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Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen sind Gebühren, die eine Bank für einen genehmigten, aber noch nicht abgerufenen Kreditbetrag erhebt. Sie fallen an, wenn der Kredit nicht sofort genutzt wird. Diese Zinsen entschädigen die Bank für die Bereithaltung des Geldes und werden nach einer bestimmten Frist, z.B. nach drei Monaten, fällig.

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