Nachhaltigkeit wird auch in der Finanzwelt zu einem immer wichtigeren Thema. Für Finanzvermittler bedeutet das: Wer zukunftsfähig beraten will, kommt an ESG-Kriterien nicht mehr vorbei. In diesem Beitrag erfährst du, was ESG bedeutet, wie sich regulatorische Anforderungen auf deine Beratungspflicht auswirken und wie du ESG in deinen Beratungsprozess integrieren kannst.
Nachhaltigkeit ist kein Trend - sondern Pflicht
Immer mehr Menschen möchten ihr Geld so anlegen, dass es nicht nur Rendite bringt, sondern auch ökologische, soziale und ethische Aspekte berücksichtigt. Die ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) spielen dabei eine zentrale Rolle – und sind seit August 2022 fester Bestandteil der gesetzlichen Beratungspflichten in der Anlageberatung.
Für dich als Vermittler bedeutet das: Du musst wissen, wie ESG-Kriterien funktionieren, wie du sie korrekt abfragst und in den Beratungsprozess integrierst. Wer hier nicht vorbereitet ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch den Verlust von Kundenvertrauen. Höchste Zeit also, sich mit dem Thema ESG-Kriterien in der Finanzberatung intensiv auseinanderzusetzen.
Was bedeutet ESG - und warum ist es relevant?
Der Begriff ESG steht für drei zentrale Nachhaltigkeitsbereiche:
- E (Environmental): Umweltaspekte wie CO₂-Ausstoß, Energieeffizienz oder Umgang mit natürlichen Ressourcen.
- S (Social): Soziale Verantwortung, z. B. Arbeitsbedingungen, Menschenrechte oder Gleichstellung.
- G (Governance): Unternehmensführung, z. B. Transparenz, Korruptionsbekämpfung oder Mitbestimmung.
ESG-Kriterien helfen dabei, Kapitalströme gezielt in nachhaltige Projekte zu lenken – ein Ziel, das die EU mit dem Green Deal aktiv fördert. In der Praxis heißt das: Finanzprodukte sollen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch ökologisch und ethisch verantwortungsvoll sein.
Gesetzliche Vorgaben: Was hat sich seit August 2022 geändert?
Seit dem 2. August 2022 bist du als Finanzvermittler verpflichtet, im Rahmen der sogenannten Geeignetheitsprüfung auch die Nachhaltigkeitspräferenzen deiner Kunden zu erfragen. Diese neue Pflicht wurde durch eine Änderung der MiFID-II-Richtlinie eingeführt und betrifft insbesondere die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten (§ 34d) sowie Finanzanlagen (§ 34f).
Wichtig: Es reicht nicht aus, pauschal zu fragen, ob der Kunde nachhaltig investieren möchte. Du musst konkret ermitteln, welche Art von ESG-Kriterien ihm wichtig sind – z. B. Umweltziele, soziale Standards oder Ausschlusskriterien (z. B. keine Investitionen in fossile Brennstoffe).