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Billigungsklausel

Was ist eine Billigungsklausel?

Die Billigungsklausel ist eine Vertragsklausel, die in Versicherungsverträgen verwendet wird. Sie besagt, dass der Versicherungsnehmer das Versicherungsangebot und die Vertragsbedingungen als angenommen ansieht, wenn er nach Erhalt der Vertragsunterlagen keine Einwände erhebt. Sie dient der Klarstellung, dass der Vertrag auf den übermittelten Bedingungen beruht.

Wie funktioniert die Billigungsklausel?

  1. Vertragserstellung: Der Versicherer erstellt den Vertrag basierend auf den Angaben des Kunden und schickt die Unterlagen an den Versicherungsnehmer.
  2. Prüfung durch den Kunden: Der Versicherungsnehmer hat nach Erhalt des Vertrags Zeit, diesen zu prüfen.
  3. Stillhaltefrist: Wenn der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 14 Tage) keine Einwände erhebt, gilt der Vertrag als gebilligt.
  4. Aktive Zustimmung durch Schweigen: Das Schweigen des Kunden wird als Zustimmung gewertet, sofern die Billigungsklausel wirksam vereinbart wurde.

Wo wird die Billigungsklausel angewendet?

Die Klausel kommt in der Regel bei Versicherungsverträgen zum Einsatz, insbesondere in der Lebens-, Kranken- und Sachversicherung, um die Akzeptanz von Vertragsänderungen oder Präzisierungen zu regeln.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten?

Die Billigungsklausel ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Nach § 5 VVG hat der Versicherer die Pflicht, dem Kunden die Vertragsunterlagen auszuhändigen. Der Kunde hat eine Widerrufsfrist von 14 Tagen (bei Lebensversicherungen 30 Tage), innerhalb derer er widersprechen kann.

Welche Vorteile bietet die Billigungsklausel?

  • Vereinfachung: Sie reduziert den Verwaltungsaufwand, da keine explizite Bestätigung des Kunden erforderlich ist.
  • Klarheit: Sie stellt sicher, dass der Vertrag rechtsverbindlich wird, sofern keine Einwände erhoben werden.
  • Flexibilität: Der Versicherungsnehmer hat ausreichend Zeit, die Unterlagen zu prüfen, bevor der Vertrag wirksam wird.

Welche Risiken bestehen bei der Billigungsklausel?

  • Unwissenheit des Kunden: Kunden, die die Unterlagen nicht gründlich prüfen, könnten unwissentlich Bedingungen akzeptieren, die für sie nachteilig sind.
  • Rechtsstreitigkeiten: Unklare oder fehlerhafte Vertragsunterlagen können später zu Missverständnissen und Streitigkeiten führen.
  • Missachtung der Frist: Ein Widerspruch nach Ablauf der Frist wird nicht mehr berücksichtigt.

Wie können Kunden ihre Rechte wahren?

  1. Sorgfältige Prüfung: Kunden sollten die Vertragsunterlagen nach Erhalt genau durchlesen.
  2. Fristen beachten: Innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist können Einwände oder Änderungswünsche geäußert werden.
  3. Rückfragen stellen: Unklare Punkte sollten umgehend mit dem Versicherer oder einem Berater geklärt werden.

Zusammenfassung
Die Billigungsklausel erleichtert den Abschluss von Versicherungsverträgen, indem sie das Schweigen des Kunden nach Erhalt der Vertragsunterlagen als Zustimmung wertet. Sie ist ein praktisches Instrument, erfordert jedoch vom Kunden Aufmerksamkeit und Sorgfalt bei der Prüfung der Vertragsbedingungen. Im Onlinekurs für Versicherungsvermittler nach §34d lernst du, wie die Billigungsklausel eingesetzt wird, welche rechtlichen Vorgaben gelten und wie du Kunden zu diesem Thema optimal beraten kannst.

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