Elementarschäden

Was sind Elementarschäden?

Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturgewalten wie Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, Sturm, Hagel oder Blitzschlag entstehen. In der Sachkundeprüfung nach §34d musst du wissen: Diese Schäden sind in der Standard-Hausrat- oder Gebäudeversicherung typischerweise NICHT enthalten – dein Kunde braucht dafür eine separate Elementarversicherung.

Prüfungsrelevante Besonderheiten

Der Prüfer fragt dich, welche Naturereignisse unter Elementarschäden fallen und warum sie aus der Standardversicherung ausgenommen sind. Wichtig: Du musst erklären können, dass Elementarversicherungen oft Wartezeiten haben und dass Versicherer in Hochrisikogebieten die Prämien deutlich erhöhen oder den Schutz verweigern können. Viele Kandidaten verwechseln Elementarschäden mit Leitungswasserschäden – das ist ein häufiger Fehler.

Warum dein Kunde eine Elementarversicherung braucht

Naturkatastrophen können zu massiven Schäden führen. Ohne Elementarversicherung trägt der Versicherte die gesamten Reparatur- und Wiederaufbaukosten selbst – oft eine finanzielle Katastrophe. Als Versicherungsvermittler musst du deinen Kunden auf dieses Risiko hinweisen und eine Risikoanalyse durchführen: Wohnt er in einem Hochwasserrisikogebiet? In einer erdbebengefährdeten Region?

Leistungsumfang und Grenzen

  • Was ist versichert: Hochwasser, Überschwemmung durch Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck
  • Oft ausgeschlossen: Schäden durch mangelnde Instandhaltung, Schäden an Kellerabgängen bei bekanntem Hochwasserrisiko
  • Wartezeit: Viele Tarife haben eine Wartezeit von 10 Tagen nach Vertragsabschluss
  • Prämienstaffeln: Die Prämien richten sich nach der Risikolage (Postleitzahl, Gebäudeart, Geschichte von Elementarschäden)

Gesetzliche Einordnung

Es gibt keine zwingende gesetzliche Verpflichtung zur Elementarversicherung. Allerdings können Kreditgeber und Versicherer bei Grundkreditversicherungen eine Elementarversicherung als Bedingung fordern. Als Versicherungsvermittler nach §34d GewO musst du deine Kunden auf das ungedeckte Risiko hinweisen – das gehört zu deiner Beratungspflicht.

Zusammenfassung

Elementarschäden entstehen durch Naturgewalten wie Hochwasser, Erdbeben oder Sturm und sind in Standard-Versicherungen ausgeschlossen. Dein Kunde braucht eine separate Elementarversicherung, um sich vor den finanziellen Folgen zu schützen.

Im Vorbereitungskurs für die Sachkundeprüfung nach §34d lernst du, wie du dieses Thema sicher in der Prüfung beherrschst.

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