Prüfungskontext: Das musst du wissen

In der Sachkundeprüfung nach §34d wird die Basisrente vor allem im Kontext der Altersvorsorgeprodukte geprüft. Du musst wissen, für wen sie gedacht ist, welche Steuervorteile sie bietet und wie sie sich von anderen Produkten unterscheidet. Typische Fehler: Viele verwechseln Basisrente mit Riester-Rente oder denken, dass sie vererbbar ist. Beachte: Die Basisrente ist NICHT vererbbar – das ist ein Kernmerkmal, das in Prüfungen häufig abgefragt wird.

Was ist die Basisrente?

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine private, staatlich geförderte Altersvorsorge. Du zahlst regelmäßig Beiträge ein, die während der Erwerbsphase steuerlich absetzbar sind. Im Rentenalter erhältst du dafür eine lebenslange Rente, die dann besteuert wird (nachgelagerte Besteuerung). Das Besondere: Anders als bei vielen anderen Produkten kannst du die Rente nicht auf Erben übertragen, nicht beleihen und nicht in Kapital auszahlen – sie ist reine Leibrente.

Für wen ist die Basisrente gedacht?

Die Basisrente richtet sich vor allem an:

  • Selbstständige und Freiberufler – die keine oder nur geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben
  • Gutverdienende Angestellte – die ihre Steuerlast während der Erwerbsphase senken wollen
  • Personen ohne Erbschaftsgedanken – da die fehlende Vererbbarkeit für kinderlose Personen kein Problem ist

Steuerliche Vorteile – Das ist prüfungsrelevant

Die Steuerersparnis ist der Hauptvorteil der Basisrente:

  • Beiträge sind Sonderausgaben: Du kannst deine Beiträge bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen. 2024 liegt diese Grenze bei 26.528 Euro (Ledige) oder 53.056 Euro (Verheiratete).
  • Nachgelagerte Besteuerung: Die Rentenzahlungen im Alter sind steuerpflichtig. Der Besteuerungsanteil steigt jährlich und beträgt ab 2040 100 %.
  • Optimierung möglich: Während der Erwerbsphase zahlst du weniger Steuern, im Rentenalter zahlst du Steuern auf die Rente – oft zu niedrigeren Sätzen.

Unterschiede zu anderen Produkten

Das solltest du im Prüfungsvergleich nicht durcheinander bringen:

  • Riester-Rente: Richtet sich primär an Angestellte, bietet Zulagen und Steuervergünstigungen, ist vererbbar und auszahlbar. Basisrente ist nicht vererbbar.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Wird über den Arbeitgeber abgeschlossen, nicht individuell wie die Basisrente.
  • Lebensversicherung mit Kapitalwahlrecht: Erlaubt Kapitalauszahlung, Basisrente nicht.

Nachteile und Einschränkungen

  • Keine Vererbbarkeit: Bei Todesfall entfällt die Rente (außer mit speziellen Zusatzvereinbarungen wie Hinterbliebenenrente).
  • Nicht beleihbar und nicht abtretbar: Du kannst die Rente nicht als Kreditsicherheit nutzen.
  • Lange Bindung: Die Rente wird erst ab dem Rentenalter ausgezahlt – frühzeitige Auszahlungen sind nicht möglich.
  • Besteuerung später: Die Rentenzahlungen sind vollständig steuerpflichtig, was deine Nettorente reduziert.

Praktische Relevanz für deine Tätigkeit

Als Versicherungsvermittler nach §34d wirst du bei der Beratung zur Altersvorsorge die Basisrente häufig empfehlen müssen – besonders bei Selbstständigen mit hohem Einkommen. Du musst die Steuerersparnis konkret durchrechnen und dem Kunden zeigen, warum sie für ihn attraktiv ist. Wichtig: Vergiss nicht zu erwähnen, dass die Rente nicht vererbbar ist – das ist oft ein Entscheidungskriterium.

Gesetzliche Grundlagen

Die Basisrente basiert auf dem Einkommensteuergesetz (EStG) und den Regelungen zur Altersvorsorge. Die genauen Beitragsgrenzen und Besteuerungsanteile sind im EStG und in der Steuerrichtlinie festgelegt und werden jährlich angepasst. Im Rahmen der Prüfung nach §34d musst du diese Grundlagen kennen und mit aktuellen Zahlen arbeiten können.

Zusammenfassung

Die Basisrente ist eine private Altersvorsorge, die vor allem Selbstständige, Freiberufler und gutverdienende Angestellte nutzen. Der Hauptvorteil: Du kannst deine Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen und sparst damit Steuern während der Erwerbsphase. Im Rentenalter erhältst du eine lebenslange Rente, zahlst aber Steuern darauf (nachgelagerte Besteuerung).

Ein entscheidendes Merkmal für die Prüfung: Die Basisrente ist NICHT vererbbar, nicht beleihbar und nicht in Kapital auszahlbar – nur als lebenslange Rente. Dadurch unterscheidet sie sich grundlegend von der Riester-Rente oder klassischen Lebensversicherungen. Das Produkt ist ideal, wenn du einer Person mit hohem Einkommen und ohne Erbschaftsgedanken eine Altersvorsorge empfehlen willst.

Im Vorbereitungskurs für die Sachkundeprüfung nach §34d lernst du, wie du dieses Thema sicher in der Prüfung beherrschst.

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