Die praktische Prüfung bildet den Abschluss Ihrer Sachkundeprüfung. In dieser Prüfung beraten Sie einen von 12 vorgegebenen Kundenfällen im Dialog mit einem „Kunden“, der durch einen Prüfer simuliert wird. Es soll vor allem geprüft werden, ob Sie ein Kundengespräch rechtskonform und für den Kunden nachvollziehbar gestalten können. Die praktische Prüfung soll keine Wissensprüfung sein, denn Ihr Fachwissen haben Sie bereits mit Bestehen der schriftlichen Prüfung nachgewiesen und ohne diesen Nachweis hätten Sie keinen Zugang zur praktischen Prüfung erhalten.
1. Wie läuft die praktische § 34d Prüfung ab?
Nachdem Sie pünktlich eingetroffen sind, erhalten Sie zunächst von einem Mitglied Ihrer Prüfungskommission die Fallvorgabe, die Sie später im Gespräch lösen sollen. Es handelt sich dabei immer um einen der 12 durch die IHK vorgegebenen Fälle aus den Wahlbereichen „Sach- und Vermögenssicherung“ oder „Vorsorge“ (die Entscheidung für den Wahlbereich treffen Sie im Vorfeld der Prüfung). Diese sind bundesweit einheitlich. Welchen der 12 Fälle Sie erhalten, erfahren Sie aber tatsächlich erst unmittelbar vor der Prüfung. Sollte der Prüferkunde sich zusätzliche Informationen zu dem Fall ausgedacht haben, erfahren Sie dies nicht im Vorfeld. Anschließend haben Sie in einen separaten Raum 30 Minuten Zeit, sich mit der Fallvorgabe auf das Gespräch vorzubereiten. Hier sollten Sie sich einen Gesprächsleitfaden (in unserem Downloadcenter) und gegebenenfalls auch Notizen erstellen. Zum Beispiel zu den Fragen, die Sie im Gespräch stellen möchten.
Beispiel für eine Fallvorgabe:
Nach Ablauf der Vorbereitungszeit werden Sie von einem Mitglied des Ausschusses in den Prüfungsraum geholt. Hier wird Ihnen zunächst die in der Regel dreiköpfige Prüfungskommission, die aus einem Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Prüferkunden besteht, vorgestellt. Anschließend werden Sie gefragt, ob Sie Einwände gegen einen der Prüfer haben und sich gesundheitlich in der Lage fühlen, an der Prüfung teilzunehmen. Nachdem Sie sich dann noch identifiziert haben, geht es auch schon los. Allerdings dürfen Sie sich vor dem Beginn des Prüfungsgespräches noch Ihren Beratungsplatz mit Ihren Unterlagen, Taschenrechner etc. einrichten. Nach Ablauf der 20 Minuten, die das Gespräch maximal dauern darf, beendet der Vorsitzende das Gespräch.
Tipp: Lassen Sie sich vom Vorsitzenden 2 Minuten vor Ende der Prüfungszeit einen Hinweis geben. So können Sie gegebenenfalls noch fehlende Gesprächskomponenten am Ende einbauen.
2. Was sollten Sie in der Prüfung besonders beachten?
In der Prüfung geht es nicht darum, Ihr verkäuferisches Geschick zu beweisen. Es wird geprüft, ob Sie sachkundig insbesondere bezüglich der rechtlichen Grundlagen einer Versicherungsberatung sind, ob Sie die Situation korrekt erfassen und eine sachgerechte Lösung kundenorientiert, nachvollziehbar und verbrauchergerecht präsentieren können. In den 20 Prüfungsminuten will der Ausschuss genau von diesen Fähigkeiten einen Eindruck bekommen. Also sollten diese auch in Ihrer Vorbereitung und Durchführung im Vordergrund stehen.
Bereiten Sie bereits im Vorfeld jede Fallvorgabe separat vor und legen Sie für sich fest, wie Sie das Gespräch führen wollen. Legen Sie sich die notwendigen Unterlagen sorgfältig zurecht, so dass Sie sie im Gespräch griffbereit haben.
Der Prüferkunde wird in aller Regel noch zusätzliche, Ihnen nicht bekannte Informationen in die Fallvorgabe integrieren. Es ist ausgesprochen wichtig, dass Sie diese Informationen erfragen und in Ihrer Beratung berücksichtigen. Die Beratung selber sollte stets einem roten Faden folgen. Das gelingt am besten, wenn Sie sich an einem Gesprächsprotokoll orientieren, wie Sie es in unserem Download-Center finden.
3. Wann ist die schriftliche Prüfung bestanden?
Nach Ablauf der 20 Minuten werden Sie vom Vorsitzenden gebeten, den Raum kurz zu verlassen. Der Ausschuss bespricht sich nun und vergleicht die gemachten Eindrücke. Grundlage sind das Protokoll sowie die persönlichen Beobachtungen. Alles zusammen wird dann in diesen Bewertungsbogen übernommen:
Die zu vergebenden Punkte werden eingetragen und addiert. Bestanden ist die Prüfung, wenn Sie mindestens 50 Punkte erzielen.
Nach der Beratung werden Sie wieder in Raum gerufen und der Vorsitzende teil Ihnen das Ergebnis mit. Wenn Sie bestanden haben, erhalten Sie unmittelbar im Anschluss die Bestätigung über die erfolgreich bestandenen Sachkundeprüfung.
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