
Prüfungskontext: Vandalismus in der Sachkundeprüfung
In der §34d-Prüfung wird Vandalismus im Kontext von Versicherungsdeckungen relevant. Du musst verstehen, was Vandalismus ist, wie Versicherer ihn definieren und welche Deckungslücken entstehen können. Häufig werden Fragen gestellt, ob bestimmte Schäden unter Vandalismus fallen und wie dieser sich von anderen Schadensursachen unterscheidet.
Was ist Vandalismus?
Vandalismus bezeichnet die mutwillige oder böswillige Zerstörung oder Beschädigung von fremdem Eigentum. Es geht um absichtliche, nicht-berechtigte Handlungen, die Sachwerte schädigen – etwa Graffiti an Gebäuden, zerstörte Fenster oder beschädigte Fahrzeugteile. Im Versicherungsrecht ist entscheidend: Es muss sich um böswillige oder mutwillige Handlungen handeln, nicht um Unfälle oder fahrlässige Beschädigungen.
Typische Fehler bei diesem Thema
Kandidaten verwechseln oft Vandalismus mit anderen Schadensursachen. Du darfst nicht denken, dass jede Beschädigung Vandalismus ist – eine unachtsam verursachte Beschädigung durch einen Dritten fällt nicht darunter. Auch Verschleiß oder normale Abnutzung sind kein Vandalismus. Der Schlüssel liegt in der böswilligen Absicht.
Deckung in der Praxis
Viele Standard-Sachversicherungen (Wohngebäude-, Hausrat- oder Kfz-Versicherungen) enthalten Ausschlüsse für Vandalismus oder bieten ihn nur gegen Zusatzprämie an. Du musst als Vermittler wissen: Welche Police deckt Vandalismus ab? Gibt es Selbstbeteiligungen? Welche Schäden sind ausdrücklich ausgeschlossen? Das ist essentiell, um Kunden korrekt zu beraten und Überraschungen nach einem Schadensfall zu vermeiden.
Gesetzliche Grundlage
Es gibt keine spezifische gesetzliche Definition von Vandalismus im Versicherungsrecht. Die Definitionen sind Sache der einzelnen Versicherer und ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Du brauchst also einen Blick für die Besonderheiten einzelner Policen.




