Was sind Bereitstellungszinsen?
Bereitstellungszinsen sind Gebühren, die Banken für nicht abgerufene Darlehensbeträge berechnen. du entstehen, wenn du ein Darlehen zugesagt bekommen hast, es aber nicht oder nicht vollständig innerhalb eines vereinbarten Zeitraums abrufst. Die Bank entschädigt sich damit, dass sie das Geld für dich bereitstellt, ohne es anderweitig nutzen zu können.
Prüfungsrelevanz und typische Fehler
In der §34i-Prüfung wird oft gefragt, wann und wie Bereitstellungszinsen entstehen und wie hoch sie ausfallen. Kandidaten verwechseln häufig Bereitstellungszinsen mit regulären Darlehenszinsen – die sind aber unterschiedlich! Bereitstellungszinsen fallen nur auf den nicht abgerufenen Teil an und nur nach Ablauf der zinsfreien Zeit.
Wann fallen Bereitstellungszinsen an?
Vor allem bei Baufinanzierungen: Der Kreditbetrag wird in Teilbeträgen je nach Baufortschritt ausgezahlt. Nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit – meist 3 bis 12 Monate – berechnet die Bank Zinsen auf den noch nicht abgerufenen Rest.
Berechnung und Höhe
Bereitstellungszinsen werden als Prozentsatz auf den noch nicht abgerufenen Betrag berechnet. Typischerweise: 0,15 % bis 0,30 % pro Monat (circa 1,8 % bis 3,6 % p.a.).
Beispiel: Nicht abgerufenes Darlehen 100.000 Euro, Bereitstellungszins 0,25 % monatlich = 250 Euro pro Monat.
Wie du Bereitstellungszinsen reduzierst
- Bereitstellungszinsfreie Zeit verlängern: Bei Vertragsabschluss eine längere Frist aushandeln.
- Genaue Finanzierungsplanung: Darlehensabruf an Bau-/Kaufplan anpassen, um ungenutzte Beträge zu minimieren.
- Bankenvergleich: Unterschiede bei Bereitstellungszinsen können erheblich sein.
- Zwischenfinanzierung prüfen: Manchmal günstiger als Bereitstellungszinsen.
Praktische Bedeutung für deine Kundenberatung
Als Immobiliendarlehensvermittler musst du deinen Kunden erklären, dass Bereitstellungszinsen die Finanzierungskosten erheblich erhöhen können – besonders bei Bauverzögerungen. Deshalb: Zeitplan klären, Zeitpuffer einkalkulieren und verschiedene Bankangebote vergleichen.
Zusammenfassung
Bereitstellungszinsen sind Gebühren auf nicht abgerufene Darlehensbeträge und fallen nach Ablauf der zinsfreien Zeit an. Sie beträgt meist 0,15 % bis 0,30 % pro Monat und ist besonders bei Baufinanzierungen relevant, wo Mittel in Etappen abgerufen werden.
Du kannst Bereitstellungszinsen durch genaue Planung des Abrufplans, Verhandlung einer längeren zinsfreien Zeit oder durch Bankenvergleich reduzieren. Für deine Beratung ist wichtig: Bauverzögerungen führen schnell zu zusätzlichen Kosten.
Im Vorbereitungskurs für die Sachkundeprüfung nach §34i lernst du, wie du dieses Thema sicher in der Prüfung beherrschst.




