Die Sachkundeprüfung nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) ist ein entscheidender Schritt für diejenigen, die als Finanzanlagenvermittler tätig sein wollen. Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt und zielt darauf ab, das notwendige Wissen und die Fähigkeiten zu prüfen, die für diese verantwortungsvolle Position erforderlich sind.
Inhalt der Prüfung
Die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung umfasst die folgenden Hauptbereiche:
Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten
Hier werden unter anderem Kenntnisse zu rechtlichen Grundlagen der Finanzanlagenvermittlung, zu Kategorien von Finanzanlagen, zu wirtschaftlichen Grundlagen, zum Verbraucherschutz sowie zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgefragt.
Offene Investmentvermögen
In diesem Bereich geht es überwiegend um die unterschiedlichen Fondsarten, um das Fondskonzept, um staatliche Förderungen, um steuerliche Aspekte offener Investmentvermögen und um Märkte für Finanzanlagen.