selbstlernprogramme hhaben sich dabei als besonders effektiv erwiesen.

Mit angemessener Vorbereitung, Engagement und Lernbereitschaft ist es durchaus machbar, diese Prüfung erfolgreich zu absolvieren und einen bedeutenden Schritt in deiner beruflichen Laufbahn als Immobiliardarlehensvermittler zu gehen.

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